Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.01.2024 SR/001/2024 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/078/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 368 KB | ||
ParkgebuehrenVO Entwurf vom 18.01.2024 75 KB |
Herr Jakobs
verzichtet auf einen ausführlichen Sachvortrag und verweist auf den
Beschlussvorschlag.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom
23.01.2024:
1. Der Stadtrat erlässt die Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) in der Fassung des Entwurfs vom 18.01.2024. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Parkentgelte im Parkhaus Bahnhof werden ab 01.03.2024 von 1,50 €/Tag auf 3,00 €/Tag erhöht.
3. Die Parkentgelte im Parkhaus Altstadt (Am Mühlbach) werden ab 01.03.2024 pro angefangene Stunde von 1,00 € auf 1,20 € (Mindestgebühr 0,60 € - für die ersten beiden angefangenen halben Stunden) erhöht. Die Tageshöchstgebühr wird von 5,00 € auf 6,00 € erhöht. Der Nachttarif an allen Tagen wird von 1,00 € auf 1,20 € erhöht.
4. Das Parkentgelt auf der Rezatwiese West wird ab 01.03.2024 auf 1,00 € pro angefangene Stunde angepasst. Die Tageshöchstgebühr beträgt 10,00 €.
5. Ab 01.03.2024 wird im Parkhaus Altstadt (Am Mühlbach) die monatliche Stellplatzmiete von 45,00 € auf 55,00 € und die jährliche Stellplatzmiete von 476,00 € auf 600,00 € erhöht.
6. Ab 01.03.2024 wird auf der Rezatwiese West die monatliche Stellplatzmiete von 25,00 € auf 30,00 € und die jährliche Stellplatzmiete von 270,00 € auf 324,00 € erhöht.
7. Für Bewohner der Innenstadt wird ab 01.03.2024 auf der Rezatwiese West die monatliche Stellplatzmiete von 18,00 € auf 25,00 € und die jährliche Stellplatzmiete von 192,00 € auf 264,00 € erhöht.