Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.01.2024 SR/001/2024 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 29, Nein: 8 |
Vorlage: | 40/007/2024 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 340 KB | ||
01 Haushaltssatzung 2024 - Stand 25.01.2024 9 KB | ||
02 Übersicht dauernde Leistungsfaehigkeit 2024 24 KB |
Herr Jakobs trägt vor, dass die Regierung von
Mittelfranken mit Schreiben vom 18.01.2024 (eingegangen am 19.01.2024) den
Haushalt 2024 zunächst zurückgegeben und um Überarbeitung gebeten hat, da
aufgrund der Maßgaben der Bekanntmachung des StMI über das Kreditwesen der
Kommunen einzelne Teile der Haushaltssatzung nicht genehmigungsfähig sind.
Die Regierung von
Mittelfranken sieht insbesondere die
dauernde Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Die Stadt Ansbach ist angehalten
mittel- bis langfristig eine Erhöhung
der freien Finanzspanne zu erwirken. Bei der Beurteilung der freien
Finanzspanne errechnete die Rechtsaufsicht dabei ein gegenüber der Kämmerei
abweichendes Ergebnis. Dies liegt überwiegend an der Kapitaleinlage in die
AVVH. Diese ist entsprechend der ZVKommGrPl im Vermögenshaushalt zu verbuchen.
Aufgrund der Mittelverwendung und mit Blick auf den Öffentlichen
Dienstleistungsauftrag ist die Berücksichtigung als laufende Leistung und damit
bei der freien Finanzspanne nachvollziehbar und folgerichtig.
Die Verwaltung hat
daher unter Berücksichtigung der Hinweise der Regierung von Mittelfranken eine
Anpassung des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsentwurf vom 04.12.2023
vorgenommen.
1. Abgleich
von Mindestzuführung und ordentlicher Tilgung
1.1.
Einschätzung
der Regierung von Mittelfranken
Die Regierung von
Mittelfranken kommt bei der Beurteilung des Haushaltsausgleichs bzw. der
Mindestzuführung des Vermögenshaushalts zu folgendem Ergebnis:
Tabelle 1: Abgleich
Deckung Tilgung durch Zuführung Vermögenshaushalt (Rechtsaufsicht) 2024 bis
2027
Nach Ziffer 3.5 der
vorgenannten Bekanntmachung soll die Zuführung zum Vermögenshaushalt dabei
mindestens die ordentlichen Tilgungen decken.
1.2. Vorgenommene Änderungen durch die Verwaltung
Seit
dem Haushaltsbeschluss sind zwischenzeitlich mehrere Änderungen bekannt
geworden, die hierin berücksichtigt wurden. So erfolgten zwischenzeitlich die
Bekanntgaben zu Umlagekraft (als Berechnungsgrundlage für die Bezirksumlage),
zu Schlüsselzuweisungen, sowie Hinweise des Städtetags zur Krankenhausumlage.
Im Weiteren erfolgten Anpassungen zu Tilgung (siehe auch Tabelle 4 und Tabelle 7). Berücksichtigung fanden auch
erhöhte Aufwendungen für Softwarepflege (vgl. HFWA v. 23.01.2024). Zuletzt
wurden auch programmtechnisch falsch ausgegebene Werte zur Zuführung des
Vermögenshaushalts angepasst.
Tabelle 2: vorgenommene Änderungen zur Zuführung zum Vermögenshaushalt sowie bei den Tilgungen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2025
2. Abgleich
Freier Finanzspanne und Ersatzdeckungsmittel
2.1.
Einschätzung
der Regierung von Mittelfranken
Die Regierung von
Mittelfranken kommt bei beim Abgleich von freier Finanzspanne und
Ersatzdeckungsmitteln zu folgendem Ergebnis:
Tabelle 3: Abgleich Finanzspanne und
Ersatzdeckungsmittel 2024 bis 2027 (Rechtsaufsicht)
Die Finanzspanne
soll unter Berücksichtigung der Ersatzdeckungsmittel positiv sein.
2.2. Vorgenommene Änderungen durch die Verwaltung
Die
unter Ziffer 1.2 vorgenommen Änderungen genügen nicht, um den Abgleich von
Finanzspanne und Ersatzdeckungsmitteln positiv zu gestalten. Es erfolgten daher
hausinterne Abstimmungen zwischen Kämmerei und Baureferat unter Einbeziehung
des Oberbürgermeisters. Im Weiteren wurden aktuelle Einschätzungen über interne
wie externe Abarbeitungsmöglichkeiten, voraussichtlicher Stand von
Haushaltsausgaberesten, Veräußerungsmöglichkeiten und (viel wichtiger noch)
-wahrscheinlichkeiten von Grundstücksgeschäften eruiert. Hierbei sollten
insbesondere die vom Stadtrat befassten Beschlüsse zum Haushalt bzw. zur
Finanzplanung möglichst nur im absolut erforderlichen Maße angepasst werden.
