Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.01.2024 SR/001/2024 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF4/021/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 360 KB | ||
Sanierungsprogramm 2024 175 KB |
Herr
Jakobs erklärt,
dass der erfolgte Beschluss der Stadtratssitzung vom 16.11.2023 anlässlich der
Weiterführung der Stadtsanierung korrigiert werden muss.
Beschluss:
Der Beschluss des Stadtrates vom
16.11.2023 zur Städtebauförderung
(SV REF4/011/2023) wird aufgehoben. Anstelle dessen beschließt der Stadtrat:
a)
Sanierungsprogramm 2024
Im Rahmen
der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Lebendige Zentren sind
für das Programmjahr 2024 folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:
1. Pausenhof Karolinenschule
grundlegende Sanierung 10.000 €
2. Pfarrstraße 25
Sanierungskonzept 80.000 €
3. Fassadenprogramm
Unterstützung und Förderung privater Fassadensanierungen
zur Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbildes 30.000 €
4. Abrechnung der Sanierungsgebiete
Fortführung der Maßnahme 25.000 €
5. Schaitbergerstraße 36
Sanierungskonzept 75.000 €
6. Innenstadtmanagement
u.a. Leerstandsmanagement 50.000 €
Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen
beträgt damit für das Jahr 2024 270.000 €
Das
Innenstadtmanagement soll im Rahmen eines öffentlich-privaten Projektfonds
erfolgen. Hier werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. des hälftigen
öffentlichen Anteils beantragt.
Zu den
weiteren vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von
60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt.
Die Stadt
Ansbach stellt im Haushalt 2024 die Eigenmittel in Höhe von 230.000 € zur
Finanzierung des Sanierungsprogramms 2024 bereit (Differenz: öffentlich-private
Projektfonds bei Innenstadtmanagement).
b)
Mittelfristige Programmfortschreibung 2025 - 2027
Zur
mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2025 bis 2027
Sanierungsmaßnahmen mit einem Programmvolumen von 30.000 €, 235.000 € und 765.000 €
angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz-
und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche
Finanzhilfen aus dem Programm „Lebendige Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von
60 v.H. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H.
Es wird auf
die Anlage verwiesen.