Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Haushalt 2024

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.01.2024   SR/001/2024 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 8
Vorlage:  40/007/2024 

Herr Jakobs trägt vor, dass die Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 18.01.2024 (eingegangen am 19.01.2024) den Haushalt 2024 zunächst zurückgegeben und um Überarbeitung gebeten hat, da aufgrund der Maßgaben der Bekanntmachung des StMI über das Kreditwesen der Kommunen einzelne Teile der Haushaltssatzung nicht genehmigungsfähig sind.

 

Die Regierung von Mittelfranken sieht insbesondere die dauernde Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Die Stadt Ansbach ist angehalten mittel- bis langfristig eine Erhöhung der freien Finanzspanne zu erwirken. Bei der Beurteilung der freien Finanzspanne errechnete die Rechtsaufsicht dabei ein gegenüber der Kämmerei abweichendes Ergebnis. Dies liegt überwiegend an der Kapitaleinlage in die AVVH. Diese ist entsprechend der ZVKommGrPl im Vermögenshaushalt zu verbuchen. Aufgrund der Mittelverwendung und mit Blick auf den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist die Berücksichtigung als laufende Leistung und damit bei der freien Finanzspanne nachvollziehbar und folgerichtig.

 

Die Verwaltung hat daher unter Berücksichtigung der Hinweise der Regierung von Mittelfranken eine Anpassung des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsentwurf vom 04.12.2023 vorgenommen.

 

 

1.       Abgleich von Mindestzuführung und ordentlicher Tilgung

 

1.1.   Einschätzung der Regierung von Mittelfranken

 

Die Regierung von Mittelfranken kommt bei der Beurteilung des Haushaltsausgleichs bzw. der Mindestzuführung des Vermögenshaushalts zu folgendem Ergebnis:

 

Tabelle 1: Abgleich Deckung Tilgung durch Zuführung Vermögenshaushalt (Rechtsaufsicht) 2024 bis 2027

 

Nach Ziffer 3.5 der vorgenannten Bekanntmachung soll die Zuführung zum Vermögenshaushalt dabei mindestens die ordentlichen Tilgungen decken.

 

 

1.2.   Vorgenommene Änderungen durch die Verwaltung

 

Seit dem Haushaltsbeschluss sind zwischenzeitlich mehrere Änderungen bekannt geworden, die hierin berücksichtigt wurden. So erfolgten zwischenzeitlich die Bekanntgaben zu Umlagekraft (als Berechnungsgrundlage für die Bezirksumlage), zu Schlüsselzuweisungen, sowie Hinweise des Städtetags zur Krankenhausumlage. Im Weiteren erfolgten Anpassungen zu Tilgung (siehe auch Tabelle 4 und Tabelle 7). Berücksichtigung fanden auch erhöhte Aufwendungen für Softwarepflege (vgl. HFWA v. 23.01.2024). Zuletzt wurden auch programmtechnisch falsch ausgegebene Werte zur Zuführung des Vermögenshaushalts angepasst.

 

Tabelle 2: vorgenommene Änderungen zur Zuführung zum Vermögenshaushalt sowie bei den Tilgungen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2025

 

 

2.       Abgleich Freier Finanzspanne und Ersatzdeckungsmittel

 

2.1.   Einschätzung der Regierung von Mittelfranken

 

Die Regierung von Mittelfranken kommt bei beim Abgleich von freier Finanzspanne und Ersatzdeckungsmitteln zu folgendem Ergebnis:

 

Tabelle 3: Abgleich Finanzspanne und Ersatzdeckungsmittel 2024 bis 2027 (Rechtsaufsicht)

 

Die Finanzspanne soll unter Berücksichtigung der Ersatzdeckungsmittel positiv sein.

 

 

2.2.   Vorgenommene Änderungen durch die Verwaltung

 

Die unter Ziffer 1.2 vorgenommen Änderungen genügen nicht, um den Abgleich von Finanzspanne und Ersatzdeckungsmitteln positiv zu gestalten. Es erfolgten daher hausinterne Abstimmungen zwischen Kämmerei und Baureferat unter Einbeziehung des Oberbürgermeisters. Im Weiteren wurden aktuelle Einschätzungen über interne wie externe Abarbeitungsmöglichkeiten, voraussichtlicher Stand von Haushaltsausgaberesten, Veräußerungsmöglichkeiten und (viel wichtiger noch)
-wahrscheinlichkeiten von Grundstücksgeschäften eruiert. Hierbei sollten insbesondere die vom Stadtrat befassten Beschlüsse zum Haushalt bzw. zur Finanzplanung möglichst nur im absolut erforderlichen Maße angepasst werden. Gleichzeitig mussten insbesondere die in der
Tabelle 3 aufgeführten rechnerisch relevanten Punkte betrachtet werden. Es wurden daher nachfolgende Änderungen eingeplant:

 

             Tabelle 4: vorgenommene Änderungen zum Vermögenshaushalt 2024 bis 2027

 

Im Weiteren erfolgte eine Überprüfung der zuletzt im Oktober erstellten Einschätzung der Haushaltsabwicklung in Gegenüberstellung mit den Werten aus den noch laufenden Kassenabschlussarbeiten:

 

Tabelle 5: Stadt der voraussichtlichen Haushaltsabweichungen 2023 zum 19.01.2024

 

Dies entspricht voraussichtlich nur noch einer Haushaltsverschlechterung von 6,45 Mio € ggü. den vorgenommenen Ansätzen. Damit verbleiben voraussichtlich rund 3,2 Mio. € mehr Mittel in der Allgemeinen Rücklage als bisher angenommen, also 20,522 Mio. € anstelle von 17,352 Mio € (c.p.!)

