Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Weiterführung der Stadtsanierung Ansbach
a) Sanierungsprogram 2024 - Voranmeldung
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2025 - 2027

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.01.2024   SR/001/2024 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/021/2023 

Herr Jakobs erklärt, dass der erfolgte Beschluss der Stadtratssitzung vom 16.11.2023 anlässlich der Weiterführung der Stadtsanierung korrigiert werden muss.

 


Beschluss:

 

Der Beschluss des Stadtrates vom 16.11.2023 zur Städtebauförderung
(SV REF4/011/2023) wird aufgehoben. Anstelle dessen beschließt der Stadtrat:

 

a) Sanierungsprogramm 2024

 

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Lebendige Zentren sind für das Programmjahr 2024 folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:

 

1.            Pausenhof Karolinenschule

                grundlegende Sanierung                                                                                                              10.000 €

2.            Pfarrstraße 25

                Sanierungskonzept                                                                                                                         80.000 €

3.            Fassadenprogramm

                Unterstützung und Förderung privater Fassadensanierungen

                zur Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbildes  30.000 €

4.            Abrechnung der Sanierungsgebiete

                Fortführung der Maßnahme                                                                                       25.000 €

5.            Schaitbergerstraße 36

                Sanierungskonzept                                                                                                                         75.000 €

6.            Innenstadtmanagement

                u.a. Leerstandsmanagement                                                                                      50.000 €

 

Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen

beträgt damit für das Jahr 2024                                                                                                  270.000 €

 

Das Innenstadtmanagement soll im Rahmen eines öffentlich-privaten Projektfonds erfolgen. Hier werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. des hälftigen öffentlichen Anteils beantragt.

 

Zu den weiteren vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt.

 

Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2024 die Eigenmittel in Höhe von 230.000 € zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2024 bereit (Differenz: öffentlich-private Projektfonds bei Innenstadtmanagement).

 

 

b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2025 - 2027

 

Zur mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2025 bis 2027 Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 30.000 €, 235.000 € und 765.000 € angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem Programm „Lebendige Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H.

 

Es wird auf die Anlage verwiesen.