Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.02.2024 SR/002/2024 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 33, Nein: 1 |
Vorlage: | 30/043/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 273 KB | ||
Abwaegungstabelle - informelle Beteiligung ausgewaehlter ToeBs 141 KB | ||
Ansbach_PV_Konzept_Teil_II_061123 7 MB |
Herr Büschl erläutert den Sachverhalt anhand von Folien und Karten und verweist auf die mehrheitliche Beschlussempfehlung aus dem BA.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 19.2.2024:
1. Das Standortkonzept für Freiflächenphotovoltaikanlagen in den Gemarkungen Ansbach, Eyb, Hennenbach, Neuses b. Ansbach, Schalkhausen und Elpersdorf b. Ansbach wird in der Fassung vom 06.11.2023 beschlossen und findet Anwendung als verbindliche Grundlage für Bauleitplanung und Zulassungsentscheidungen über Freiflächenphotovoltaikanlagen.
2. Für das gesamte Stadtgebiet gilt folgendes Zulassungskriterium:
Zukünftig sollen im gesamten Stadtgebiet nur auf sehr günstigen Flächen Freiflächenphotovoltaikanlagen zugelassen werden. Die Kennzeichnung von Flächen im Standortkonzept als sehr günstig verpflichtet die Stadt Ansbach nicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
3. Die bereits laufenden Bauleitplanverfahren werden aus Gründen des Vertrauensschutzes fortgeführt, auch wenn diese gemäß der vorangehenden Beschlusslage auch auf nur „günstig“ bezeichneten Teilflächen liegen.