Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.02.2024 BA/003/2024 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bekanntgabe 1Ö;
Integrierte Maßnahmen
Brandschutzsanierung Theresien- und Platengymnasium Beantwortung einer Anfrage
aus dem Bauausschuss
Herr Dr. Simons informiert über die Maßnahmen am Theresien- und Platengymnasium:
Theresiengymnasium – mit zu planende Teilmaßnahmen
·
Sanierung
Aula (Akustik, Wärmeschutz, Gestaltung)
·
Funktionale
Sanierung der Lüftungsanlage der Mensa
·
Dachsanierung
der Sporthalle
·
Ertüchtigung
der Sporthalle zur Versammlungsstätte
·
Belüftung
der Fachklassen / Sanierung der Fachklassen
·
Toilettensanierungen
·
Barrierefreiheit
·
Notfall-
und Gefahren-Reaktionssystem /Amokwarnanlage)
Platen-Gymnasium
– mit zu planende Teilmaßnahmen
·
Feuchtigkeitssanierung
„Musikschule und Sporthalle“
·
Sanierung
von Fachklassen
·
Notfall-
und Gefahren Reaktionssystem
Herr
Dr. Simons führt aus, dass alle anderen Maßnahmen, Bestandteil der
Brandschutzmaßnahmen sind.
Bekanntgabe 2Ö;
TIZ – Prüfung der Dichtigkeit der
Fenster
Beantwortung
einer Anfrage aus dem Bauausschuss
Herr
Dr. Simons berichtet über die Prüfung der Fenster im Technologiezentrum. Das Büro
Jakob Merbach wurde mit einer Energieberatung, besonders im Hinblick auf den
möglichen Austausch der Fenster, mit einer umfassenden Analyse des Gebäudes
(Energiebedarf IST, Energiebedarf SOLL) mit folgendem Ergebnis beauftragt:
·
Ergebnis
vor und nach der fiktiven Sanierung (einzukaufende Energie)
o
123,1
kWh/m² x a VOR
o
111,6
kWh/m² x a NACH – 8 %
·
Einsparung
in €/a bei Investitionskosten von 881.504,- €
o
6.113,-
€
·
CO2
Freisetzung in kg/a
o
92.931
VOR
o
86.818
NACH = - 8%
Die
Schlussfolgerung und Empfehlung des Gutachters zeigt an, dass Zugluftvorkommen
bei Anwendung des Blower-Door-Tests von 50 Pa = 4 – 5 Beaufort im Rahmen liegt.
Zugerscheinungen treten nur bei größeren Windstärken auf. Ein Fenstertausch innerhalb
der Nutzungszeit der Fenster ist nicht wirtschaftlich. Jedoch sind defekte
Fenster (geschädigte Holzrahmen) zu sanieren.
Bekanntgabe 3Ö;
Theater Ansbach – Sachstand Brandschutz
Herr Dr. Simons erklärt den Anlass zur Untersuchung
des Theaters als Versammlungsstätte:
Seit
dem Umbau und der Erweiterung des Theaters Anfang der 2000er Jahre fanden
diverse Veränderungen im Hinblick auf Nutzung und Bausubstanz statt. Zudem
zeigten sicherheitstechnische Anlagen immer wieder Schwächen, die zu beheben
waren (z.B. Sicherheitsbeleuchtung). Nach 20 Jahren gab dies Anlass, die
bisherige der Baugenehmigung zugrundeliegende Brandschutzkonzeption anzuschauen
und mit dem Auftrag prüfen zu lassen, ob der aktuelle Zustand der ursprünglichen
Konzeption entspricht. Die Erfahrung zeigt, dass es überall immer wieder
Veränderungen an Gebäuden gibt, die nicht ganzheitlich nachvollzogen werden. Deshalb
erfolgte ein Auftrag an den Gutachter zur Überprüfung des Brandschutzes unter
Wahrung des Bestandsschutzes.
Das Ergebnis
der Untersuchung des Theaters zeigt:
·
Besondere
Gefahr wegen fehlender feuerbeständiger Abschottung des
Kriechganges
unterhalb des Zuschauerraumes
·
Öffnungen
in Trennwänden zum Holzdoppelboden
·
Lüftungsführung
z. T. ohne Brandschutzklappe
·
Umsetzung
des 2. Doppelbodens entgegen der Baugenehmigung in Holz
Herr
Dr. Simons zeigt anhand von Folien die Zusammenhänge zum historischen Hubboden
und der im Zuge der Sanierung aufgebauten Konstruktion.
Das voraussichtliches Vorgehen zur Wiederinbetriebnahme des Theaters könne vorbehaltlich einer Fachplanung und Abstimmung mit Bauaufsicht und Brandschutzgutachter wie folgt ausgeführt werden:
· Schottung aller brandschutzrelevanter Kanal- und Leitungsführungen in den Trennwanddurchgängen
· Einbau von Brandschutzklappen an notwendigen Durchführungen
· Beseitigung aller Brandlasten in den luftführenden Räumen (der Rohbau wird zur Luftführung verwendet)
· Einbau einer Überwachung der Doppelbodenkonstruktion und Einbindung in die Brandmeldeanlage
Aus dem Gremium wird nach dem Zeitplan und den Kosten der Maßnahme gefragt.
