Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kooperationsvereinbarung WK 25

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.02.2024   HFWA/002/2024 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  GOB/002/2024 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Peters trägt den Sachverhalt vor.

 

Um einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollen gemeinsam mit den Kommunen Merkendorf, Lichtenau und Weidenbach in einem gemeinsamen Projekt, im sogenannten WK 25, Windkraftanlagen als Bürgerwindenergieanlagen errichtet werden.

 

Hierzu soll in einem ersten Schritt die in Anlage befindliche Kooperationsvereinbarung zwischen den vier beteiligten Kommunen geschlossen werden.

 

Herr Hüttinger fragt, warum nicht auch der Energieausschuss, sondern nur das Präsidium beschließen könne.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner antwortet, dass das Präsidium im Rahmen der Kompetenzen der jeweiligen (Ober-)Bürgermeister entscheide und es für eine Entscheidungskompetenz des Energieausschusses keine Rechtsgrundlage gebe.

 

Herr Hüttinger möchte ebenfalls wissen, was genau mit einem gröblichen Verstoß in der Kooperationsvereinbarung gemeint sei.

 

Herr Peters informiert, dass dies stets im Einzelfall betrachtet werden müsse.

 

Herr Danielis stellt die Frage, ob die Stadt Ansbach schon wisse, wo die Windräder stehen sollen.

 

Herr Peters erläutert, dass das noch offen sei.  


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Oberbürgermeister Deffner dazu zu ermächtigen, die „Kooperationsvereinbarung zur Realisierung eines interkommunalen Windkraft-Projektes im WK 25“ zu unterzeichnen.