Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Beantragung von Bedarfszuweisungen für die Erstellung eines externen Haushaltskonsolidierungskonzeptes

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.01.2024   HFWA/001/2024 
Vorlage:  40/006/2024 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 252 KBVorlage 252 KB

Herr Jakobs informiert, dass mit Schreiben vom 18.01.2024 (eingegangen am 19.01.2024) die Regierung von Mittelfranken zunächst den Haushalt 2024 zurückgegeben und um Überarbeitung gebeten hat, da aufgrund der Maßgaben der Bekanntmachung des StMI über das Kreditwesen der Kommunen einzelne Teile der Haushaltssatzung nicht genehmigungsfähig sind.

 

Die Regierung von Mittelfranken sieht insbesondere die dauernde Leistungsfähigkeit nicht gegeben. Die Stadt Ansbach ist angehalten mittel- bis langfristig eine Erhöhung der freien Finanzspanne zu erwirken. Bei der Beurteilung der freien Finanzspanne errechnete die Rechtsaufsicht dabei ein gegenüber der Kämmerei abweichendes Ergebnis. Dies liegt überwiegend an der Kapitaleinlage in die AVVH. Diese ist entsprechend der ZVKommGrPl im Vermögenshaushalt zu verbuchen. Aufgrund der Mittelverwendung und mit Blick auf den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag ist die Berücksichtigung als laufende Leistung und damit bei der freien Finanzspanne nachvollziehbar und folgerichtig.

 

Die Verwaltung hat daher unter Berücksichtigung der Hinweise der Regierung von Mittelfranken eine Anpassung des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsentwurf vom 04.12.2023 vorgenommen

 

. 1. Abgleich von Mindestzuführung und ordentlicher Tilgung

 

1.1.Einschätzung der Regierung von Mittelfranken

 

Die Regierung von Mittelfranken kommt bei der Beurteilung des Haushaltsausgleichs bzw. der Mindestzuführung des Vermögenshaushaltes zu folgendem Ergebnis:

 

Tabelle 1: Abgleich Deckung Tilgung durch Zuführung Vermögenshaushalt (Rechtsaufsicht) 2024 bis 2027

 

Nach Ziffer 3.5 der vorgenannten Bekanntmachung soll die Zuführung zum Vermögenshaushalt dabei mindestens die ordentlichen Tilgungen decken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1.   Die Verwaltung wird voraussichtlich folgende Änderungen vornehmen:

 

Seit dem Haushaltsbeschluss sind zwischenzeitlich mehrere Änderungen bekannt geworden, die hierin berücksichtigt wurden. So erfolgten zwischenzeitlich die Bekanntgaben zu Umlagekraft (als Berechnungsgrundlage für die Bezirksumlage), zu Schlüsselzuweisungen, sowie Hinweise des Städtetags zur Krankenhausumlage. Im Weiteren erfolgten Anpassungen zu Tilgung. Berücksichtigung fanden auch erhöhte Aufwendungen für Softwarepflege (vgl. TOPN4). Zuletzt wurden auch programmtechnisch falsch ausgegebene Werte zur Zuführung des Vermögenshaushalts angepasst.

 

Tabelle 2: vorgenommene Änderungen zur Zuführung zum Vermögenshaushalt sowie bei den Tilgungen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2025

 

 

2.       Abgleich Freie Finanzspanne und Ersatzdeckungsmittel

 

Einschätzung der Regierung von Mittelfranken

 

Die Regierung von Mittelfranken kommt bei beim Abgleich von freier Finanzspanne und Ersatzdeckungsmitteln zu folgendem Ergebnis:

 

 

Die Finanzspanne soll unter Berücksichtigung der Ersatzdeckungsmittel positiv sein.