Gleichzeitig mussten insbesondere die in der Tabelle 3 aufgeführten rechnerisch
relevanten Punkte betrachtet werden. Es wurden daher nachfolgende Änderungen
eingeplant:
Tabelle 4: vorgenommene Änderungen zum Vermögenshaushalt 2024 bis 2027
Im
Weiteren erfolgte eine Überprüfung der zuletzt im Oktober erstellten
Einschätzung der Haushaltsabwicklung in Gegenüberstellung mit den Werten aus
den noch laufenden Kassenabschlussarbeiten:
Tabelle 5: Stadt der voraussichtlichen Haushaltsabweichungen 2023 zum 19.01.2024
Dies
entspricht voraussichtlich nur noch einer Haushaltsverschlechterung von 6,45
Mio € ggü. den vorgenommenen Ansätzen. Damit verbleiben voraussichtlich rund
3,2 Mio. € mehr Mittel in der Allgemeinen Rücklage als bisher angenommen, also
20,522 Mio. € anstelle von 17,352 Mio € (c.p.!)
Damit
kann von nachfolgenden Änderungen bei Rücklagenstand und -entnahme ausgegangen
werden.
Tabelle 6:
Einschätzung der Allgemeinen Rücklage 2024 bis 2027
Die Mindestrücklage wird damit in allen Finanzplanungsjahren eingehalten.
Auch
die Kreditaufnahmen können im Finanzplanungszeitraum reduziert werden:
Tabelle 7: Geplante Kreditaufnahmen 2024 bis 2027
3. Überarbeiteter
Abgleich von Mindestzuführung und ordentlicher Tilgung
Nach
Einarbeitung der unter 1.2 und 2.2 dargestellten Änderungen
ergeben sich nachfolgende Änderungen im Abgleich von Zuführung zum
Vermögenshaushalt und Tilgung.
Tabelle 8: Abgleich Deckung
Tilgung durch Zuführung Vermögenshaushalt (Kämmerei) 2024 bis 2027
Die ordentlichen
Tilgungen werden damit in allen
Finanzplanungsjahren durch die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens gedeckt.
4. Überarbeiteter
Abgleich Freier Finanzspanne und Ersatzdeckungsmittel
Nach
Einarbeitung der unter 1.2 und 2.2 dargestellten Änderungen
ergeben sich nachfolgende Änderungen im Abgleich von freier Finanzspanne und
Ersatzdeckungsmitteln.
Tabelle 9: Abgleich
Finanzspanne und Ersatzdeckungsmittel 2024 bis 2027 (Rechtsaufsicht)
Der
Abgleich von Freier Finanzspanne und Ersatzdeckungsmitteln ist damit in allen
Finanzplanungsjahren mindestens
ausgeglichen.
5. Weiteres
Nur unter
Inanspruchnahme weiterer Verschiebungen im Vermögenshaushalt sowie vieler
weiterer Änderungen kann die dauernde Leistungsfähigkeit im
Finanzplanungszeitraum gesichert dargestellt werden. Etwaige Freiräume sind weiter nicht gegeben.
Ein wesentlicher Anhaltspunkt zu Beurteilung der
dauernden Leistungsfähigkeit ist das Bemühen,
die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen.
Auf die unter TOP 2 in der Sitzung des HFWA vom 23.01.2024 gemachten
Ausführungen wird hier verwiesen. Im HFWA herrschte dahingehend Einigkeit, dass
eine Haushaltsklausur unter Moderation eines Dritten erfolgen soll.
Die
Haushaltssatzung ändert sich entsprechend auf die in der Anlage beigefügte
Fassung. Die geänderten Gesamtbeträge im mittelfristigen Investitionsprogramm
2023 bis 2027 sowie im Finanzplan 2023 bis 2027 sind im Beschlussvorschlag
benannt.
Zunächst wird über den Ergänzungsantrag (s. Anlage) vom 29. Januar 2024 der offenen Linke entschieden.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja Nein 26
Mehrheitlich
abgelehnt
Beschluss:
1. Mittelfristiges
Investitionsprogramm 2023 bis 2027:
Der Beschluss des Stadtrats vom 04.12.2023 zum mittelfristigen
Investitionsprogramm 2023 bis 2027 (SV40/076/2023) wird aufgehoben. Anstelle
dessen werden die Ausgaben des mittelfristigen Investitionsprogramm 2023 bis
2027 im
Planungsjahr
2025 auf 22.152.100 €
Planungsjahr
2026 auf 15.363.400 €
Planungsjahr
2027 auf 14.438.900 €
festgesetzt.
2. Finanzplan
2023 bis 2027:
Der Beschluss des Stadtrats vom 04.12.2023 zum Finanzplan 2023 bis 2027
(SV40/075/2023) wird aufgehoben. Anstelle dessen wird im der Finanzplan im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt je in den Einnahmen und Ausgaben im
Planungsjahr
2025 auf 196.317.000 €
Planungsjahr
2026 auf 194.060.000 €
Planungsjahr
2027 auf 204.943.000 €
festgesetzt.
3.
Haushaltssatzung 2024
Der Beschluss des Stadtrats vom 04.12.2023 zur Haushaltssatzung 2024
(SV40/077/2023) wird aufgehoben. Der Stadtrat beschließt anstelle dessen die in
der Anlage vorgelegte Haushaltssatzung der Stadt Ansbach für das Haushaltsjahr
2024.