Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Umgestaltung Welserstraße - Kreuzungsvereinbarung Einmündung Phil.-Zorn-Straße / Welserstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.02.2024   HFWA/002/2024 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage:  32/006/2024 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl informiert, dass zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse die bestehende Einmündung der Bundesstraße 13 mit der Ortsstraße „Welserstraße“ durch das Staatliche Bauamt Ansbach umgebaut wird. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird diese mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Es ist auch vorgesehen, die Fußgänger- und Radwegfurten den aktuellen Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend anzupassen und diese im Ast der Welserstraße und des südlichen Astes der B 13 mit einer Lichtzeichenanlage zu regeln.

 

Im Zuge dieser Maßnahme plant das Staatliche Bauamt im Abschnitt 820 Station 0,535 bis Abschnitt 820 Station 0,770 der B 13 eine Bestandserhaltungsmaßnahme durchzuführen.

 

Das Staatliche Bauamt ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Vertragsabwicklung sowie für die Markierung, Wegweisung und Beschilderung im Bereich der Baumaßnahme zuständig.

 

Folgende Maßnahmen werden im Einmündungsbereich durchgeführt:

- Änderung der Geh- und Radwege und Inseln (Barrierefreiheit)

- Aufstellung der Lichtzeichenanlage (einschl. erforderlicher Verkehrszeichen)

- Aufbringung der Markierung

- Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen

 

Das Bundesfernstraßengesetz sieht bei Änderungen bestehender Kreuzungen bzw. Einmündungen eine Kostenverteilung nach Straßenraumbreiten auf die jeweiligen Straßenbaulastträger vor. Hierzu hat das Staatliche Bauamt eine Kostenaufstellung vorgelegt, die durch die Verwaltung geprüft wurde. Die Gesamtkosten betragen ca. 380.000,-€. Demnach trägt die Stadt Ansbach für die Einmündung B13/Welserstraße einen Anteil von 29,88 %.

 

Auf Grundlage der Kostenschätzung betragen die anteiligen Kosten der Stadt Ansbach 113.544,-€.

 

Weiterhin regelt die Vereinbarung, dass die Stadt dem Staatlichen Bauamt für die Erstellung der Vereinbarung, der Planung, der Bauleitung und der sonstigen Verwaltungsaufgaben 5% von den v. g. anteiligen Kosten der Stadt Ansbach vergüten muss. Die Kosten hierfür betragen ca. 5.677,-€.

 

Der Kostenanteil für die Stadt Ansbach beläuft sich auf 119.221,-€.

 

Für die Bestandserhaltungsmaßnahme im Abschnitt 820 Station 0,535 bis Abschnitt 820 Station 0,770 der B 13 entstehen der Stadt Ansbach keine Kosten.

 

Herr Rühl möchte wissen, ob eine Förderung möglich sei.

 

Herr Büschl erläutert, dass es grundsätzlich möglich sei, auf den städtischen Kostenanteil auch Zuwendungen von ca. 50% der zuwendungsfähigen Kosten nach dem BayGVFG zu erhalten und entsprechende Vorabstimmungen informell schon mit der Regierung erfolgt sind.

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Herr Seiler fragt, wie verhalte es sich in Bezug auf eine künftige Abstufung der Bundesstraße?

 

Herr Büschl antwortet, dass im Falle der mittelfristig beabsichtigen Abstufung der OD der B13 zur Kreisstraße im „Tausch“ mit der Südosttangente eine Zustandsbewertung beider Strecken erfolge. Dafür wäre der aktuell geplante Ausbau nicht schädlich, sondern eher förderlich, da dann die Sicherheit bereits verbessert werden würde. Für den beabsichtigten Wechsel der Widmungen sei jedoch noch eine umfangreiche vertragliche Regelung zu beraten.

 

Herr Seiler möchte auch wissen, ob bei entsprechender Verkehrsstärke in der Welserstraße künftig eventuell Änderungen in der Verkehrsführung, z. B. als abknickende Vorfahrt in die Welserstraße vorstellbar seien?

 

Herr Büschl erklärt, dass momentan auf der B13 ca. 12.000 und ca. 5.000 Fahrzeuge in der Welserstraße als durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke ermittelt worden wären. Zur Verkehrsführung sei es zwar das Ziel noch mehr Durchgangsverkehr aus der Phillip-Zorn-Straße nach außen zu verlagern, wenngleich das Potenzial nicht sonderlich hoch sei. Es bestünde ein hoher Quell-/Zielverkehr durch die Dienstleitungen und Einkaufsmöglichkeiten im Gebiet. Eine signifikante Änderung werde auf absehbare Zeit nicht prognostiziert, welche eine geänderte Verkehrsführung erfordern würde.


Beschluss:

 

Nach Behandlung im Bauausschuss am 19.02.2024 empfiehlt der HFWA dem Stadtrat:


Der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Ansbach, über die Änderung und den künftigen Unterhalt der bestehenden Einmündung der Bundesstraße 13 mit der Ortsstraße „Welserstraße“ anlässlich der Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle in Ansbach, wird zugestimmt.

 

Der HFWA empfiehlt dem Stadtrat, die Mittel i. H. von 120.000,- € im Haushalt 2025 verbindlich zur Verfügung zu stellen.