Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.01.2024 HFWA/001/2024 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/003/2024 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 247 KB |
Herr Jakobs informiert, dass die Wechselverkehrszeichenanlage auf der Staatsstraße 2223 bei der Feuerwehrausfahrt irreparabel defekt ist. Die Anlage sorgt dafür, dass die Einsatzkräfte gefahrlos auf die Staatsstraße fahren können. Für den Tausch der Anlage liegen dem Tiefbau Angebote in zwei Bausteinen vor.
Teil 1: Wechselverkehrszeichenanlage ca. 36.000,00 €
Teil 2: Lichtsignale inkl. Steuerung (aus der Feuerwache heraus) ca. 20.000,00 €
Die Kosten für den Austausch der Anlage belaufen sich auf rund 56.000 €. Im Haushalt 2024 sind für die Maßnahme keine Mittel eingeplant. Zur Umsetzung der Maßnahme sind daher außerplanmäßige Mittel in Höhe von 56.000 € bereitzustellen.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben ist durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 02.6343.9320 (Radweg Höfstetten-Wallersdorf – Erwerb von Grundstücken), 02.6343.9591 (Radweg Höfstetten-Wallersdorf – Baunebenkosten) und 01.1301.5030 (Feuerlöschwesen – Unterhalt bautechnischer Anlagen Wartung Feuermeldeanlagen) gewährleistet.
Angesichts der Auslastung im Baureferat wird aktuell keine freie Planungskapazität für die Maßnahme Radweg Höfstetten-Wallersdorf gesehen. Die eingeplanten Mittel für 2024 werden daher voraussichtlich nicht benötigt und können zur Deckung herangezogen werden.
Herr Hüttinger stellt die Frage, ob nicht auf
die Anlage verzichtet werden kann und ob es nicht genügt, auf der gesamten
Strecke auf Tempo 80 zu reduzieren. Die Tempo-100-Regelung auf dem kurzen
Straßenstück war ohnehin auf Bürgerversammlungen immer wieder als „Rennstrecke“
kritisiert worden.
Herr Kleinlein weist auf die hohe
Gefahrenlage hin, wenn die Feuerwehr bei einer Alarm-Ausfahrt auf die
Staatsstraße einbiegen müsse.
Herr Mayr bekräftigt dies. Die Anlage
ist unbedingt notwendig.
Herr Kleinlein erläutert, dass innerorts allgemein
eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, außerorts von 100
Stundenkilometern gelte. Bei der in beiden Richtungen zweispurigen Staatsstraße
gibt es keinen rechtlichen Grund zur Beschränkung des Tempos.
Herr Oberbürgermeister Deffner verweist betreffend einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Verkehrsausschuss.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt:
Für die Erneuerung der lichtsignalgeregelten Wechselverkehrszeichenanlage an der Staatstraße 2223 (Alarmausfahrt Feuerwache) werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 56.000 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 02.6343.9320 (Radweg Höfstetten-Wallersdorf – Erwerb von Grundstücken), 02.6343.9591 (Radweg Höfstetten-Wallersdorf – Baunebenkosten) und 01.1301.5030 (Feuerlöschwesen – Unterhalt bautechnischer Anlagen Wartung Feuermeldeanlagen).