Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Umsetzungsbeschluss aus den Haushaltsberatungen:
Anpassung der Parkgebühren und -entgelte

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.01.2024   HFWA/001/2024 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/078/2023 

Herr Jakobs trägt den Sachverhalt vor.

 

In den Haushaltsberatungen vom 16.11.2023 wurden Mehreinnahmen durch die Anpassung der Parkgebühren und -entgelte beschlossen. Dieser Beschluss soll nun durch die nachfolgenden Änderungen umgesetzt werden.

 

Parkgebührenverordnung

In die neue Parkgebührenverordnung wurden zur Konkretisierung des Geltungsbereichs der Parkgebührenverordnung, der Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld, den Zeiten der Gebührenpflicht und den Zahlungsmodalitäten neue Paragraphen aufgenommen.

 

Die Parkgebühren für den Parkplatz Feuerbachstraße betrugen in Zone 1 bisher 0,30 € je angefangen halbe Stunde. Aufgrund der günstigeren Parkmöglichkeit im angrenzenden Parkhaus Bahnhof (1,50 € für 24 Stunden) wurde dieser bisher kaum genutzt. Deshalb wird für diesen Parkplatz eine eigene Zone 4 eingerichtet. Die Parkgebühren sollen dort 0,20 € je angefangene halbe Stunde betragen. Um einen weiteren Anreiz für die Benutzung des Parkplatzes zu schaffen, besteht auch die Möglichkeit der Buchung eines 30-TageTickets („Monatsticket“ zu 69,00 €) oder eines 365-TageTickets („Jahresticket“ zu 749,00 €). Sowohl Monats- als auch Jahrestickets werden wir kontingentieren, um eine ausreichende Anzahl für Nicht-Dauerkarteninhaber zur Verfügung zu haben. Das Monats- und das Jahresticket können nur per App oder im SG Straßenverkehrsrecht erworben werden.

 

Bei einer Erhöhung der Parkgebühren um 20 % und anschließender Rundung auf 10 Cent ergeben sich für die Parkzonen 0 bis 3 die nachfolgenden Gebühren:

 

 

bisher

neu

Zone 0:

 

 

je angefangene halbe Stunde

0,20 €

0,30 €

 

 

 

Zone 1:

 

 

je angefangene halbe Stunde

0,30 €

0,40 €

 

 

 

Zone 2:

 

 

je angefangene halbe Stunde

0,40 €

0,50 €

je angef. halbe Std. für die 3. Std.

0,60 €

0,70 €

je angef. halbe Std. für die 4. Std.

0,80 €

1,00 €

Kurzzeitparken bis max. 20 Min.

0,10 €

0,20 €

 

 

 

Zone 3:

 

 

je angefangene halbe Stunde

0,60 €

0,70 €

je angef. halbe Std. für die 3. Std.

0,80 €

1,00 €

je angef. halbe Std. für die 4. Std.

1,00 €

1,20 €

Kurzzeitparken bis max. 20 Min.

0,10 €

0,20 €

 

Durch die vorgeschlagene Anpassung der Gebühren ergeben sich voraussichtlich jährliche Mehreinnahmen von rund 218.000 €.

 

 

 

Die Parkhäuser Bahnhof und Altstadt (Am Mühlbach) sowie die Rezatwiese West sind nicht von der Parkgebührenverordnung erfasst. Die auf privatrechtlicher Basis erhobenen Entgelte hierfür sind deshalb separat festzusetzen.

 

Parkhaus Bahnhof

In den Haushaltsberatungen vom 16.11.2023 wurde beschlossen, dass das Entgelt von 1,50 €/Tag auf 3,00 €/Tag angepasst wird. Bei gleichbleibender Auslastung des Parkhauses führt die Anpassung zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 100.000 €.

 

Parkhaus Altstadt

Die Entgelte im Parkhaus Altstadt sollen pauschal um 20 % erhöht werden.

 

 

bisher

neu

 

 

 

jede angefangene Stunde

1,00 €

1,20 €

 

 

 

Mindestgebühr

(für die ersten beiden angefangenen halben Stunden)

0,50 €

0,60 €

 

 

 

Tageshöchstgebühr

5,00 €

6,00 €

 

 

 

Nachttarif

1,00 €

1,20 €

 

Die vorgeschlagene Anpassung führt voraussichtlich zu Mehreinnahmen von rund 15.000 €.

 

Rezatwiese West (mit Kennzeichenerkennung)

Die Parkentgelte auf der Rezatwiese West waren bisher mit den zu entrichtenden Entgelten im Brückencenter identisch. Eine Beibehaltung der aktuellen Entgelte würde zu einem großen Unterschied zu den Gebühren auf den angrenzenden Parkflächen der Rezatwiese Ost und Mitte (Zone 3 der Parkgebührenverordnung) führen. Deshalb wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass das Entgelt für das Parken auf der Rezatwiese West auf 1,00 € pro angefangener Stunde angepasst wird.

 

 

bisher

neu

 

 

 

bis zwei Stunden

0,70 €

2,00 €

 

 

 

bis drei Stunden

1,00 €

3,00 €

 

 

 

bis vier Stunden

1,50 €

4,00 €

 

 

 

bis fünf Stunden

3,00 €

5,00 €

 

 

 

jede weitere Stunde zusätzlich

1,00 €

1,00 €

 

 

 

Tageshöchstgebühr

8,00 €

10,00 €

 

Durch die vorgeschlagene Anpassung der Entgelte werden Mehreinnahmen von rund 20.000 € erwartet.