 

Herr Jakobs erläutert, dass die Verwaltung ins Gespräch mit dem Baureferat geht. Es geht um die Ortsdurchfahrt Kammerforst, die Sanierung der Welserstraße oder kleinere Einsparungen beim Brückenbau. Auch bei der Sanierung des Sportplatzes an der Weinbergschule oder beim Kabinenbau am Stadion könnte man Maßnahmen schieben.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass beim ÖPNV eine vertragliche Verpflichtung besteht. Die Verluste des ÖPNV, welche nicht durch Beförderungserlöse der ABuV und die Gewinnabführung der Stadtwerke (soweit nicht durch anderweitige Kostenaufzehrungen [Bäder] vorher aufgezehrt) gedeckt werden, hat die Stadt Ansbach zu tragen

 

Auch über die Veräußerung von Anlagevermögen werden Gespräche im Haus geführt.

 

Am Donnerstag geht die Ladung an die Stadträte um den überarbeiteten Haushalt beschließen zu lassen.

 

Herr Porzner stellt die Frage, warum gerade Tiefbaumaßnahmen angegangen werden sollen, würden doch vor allem bei Hochbaumaßnahmen Ausgabereste vorliegen.

 

Herr Jakobs führt aus, dass Hochbaumaßnahmen beim Abgleich nicht berücksichtigt werden.

 

Herr Meyer erklärt, dass man angesichts der Haushaltslage von teuren Grundstückskäufen für Wohngebiete, die auf Sicht nicht gebraucht werden, Abstand nehmen sollte.

 

Frau Erbguth Feldner kritisiert die Flächenpolitik und die Vernachlässigung der Folgekosten von Baugebieten. Es wird eine neue Strategie erforderlich sein.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner verweist darauf, dass die Schaffung von Wohnraum durchaus Daseinsvorsorge ist und führt das Wohngebiet Weinbergplateau II auf. Für das Grundstück Messegelände wird es aufgrund der Überschwemmungsgefahr schwierig, einen Investor zu finden. Derzeit profitiere die Stadt Ansbach aktuell vom Verkauf von Gewerbeflächen, die vom damaligen OB Herrn Felber vor über 30 Jahren erworben wurden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erläutert, dass beim ÖPNV laufende Kosten anfallen, die über Darlehen finanziert werden müssen. Es erfolgt ein ständiger Abfluss von Zinsen und Tilgung. Eine volle Auslastung der Busse ist derzeit nicht gegeben

 

Herr Meyer erklärt, dass an die 600 Baulücken berücksichtigt werden müssten.

 

 

3.            Gutachten zur Haushaltskonsolidierung

 

Herr Jakobs stellt anhand der PowerPoint-Präsentation den Sachverhalt betreffend die Anforderungen Haushaltskonsolidierung (Maßnahmen des StMFH) vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (Punkt 1 bis Punkt 10) vor.

 

Herr Jakobs führt aus, dass über die Haushaltslage der Stadtrat regelmäßig informiert wird. Langfristig ist aufgrund übersteigender Ausgaben mit weiteren haushälterischen Einschränkungen zu rechnen. Insbesondere die Lage des Klinikunternehmens ANregiomed hat zuletzt die Haushaltslage wesentlich beeinflusst.

 

Die Verwaltung hat bereits 2022 ein Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt, welches zuletzt aber nur bedingt umgesetzt werden konnte.

 

Zur Verbesserung der Finanzlage prüft die Kämmereiverwaltung jährlich, ob die Stadt Ansbach Bedarfszuweisungen oder Stabilisierungshilfen beantragen kann.

 

 

 

Nachdem die Stadt Ansbach bisher nicht sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe in Anspruch nimmt (u.a. kostendeckenden Gebühren im Bereich der Kindertagesstätten, der Jahr- und Wochenmärkte, des stadteigenen Forstes oder auch bei den städtischen Sälen u.a.) und darüber hinaus im Jahr 2024 noch über Rücklagemittel verfügt, ist eine ausreichende Bemessungsgrundlage für die Beantragung klassischer Bedarfszuweisungen außerhalb von erheblichen finanziellen Auswirkungen durch Gewerbesteuerausfällen, Härten bei Schlüsselzuweisungen, freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen, Naturkatastrophen, Altlastensanierungen oder Militärkonversionen (alle nicht nicht vorliegend) nicht gegeben.