Herr Dr. Simons erklärt, dass es sich beim Vorgehen zur Wiederinbetriebnahme um eine Baumaßnahme handelt, man erhoffe eine Erledigung im Laufe des Jahres, die Kosten seien noch nicht bezifferbar.
Bekanntgabe
4Ö
Aktivierung
von Baulücken im Stadtgebiet
Frau Heinlein gibt bekannt, dass das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz Potentiale der Innenentwicklung ermittelt. Hierzu gehören unter anderem Baulücken, welche bereits innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans für Wohnbebauung liegen. Im Herbst vergangenen Jahres wurden im Sinne der Aktivierung dieser Baulücken insgesamt 279 Fragebögen an die Eigentümer solcher Wohnbaugrundstücke versendet. Mit Stand vom 31.01.2024 gingen 97 ausgefüllte Fragebögen ein, dies entspricht einer Rücklaufquote von ca. 35 %.
Auf die Frage, ob das Grundstück in nächster Zeit bebaut werden soll, lautete die Antwort insgesamt 15 Mal „ja“, 16 Mal „weiß nicht“ und 61 Mal „nein“. In fünf Fällen wurde hierzu keine Aussage getroffen. Bisher zeigten sich insgesamt vier Eigentümer bereit, ihr Grundstück zum Verkauf anzubieten. Drei der Eigentümer nutzen hierfür derzeit das geschaffene Angebot zum kostenlosen Inserieren auf der Internetseite der Stadt. Eigentümer, welche bisher noch keine Reaktion auf die versendeten Fragebögen gezeigt haben, erhalten in nächster Zeit ein entsprechendes Erinnerungsschreiben. Zudem wird weiterhin das Ziel, das Umfragespektrum schrittweise auch auf Flächen innerhalb von Ortsteilen ohne entsprechenden Bebauungsplan (§ 34 BauGB) auszuweiten, verfolgt. Hierdurch soll konsequent ein Beitrag zum Ziel der Flächeninanspruchnahme „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, welches sich aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern ergibt, geleistet werden.
Bezugnehmend hierauf bedarf es zukünftig, auf Grund einer im Juni 2023 erfolgten Änderung des LEPs, im Rahmen der Neuausweisung von Bauland einer differenzierten Begründung mittels der Strukturdaten und bestehender Flächenpotentiale innerhalb der planenden Gemeinde, welche die Inanspruchnahme neuer Flächen zur Siedlungsentwicklung rechtfertigt. Das Erfassen und Akquirieren von Baulücken in beplanten und unbeplanten Innenbereichen ist somit ein wichtiger Bestandteil der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung (FNP und Bebauungsplan).
Bekanntgabe
5Ö;
Sammelaktion
Saub(ä)er 2024
Herr Büschl informiert, dass die Aktion am Samstag, der 27.04.2024 im Zeitraum von 08.30 bis 12.00 Uhr stattfinden wird. Die Einladungen hierzu wurden vor kurzem versandt. Als Dank an die Helfer gibt es auch dieses Jahr ab 12.00 Uhr wieder ein gemeinsames Mittagessen im Foyer des Onoldiasaals. Wie immer sind auch die Sammelgebiete wieder unterschiedlich und umfassen beispielsweise Gewässer, Siedlungen, die Umgebung von Schulen, Vereinshäusern oder Organisationen und auch die Ortsteile werden mit eingebunden.
Herr Oberbürgermeister Deffner dankt bereits im Vorfeld alle Helfern, die sich an der Aktion beteiligen ganz herzlich.
Anfrage 1Ö;
Platengymnasium
Herr Stadtrat Sauerhöfer erkundigt sich nach der Sanierung der Wände der Treppenhäuser.
Herr Dr. Simons führt aus, dass eine Sicherung von elektrischen Defiziten bereits durch einen Elektriker durchgeführt wurde. Die Ausführung der Verputzarbeiten sei ausgeschrieben und erfolge je nach Zeitplan der Vergabe in den nächsten oder übernächsten Ferien.
Anfrage 2Ö;
Kita
Kunterbunt
Herr Stadtrat Schildbach fragt nach dem Sachstand der Dachundichtigkeit zur Kindertagesstätte Kunterbunt.
Herr Büschl führt aus, dass ein aktueller Bericht noch im Frühjahr 2024 erfolgen solle, man jedoch noch das Dach ausführlicher besichtigen müsse, wenn die Witterung es zulässt.
Anfrage 3Ö;
Theater
Ansbach – Brandschutz
Herr Stadtrat Rühl erkundigt sich, ob die Verwaltung vor dem Hintergrund der nötigen Maßnahmen durch die Defizite beim Brandschutz die damaligen Verantwortlichen, Anfang der 2000er Jahren, heranzieht.
Herr Büschl erklärt, dass man sich zunächst auf die Gegenwart und Zukunft konzentriere. Ein etwaiges Fehlverhalten müsse sicher betrachtet werden, so es einen signifikanten Schaden gebe, aber wichtiger sei es jetzt nach vorne zu schauen und mit Kompensationsmaßnahmen den baurechtlichen Anforderungen möglichst rasch gerecht zu werden.
Herr Dr. Simons ergänzt, dass nun die
Brandschutzprüfung durch einen Prüfsachverständigen in Zusammenarbeit mit einem
Planer und der Verwaltung im Vordergrund stehe.