Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.03.2024 BA/002/2024 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Heinlein stellt den Sachverhalt vor und
berichtet dabei über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Alle Stellungnahmen wurden in die Abwägungstabelle aufgenommen und behandelt. Ein
Blendgutachten wurde erstellt. Ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger
wird geschlossen. Neben der
Durchführungsverpflichtung und der Übernahme der Planungskosten werden im
Durchführungsvertrag die Sicherung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, die Erschließung
und die Sicherung der Rückbauverpflichtung geregelt. Ein Entwurf des Vertrages
wird dem Bauherrn zur Abstimmung vorgelegt.
Aus dem Gremium
wird sich nach dem Fehlen von externen Ausgleichsflächen erkundigt.
Frau Heinlein berichtet, dass die Bilanzierung ergeben
hat, dass die Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches ausreichend sind.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
a) Der Stadtrat stimmt dem geänderten Entwurf vom 01.11.2023 zu.
Der Stadtrat nimmt die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis.
Die Abwägung wird durch den Stadtrat beschlossen. Der Stadtrat tritt der Abwägungstabelle vom 13.09.2023 bei.
b) Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. B 21 und Deckblatt Nr. 39 zum FNP werden gebilligt.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.