 

Dauerparkausweise

Im Parkhaus Altstadt und auf der Rezatwiese West vermietet die Stadt Ansbach Dauerstellplätze. Im Zuge der Anpassung der Parkentgelte sollten die Mieten für die Dauerstellplätze ebenfalls angepasst werden. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Dauerstellplätzen und der vergleichsweise günstigen Preise wird seitens der Verwaltung eine Anpassung um teilweise mehr als 20 % empfohlen.

 

Parkhaus Altstadt

 

bisher

neu

 

 

 

monatlich

  45,00 €

  55,00 €

 

 

 

jährlich

476,00 €

600,00 €

 

Stellplatzmiete Rezatwiese West

 

bisher

neu

 

 

 

monatlich

  25,00 €

  30,00 €

 

 

 

jährlich

270,00 €

324,00 €

 

Stellplatzmiete Rezatwiese West für Bewohner der Innenstadt

 

 

bisher

neu

 

 

 

monatlich

  18,00 €

  25,00 €

 

 

 

jährlich

192,00 €

264,00 €

 

Durch die Anpassung der Stellplatzmieten für Dauerstellplätze werden Mehreinnahmen von rund 25.000 € erwartet.

 

 

 

Mehreinnahmen

Durch die vorgeschlagene Anpassung der Parkgebühren und -entgelte ergeben sich voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von rund 378.000 € pro Jahr. Da die Gebühren und Entgelte erst zum 01.03.2024 angepasst werden, ergeben sich für das Haushaltsjahr 2024 voraussichtlich Mehreinnahmen von rund 315.000 €. Alle Hochrechnungen der erwarteten Mehreinnahmen erfolgten auf der Grundlage der Einnahmen aus dem Jahr 2022. Ob sie tatsächlich erzielt werden, hängt davon ab, inwiefern sich das Parkverhalten durch die Preisanpassung verändert (z.B. durch Ausweichen auf günstigere oder kostenlose Parkplätze, Umstieg auf den ÖPNV). Auch bei unveränderten Parkgebühren gab es in den vergangenen Jahren Schwankungen bei den Einnahmen. Die zu erwartenden Mehreinnahmen sind im Haushalt 2024 bereits eingeplant.

 

Herr Kleinlein weist darauf hin, dass die Einführung eines Monats-/Jahrestickets für den Parkplatz Feuerbachstraße die Attraktivität erhöhen soll. Für den Rezatparkplatz ist dies aufgrund der Hochwassersituation nicht möglich.

 

 

Herr Hüttinger merkt an, eine Abschaffung der Zone 0 und Zone 4 zu befürworten und das Kurzzeitparken überall einführen zu wollen, auch in Zone 1.

 

Herr Kleinlein führt aus, dass die Zone 4 aufgrund der geringen Nutzung eingerichtet wurde.

 

Herr Danielis möchte wissen, wann die letzte Erhöhung war.

 

Herr Kleinlein antwortet, dass dies 2019 der Fall war.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass die kalkulierten Mehreinnahmen von 200.000,-- Euro wegen Corona nicht erreicht wurden. Die Parkplatznutzung ist damals zurückgegangen. Die Zone 0 wird von Beschäftigten der umliegenden Stadtverwaltung, Regierung und der Maschinenbauschule genutzt.

 

Herr Mayr stellt die Frage, ob nach der Erhöhung die Parkhäuser kostendeckend geführt werden und ob die Zone 4 gebraucht wird.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass über eine andere Nutzung der Fläche der Zone 4 nachgedacht werden kann, aber die Zone 4 jetzt erst einmal als Parkplatz

belegt wird.

 

Herr Jakobs erläutert, dass eine Kostendeckung der Parkhäuser, insbesondere des Parkhauses Altstadt, schwierig sein wird.


Beschluss:

 

Der HFWA empfiehlt dem Stadtrat nachfolgende Beschlüsse:

 

1.       Der Stadtrat erlässt die Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) in der Fassung des Entwurfs vom 18.01.2024. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.

2.       Die Parkentgelte im Parkhaus Bahnhof werden ab 01.03.2024 von 1,50 €/Tag auf 3,00 €/Tag erhöht.

3.       Die Parkentgelte im Parkhaus Altstadt (Am Mühlbach) werden ab 01.03.2024 pro angefangene Stunde von 1,00 € auf 1,20 € (Mindestgebühr 0,60 € - für die ersten beiden angefangenen halben Stunden) erhöht. Die Tageshöchstgebühr wird von 5,00 € auf 6,00 € erhöht. Der Nachttarif an allen Tagen wird von 1,00 € auf 1,20 € erhöht.

4.       Das Parkentgelt auf der Rezatwiese West wird ab 01.03.2024 auf 1,00 € pro angefangene Stunde angepasst. Die Tageshöchstgebühr beträgt 10,00 €.

5.       Ab 01.03.2024 wird im Parkhaus Altstadt (Am Mühlbach) die monatliche Stellplatzmiete von 45,00 € auf 55,00 € und die jährliche Stellplatzmiete von 476,00 € auf 600,00 € erhöht.

6.       Ab 01.03.2024 wird auf der Rezatwiese West die monatliche Stellplatzmiete von 25,00 € auf 30,00 € und die jährliche Stellplatzmiete von 270,00 € auf 324,00 € erhöht.

7.       Für Bewohner der Innenstadt wird ab 01.03.2024 auf der Rezatwiese West die monatliche Stellplatzmiete von 18,00 € auf 25,00 € und die jährliche Stellplatzmiete von 192,00 € auf 264,00 € erhöht.