 

Damit kann von nachfolgenden Änderungen bei Rücklagenstand und -entnahme ausgegangen werden.

 

Tabelle 6: Einschätzung der Allgemeinen Rücklage 2024 bis 2027

 

Die Mindestrücklage wird damit in allen Finanzplanungsjahren eingehalten.

 

Auch die Kreditaufnahmen können im Finanzplanungszeitraum reduziert werden:

 

Tabelle 7: Geplante Kreditaufnahmen 2024 bis 2027

 

3.       Überarbeiteter Abgleich von Mindestzuführung und ordentlicher Tilgung

 

Nach Einarbeitung der unter 1.2 und 2.2 dargestellten Änderungen ergeben sich nachfolgende Änderungen im Abgleich von Zuführung zum Vermögenshaushalt und Tilgung.

 

Tabelle 8: Abgleich Deckung Tilgung durch Zuführung Vermögenshaushalt (Kämmerei) 2024 bis 2027

 

Die ordentlichen Tilgungen werden damit in allen Finanzplanungsjahren durch die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens gedeckt.

 

4.       Überarbeiteter Abgleich Freier Finanzspanne und Ersatzdeckungsmittel

 

Nach Einarbeitung der unter 1.2 und 2.2 dargestellten Änderungen ergeben sich nachfolgende Änderungen im Abgleich von freier Finanzspanne und Ersatzdeckungsmitteln.

Tabelle 9: Abgleich Finanzspanne und Ersatzdeckungsmittel 2024 bis 2027 (Rechtsaufsicht)

Der Abgleich von Freier Finanzspanne und Ersatzdeckungsmitteln ist damit in allen Finanzplanungsjahren mindestens ausgeglichen.

 

 

5.       Weiteres

 

Nur unter Inanspruchnahme weiterer Verschiebungen im Vermögenshaushalt sowie vieler weiterer Änderungen kann die dauernde Leistungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum gesichert dargestellt werden. Etwaige Freiräume sind weiter nicht gegeben.

 

Ein wesentlicher Anhaltspunkt zu Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist das Bemühen, die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen. Auf die unter TOP 2 in der Sitzung des HFWA vom 23.01.2024 gemachten Ausführungen wird hier verwiesen. Im HFWA herrschte dahingehend Einigkeit, dass eine Haushaltsklausur unter Moderation eines Dritten erfolgen soll.

 

Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend auf die in der Anlage beigefügte Fassung. Die geänderten Gesamtbeträge im mittelfristigen Investitionsprogramm 2023 bis 2027 sowie im Finanzplan 2023 bis 2027 sind im Beschlussvorschlag benannt.

 

Zunächst wird über den Ergänzungsantrag (s. Anlage) vom 29. Januar 2024 der offenen Linke entschieden.

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja  Nein 26

Mehrheitlich abgelehnt


Beschluss:

 

1.    Mittelfristiges Investitionsprogramm 2023 bis 2027:

Der Beschluss des Stadtrats vom 04.12.2023 zum mittelfristigen Investitionsprogramm 2023 bis 2027 (SV40/076/2023) wird aufgehoben. Anstelle dessen werden die Ausgaben des mittelfristigen Investitionsprogramm 2023 bis 2027 im

Planungsjahr 2025 auf       22.152.100 €

Planungsjahr 2026 auf       15.363.400 €

Planungsjahr 2027 auf       14.438.900 €


festgesetzt.

2.    Finanzplan 2023 bis 2027:

Der Beschluss des Stadtrats vom 04.12.2023 zum Finanzplan 2023 bis 2027 (SV40/075/2023) wird aufgehoben. Anstelle dessen wird im der Finanzplan im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt je in den Einnahmen und Ausgaben im

Planungsjahr 2025 auf       196.317.000 €

Planungsjahr 2026 auf       194.060.000 €

Planungsjahr 2027 auf       204.943.000 €


festgesetzt.

 

3.    Haushaltssatzung 2024

Der Beschluss des Stadtrats vom 04.12.2023 zur Haushaltssatzung 2024 (SV40/077/2023) wird aufgehoben. Der Stadtrat beschließt anstelle dessen die in der Anlage vorgelegte Haushaltssatzung der Stadt Ansbach für das Haushaltsjahr 2024.