Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.03.2024   SR/003/2024 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe:

In Bezug auf eine Anfrage Im HFWA betreffend das Leerstandsmanagement in der Innenstadt beabsichtigt die Stadt, insbesondere die Wirtschaftsförderung, die Eigentümer zu kontaktieren und Angebote bzw. Erstberatungen anzubieten um die Potenziale der Immobilien zu fördern.

 

Die Stadt Ansbach erkennt einen signifikanten Handlungsbedarf, die Immobilien in der Innenstadt welche von Unternutzung oder Leerstand geprägt sind, wieder zu reaktivieren. Deshalb soll auch auf diesem Feld das Handeln der Stadt verstärkt ausgerichtet werden und der Beseitigung von Leerständen in der Innenstadt aktiv entgegengewirkt werden. Im Sanierungsprogramm sind vorausschauend für das HH-Jahr 2024 50.000€ vorgesehen worden.

Gezielt sollen Eigentümer auf Basis der bereits im vergangenen Jahr erstellten Analyse des Büros IMAkomm kontaktiert werden, um Strategien und Konzepte für die jew. Immobilie maßgeschneidert anzubieten und die Eigentümer bei der Umsetzung zu beraten. Dafür soll in einer Erstberatung das Potenzial der Immobilie, aber auch explizit der Handlungs- / Investitionsbedarf aufgezeigt, sowie Hilfestellungen für die Generierung von Fördermitteln angeboten werden.

 

Die Beratungsleistung soll ausgeschrieben und an ein geeignetes Büro vergeben werden, welches eine aktive Ansprache der Eigentümer der Immobilien mit Leerständen oder Unternutzung durchführt. Um ein bloßes „Abgreifen“ der Beratung ohne Anreize für eine Umsetzung zu generieren ist eine gewisse Eigenbeteiligung von den Eigentümern vorgesehen. Es wird je nach Größenordnung von einem Beratungsansatz von ca. 3.000 – bis max. 5.000 € pro Fall ausgegangen. Bei einer späteren Umsetzung kann die Beteiligung im Zuge der Förderung in Ansatz gebracht werden.

 

Die Beratungsleistung erfolgt in Abstimmung mit den Fachdienststellen der Stadt Ansbach (u.a. Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklungsamt) um etwaige Konflikte z.B. im denkmalschutzrechtlicher, sanierungsrechtlicher oder bauordnungsrechtlicher Hinsicht zu vermeiden.

 

Ein entsprechendes Innenstadtmanagement in Form des Leerstandsmanagements ist von der Regierung bei externer Beauftragung als grundsätzlich förderfähig bestätigt worden.