Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan zum VEP - Deckblatt 1 zum Bebauungsplan Nr. B17 "für einen Teilbereich im Ortsteil Wallersdorf"
a) Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.03.2024   BA/002/2024 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Heinlein informiert über den Sachverhalt. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für die Verwirklichung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage westlich der Straße Zur Silbermühle in Wallersdorf. Das Verfahren wird im Zuge der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag mit einer Durchführungsverpflichtung und Planungskostenübernahme geschlossen.

 

Frau Heinlein stellt den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und den Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange vor.

 

Aus dem Gremium wird angefragt, ob im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Festsetzung einer Dachbegrünung oder Herstellung einer Zisterne möglich ist.

 

Frau Heinlein erklärt, dass der Bauherr Bereitschaft signalisiert hat, die Zisterne zu errichten. Grundsätzlich sei es möglich, eine Zisterne im Vorhabenbezogenen Plan festzusetzen. In diesem Fall wird dies über den Durchführungsvertrag geregelt.

 

Herr OB Deffner ergänzt, dass es sich hier um eine Nachverdichtung im Rahmen der Änderung eines bestehenden Bebauungsplans handelt und man nicht zu detaillierte Forderungen aufrufen sollte.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

a)       Der Stadtrat stimmt dem geänderten Entwurf vom 22.02.2024 zu.

Der Stadtrat nimmt die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis.

Die Abwägung wird durch den Stadtrat beschlossen.

Der Stadtrat tritt der Abwägungstabelle vom 26.01.2024 bei.

 

b)      Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Deckblatt 1 zum Bebauungsplan B 17 werden gebilligt.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.