Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Umgestaltung Welserstraße - Kreuzungsvereinbarung Einmündung Phil.-Zorn-Straße / Welserstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.02.2024   SR/002/2024 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1
Vorlage:  32/006/2024 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl erläutert kurz den Sachverhalt und teilt mit, dass im BA angeregt wurde, zu prüfen, ob eine Anbringung einer zweiten Haltelinie die Überquerung von Fußgängern im Bereich des Fahrbahnteilers Ost unterstützen könne. Es gab Bedenken, dass wegen der haltenden Fahrzeuge Fußgänger warten müssten und nicht zwischen den Autos durchkommen.

Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung zwischen Staatlichem Bauamt Ansbach, Straßenverkehrsbehörde und Stadtplanung (Verkehrsplanung) wurde dies umfassend erörtert. Es wurde die Frage des Bestandsschutzes der bestehenden Querungshilfe thematisiert, da diese nicht den geltenden Mindestmaßen (z.B. 2,50m Breite) nach Richtlinie entspricht. Die bestehende Absenkung im gepflasterten Fahrbahnteiler und die südliche Zuführung zu dem Fahrbahnteiler begegnete dabei ernsthaften Bedenken dahingehend, dass in unmittelbarer Nähe einer sicheren Querungshilfe mittels Lichtsignalanlage ein „Angebot“ der Querung aufrecht erhalten bleibt und ggf. sogar durch die Haltelinie noch verstärkt wird. Zudem liegt die Querung im Auslauf des Kurvenbereichs und weist für den von Süden kommenden Fußgänger eine schlechte Sichtbeziehung Richtung Westen auf. Nachdem auf der geraden Fahrbahn nach Osten die Fahrbahn der B13 deutlich sicherer überquer werden kann, d in beide Richtungen ausreichende Sichtbeziehungen bestehen, wird die Pflasterfläche künftig so angehoben, dass die bestehende Absenkung auf das seitliche Niveau kommt. Die südliche Zuführung wird entsprechend umgestaltet, dass diese als Aufleitung für den Radverkehr wahrgenommen wird und keinen Hinweis auf eine Querungsmöglichkeit bietet.

 

Herr Büschl geht zusätzlich noch kurz auf die Eckpunkte der Kreuzungsvereinbarung ein.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 19.2.2024 und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 20.02.2024:

 

Der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Ansbach, über die Änderung und den künftigen Unterhalt der bestehenden Einmündung der Bundesstraße 13 mit der Ortsstraße „Welserstraße“ anlässlich der Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle in Ansbach, wird zugestimmt.

 

Die Mittel i.H. von 120.000,- € sind im Haushalt 2025 verbindlich zur Verfügung zu stellen.