Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Umgestaltung Welserstraße
a) Kreuzungsvereinbarung Einmündung Phil.-Zorn-Straße / Welserstraße
b) Ausbau Welserstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.02.2024   BA/003/2024 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2
Vorlage:  30/002/2024 

Herr Oberbürgermeister Deffner begrüßt zu Beginn Herrn Marius Bierlein, Bauoberrat am Staatlichen Bauamt Ansbach.

 

Herr Bierlein berichtet, dass zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch das Staatliche Bauamt Ansbach die bestehende Einmündung der Bundesstraße 13 mit der Ortsstraße „Welserstraße“ umgebaut wird. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird diese mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Es ist auch vorgesehen, die Fußgänger- und Radwegfurten den aktuellen Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend anzupassen und diese im Ast der Welserstraße und des südlichen Astes der B 13 mit einer Lichtzeichenanlage zu regeln. Das Staatliche Bauamt ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Vertragsabwicklung sowie für die Markierung, Wegweisung und Beschilderung im Bereich der Baumaßnahme zuständig.

 

Herr Bierlein stellt anschließend eine umfassende Präsentation zur B 13 und Umgestaltung der Welserstraße vor und erklärt die Notwendigkeit, sowie die Planungsgedanken und Kosten des Projekts. Weiterhin gibt er Informationen zum zeitlichen Ablauf und beantwortet ausführlich die Fragen aus dem Gremium zu folgenden Themen:

 

  • Parkbucht entlang der Phil.-Zorn-Straße südlich der Einmündung Welserstraße
  • Möglichkeit des Wegfalls, der Verlagerung, Verbreiterung oder Verlängerung der Mittelinsel mit Querungshilfe an der Phil.-Zorn-Straße nordöstlich der Einmündung Welserstraße
  • Verschiebung der Haltelinie an der Querungshilfe
  • Anbringen einer zweiten Haltelinie an der Querungshilfe
  • Möglicher Rückstau an der Querungshilfe
  • Kostenteilung zwischen den Kostenträgern Bundesrepublik Deutschland und Stadt Ansbach
  • Übernahme der Kosten der Deckschicht im Kreuzungsbereich
  • Führung der Radfahrer
  • Aufstellstreifen für Radfahrer an der Phil.-Zorn-Straße
  • Ampelschaltung, Bedarfsampelschaltung
  • Ein- und Ausfahrt zum Ärztehaus in der Draisstraße
  • Änderung der Baulast
  • Berücksichtigung der Verkehrsflüsse nach Bebauung Milchhofareal
  • Vorgesehene Maßnahmen in der Draisstraße
  • Unterführung in der Phil.-Zorn-Straße

 

Herr Stadtrat Kotzurek macht seine Zustimmung zum Beschlussvorschlag von einer Erhaltung sämtlicher öffentlicher Parkplätze in der Parkbucht entlang der Phil.-Zorn-Straße abhängig.

 

Herr Bierlein sagt eine Nachlieferung der Verkehrsdaten im Bereich des Milchhofareals und die Prüfung einer zweiten Haltelinie an der Mittelinsel mit Querungshilfe zu.

 

Herr Büschl erklärt zum Ende der Präsentation, dass die Maßnahme Unfallschwerpunkte entschärfen und die Verkehrssicherheit erhöhen werde. Das Verkehrsaufkommen, insbesondere der Anteil am Ziel- und Quellenverkehr müsse betrachtet werden. Eine Verlagerung von Verkehr auf die Südosttangente sei erstrebenswert.

 

Frau Heinlein stellt anschließend den Sachverhalt zum Ausbau der Welserstraße vor.

 

Die Welserstraße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und nach Straßenzustandserfassung der Stadt Ansbach mit Priorität 1 eingestuft. Aufgrund dessen soll diese überplant und der Straßenraum eindeutiger gestaltet werden. Wegen der Verkehrsbedeutung soll die Gewährung von Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG beantragt werden.

 

Die Welserstraße muss vielen Anforderungen gleichermaßen gerecht werden. Im westlichen Abschnitt zwischen Triesdorfer Straße und Dürrnerstraße überwiegen die Nutzungen Wohnen und Dienstleistung, im östlichen Abschnitt zwischen Dürrnerstraße und Philipp-Zorn-Straße sind überwiegend Verbrauchermärkte und Dienstleistungszentren angesiedelt.  Die Haltestellen Welserstraße West und Welserstraße Ost werden von den Stadtbuslinien 752 und 762 bedient (samstags auch von der Linie 753).

 

Der öffentliche Verkehrsraum der Welserstraße hat derzeit eine Breite von 10 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 7,00 m, beiderseits davon sind ca. 1,50 m breite Gehwege angeordnet. Die Fahrbahnachse weist derzeit im Bereich des Knotenpunkts Welserstraße / Dürrnerstraße einen Knick auf. Dieser soll im Rahmen der Umgestaltung beseitigt werden. Die vorhandenen Haltestellen Welserstraße Ost und West sind derzeit noch nicht barrierefrei ausgebaut. Dies soll ebenfalls Berücksichtigung finden.