 

Auch Stabilisierungshilfen aufgrund überdurchschnittlicher Verschuldung können aktuell nicht beantragt werden (zum 31.12.2024: 714€/Einwohner geplant, Ø: 983 €/Einwohner).

 

Einzig die Beantragung von Bedarfszuweisungen für externe Gutachten zur Haushaltskonsolidierung kommt in Frage. Einen entsprechenden Hinweis hierzu hatte bereits der Rechtsaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken im Rahmen der Übergabe des Haushalts am 14.12.2023 gegeben.

 

Die Zuwendungen werden durch das Staatsministerium für Finanzen und Heimat gewährt. Folgende Hinweise werden hierzu in der Handreichung des StMFH gegeben:

-       Bedarfszuweisungen für externe Gutachten zur Haushaltskonsolidierung sind nur einmal möglich.

-       Die Auszahlung erfolgt zunächst als Überbrückungsbeihilfe von bis zu 80 % der Kosten.

-       Es erfolgten eine Prüfung der Umsetzung des Gutachtens spätestens fünf Jahre nach Fertigstellung des Gutachtens:

o   Bei Umsetzung des Gutachtens und Bestätigung dessen durch die Rechtsaufsicht wird die Überbrückungsbeihilfe in eine verbleibende Bedarfszuweisung umgewandelt und auf 100 % der Gutachterkosten aufgestockt.

o   Wird festgestellt, dass das Gutachten nicht umgesetzt wurde und hat die Gemeinde dies zu vertreten (z. B. mangels Umsetzungsbereitschaft), ist die Überbrückungsbeihilfe zurückzufordern.

 

Die Beauftragung erfolgt in aller Regel an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV).

 

Da die Umsetzung etwaiger Konsolidierungsmaßnahmen oftmals nur mit einem längeren Vorlauf möglich ist, sollte eine Mittelbeantragung bereits frühzeitig erfolgen.

 

Eine Diskussion über Einsparmöglichkeiten und die Handhabung der Finanzverwaltung in anderen Städten wurde geführt.

 

Herr Jakobs befürwortet eine Haushaltskonsolidierungsklausur des Stadtrates mit einem externen Moderator.

 

 

 

 

Herr Sauerhöfer führt aus, dass es unverständlich sei, dass die Regierung von Mittelfranken die Genehmigung des Haushaltes verweigert habe, da sich Herr Jakobs exakt an die Vorgaben gehalten hat. Durch Grundstücksverkäufe kann man die Rücklagen auch wieder stärken. Die Haushalte 2024 und 2025 werde der Stadtrat auch ohne externes Konsolidierungskonzept ertüchtigen können. Er sprach den Vorschlag an, durch einen externen Berater ein Konsolidierungskonzept für die künftigen Haushalte ausarbeiten zu lassen und ist der Meinung, dass der Stadtrat die Haushalte 2024 und 2025 auch ohne externes Konsolidierungskonzept ertüchtigen werden kann.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass die Regierung von Mittelfranken bei den Vorgesprächen zum Haushalt ausdrücklich keine vertiefte Einsichtnahme in die Zahlen genommen hat. Er weist weiter darauf hin, dass die Berücksichtigung von Grundstücks-erlösen durch die Stadtverwaltung nicht erfolgt sei aufgrund der notwendigen zeitlichen Vorläufe. Er versteht die Bedenken gegen die Beauftragung eines Konsolidierungskonzeptes, weist aber darauf hin, dass die Stadt gemäß der Bekanntmachung über das Kreditwesen einen Willen zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzeigen muss. Er empfiehlt daher die Abhaltung einer Haushaltsklausur.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner schlägt vor, dass der Beschlussvorschlag für ein extern erarbeitetes Konsolidierungskonzept nicht zur Abstimmung gestellt wird.

Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss besteht Einverständnis zu einer Haushaltsklausur.