Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 20.03.2024 SR/003/2024 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Die Geheimhaltung
bleibt bestehen.
Bei folgendem Beschluss sind die Gründe für die Geheimhaltung entfallen:
TOP 2 |
Antrag der BAP: Bau
der 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage |
Beschluss:
Der Beschluss des Stadtrates vom 26.09.2023 zur Einführung der 4. Reinigungsstufe wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die awean AöR führt das weitere Verfahren zur Planung und Errichtung zu 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage Ansbach durch. Der Vorstand der awean wird hierfür ermächtigt die erforderlichen Zuwendungsanträge zu stellen und die hierfür auch namens der Stadt Ansbach notwendigen Planungen zu beauftragen.
Der Stadtrat ist nach Vorliegen der zur Förderung notwendigen Planungen erneut mit
der weiteren Planung und Einleitung des Bauverfahrens zu befassen.
Die Stadt Ansbach erklärt die Risikoübernahme, falls die Kosten für die 4. Reinigungsstufe nicht umgelegt werden können.