 

Frau Heinlein erklärt, dass das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz mehrere Alternativen zur Umgestaltung der Welserstraße geprüft hat und stellt die möglichen drei Varianten ausführlich vor. Variante 1 mit einer Verbreiterung des Gehwegs, Variante 2 mit der Anlage von Schutzstreifen und Variante 3 mit einem einseitigen Schutzstreifen. Auch die Realisierung eines Mini-Kreisverkehrs wurde geprüft, aber aufgrund des Busverkehrs in der Welserstraße verworfen. Weiterhin berichtet sie über die Ergebnisse einer Bürgerinformationsveranstaltung, die am 07.02.2024 durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser wurden die unterschiedlichen Alternativen vorgestellt und das allgemeine Stimmungsbild aufgenommen.

 

In der anschließenden Diskussion wird aus dem Gremium

 

  • eine Einbahnstraßenregelung von der Draisstraße bis zur Dürrnerstraße angeregt.
  • nach Aufstellstreifen für Radfahrer am westlichen Ende der Welserstraße gefragt.
  • detailliert die Fahrbahnbreite in der Welserstraße hinterfragt.
  • um eine zeitnahe Beantragung von Fördergeldern als Vorsorgemaßnahme gebeten.
  • die Pflanzung von Bäumen im breiteren Gehwegbereich angeregt.
  • auf eine Tempo 30-Beschilderung hingewiesen.
  • darum gebeten, die Möglichkeit der Zusammenlegung der zwei Bushaltestellen zu einer mittigen Haltestelle zu prüfen.
  • um eine getrennte Abstimmung der Beschlussvorschläge gebeten.
  • eine zweiteilige Betrachtung des Beschlussvorschlages b) angeregt, um die Strecke Triesdorfer Str. bis Dürrnerstr. und Dürrnerstr. bis Phil.-Zorn-Str. getrennt zu sehen.

 

Herr Büschl zeigt Bedenken bei einer Verkehrsverlagerung durch eine Einbahnstraßenregelung, die Verkehrssituation z.B. in der Feuerbachstraße werde sich dadurch verschlechtern und eine Erhöhung der Geschwindigkeit könne in der Welserstraße entstehen, da man nicht mehr mit Gegenverkehr rechnen muss.

 

Frau Ruis bekräftigt diese Aussagen und teilt mit, dass Gespräche mit der Regierung ergeben haben, dass keine Förderung der Maßnahme zu befürchten sei, wenn eine derartige Verkehrsbeschränkung erfolge. Sie sehe auch Schwierigkeiten für den Lieferverkehr und das Anfahren der Geschäfte. Eine Beantragung von Mitteln als Vorsorgemaßnahme bei der Regierung von Mittelfranken sei bereits angemeldet, die Bagatellgrenze liege hier bei 100.000,- €. Eine getrennte zweiteilige Betrachtung der Welserstraße sei nicht zielführend, da die Straße als verkehrswirksame Einheit betrachtet werden müsse.

 

Herr Bierlein fügt an, dass die Fahrbahnbreite von 10 Metern sich ab der Dürrnerstraße bis zur Phil.-Zorn-Straße auf 10,65 Meter weitet, abschnittsweise sogar auf 10,91 Meter, hier werde in der Regel die Fahrbahnbreite beibehalten, jedoch der Gehweg breiter gestaltet.

 

Herr Büschl begrüßt die Frage nach Baumpflanzungen, um z.B. eine Verschattung der Fahrbahn und weniger Aufheizung zu erreichen. Er erklärt aber, dass in der Welserstraße so viele Leitungspakete im Untergrund verlegt seien und deshalb keine Bepflanzung mit ausreichend Wurzelraum möglich sei.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner verweist auf die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen, für die Möglichkeit einer Tempo 30 Regelung werden in der Welserstraße

 nicht die Voraussetzungen vorliegen und zudem auch keine Förderung ermöglicht.

 

Abschließend sichert Frau Heinlein eine Prüfung der Zusammenlegung der beiden Bushaltestellen unter Einhaltung der 300-Meter-Regelung aus dem Nahverkehrsplan zu.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt die Beschlüsse zur Kreuzungsvereinbarung und zur Umgestaltung der Welserstraße getrennt abstimmen.

 

Beschluss:

 

a) Kreuzungsvereinbarung Einmündung Phil.-Zorn-Straße / Welserstraße

 

Der Bauausschuss empfiehlt den HFWA, dem Stadtrat zu empfehlen:

 

Der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Ansbach, über die Änderung und den künftigen Unterhalt der bestehenden Einmündung der Bundesstraße 13 mit der Ortsstraße „Welserstraße“ anlässlich der Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle in Ansbach, wird zugestimmt.

 

Der Bauausschuss und der HFWA empfiehlt dem Stadtrat, die Mittel i.H. von 120.000,- € im Haushalt 2025 verbindlich zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 15  Nein 1

Mehrheitlich beschlossen.


Beschluss:

 

b) Ausbau Welserstraße

 

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung Variante 1 weiterzuverfolgen und auf Grundlage derer die Planung weiter auszuarbeiten. Ziel ist es die Gewährung von Zuwendungen nach dem GVFG zu erhalten.