Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Breitbandausbau

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.06.2015   HFWA/006/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/004/2015 

Herr Albrecht trägt den Sachverhalt vor:

 

Der Breitbandatlas hat für Ansbach bereits in der Vergangenheit ein theoretisch hohes Versorgungsangebot mit Interent-Übertragungsraten von 50 Mbit/s und mehr darge-stellt. Faktisch war dies jedoch nicht der Fall, sodass viele Haushalte im Kernstadt-Gebiet wie in den Ortsteilen über die geringe Versorgung klagten.

 

Herr Albrecht berichtet, dass die Deutsche Telekom in zwei Schritten das in den letzten Monaten ausgebaute VDSL-Angebot im Stadtgebiet in Betrieb zu nehmen wird. Davon werden mehr als 80 Prozent der Haushalte in Ansbach profitieren. Zuvor war es der Stadtverwaltung in Gesprächen gelungen, dass größere Ortsteile vom Unternehmen in die Ausbauplanung aufgenommen werden.

 

Nach diesem Ausbau bleibt ein Versorgungsengpasss besonders in zahlreichen Ortsteilen bestehen. Die folgende Tabelle zeigt die Ortsteile mit geringen Übertragungsgeschwindigkeiten.

 

 

Ortsteil

Haushalte

Einwohner

Egloffswinden

49

90

Wengenstadt

22

39

Obereichenbach

603

942

Untereichenbach

50

96

Wallersdorf/ Höfstetten

418

763

Wolfartswinden/ Gösseldorf

115

184

Winterschneidbach

76

129

Claffheim/ Hohe Fichte

86

140

Dessmannsdorf

101

153

Bernhardswinden

154

287

Kurzendorf

69

108

Dombach im Loch

47

75

Wüstenbruck

80

122

Höfen/ Windmühle/ Mittelbach/ Käferbach

162

277

Oberdombach

44

73

Wasserzell

63

113

Dornberg/ Neudorf/ Steinersdorf:

193

349

Strüth

124

187

Summe (Stand 1/2015)

2.456

4.127

 

Für den Ausbau der Breitbandversorgung gibt es aktuell ein Förderprogramm des Frei-staats. Es werden insgesamt 1,5 Mrd. Euro bis 2017 zur Verfügung gestellt, um flächendeckend in allen bayerischen Kommunen Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Mbit/s und mehr zu ermöglichen.

 

Die Förderung bezieht sich auf die sog. Wirtschaftlichkeitslücke, die von Telekommunikationsanbietern im Rahmen der Wirtschaftlichkeitskalkulation ermittelt wird.

Das Verfahren wurde im Vergleich zu einem früheren Verfahren deutlich vereinfacht und umfasst nur noch neun statt 19 Schritte.

 

Förderung in Ansbach

 

Mit Schreiben vom 18. Juli 2014 wurde der Stadt Ansbach vom Bayerischen Staats-

ministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat mitgeteilt, dass für Ansbach 80 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke bzw. maximal 740.000 Euro Förderung zur Verfügung stehen.

 

Voraussetzung für den Einstieg in die Förderung sei ein Beschluss des Stadtrats, in das Förderprogramm einzusteigen und die Aufnahme der Verfahrensschritte.

 

Eine unverbindliche Kostenschätzung für den Ausbau des Angebots in den bisher noch unterversorgten Ortsteilen durch einen Anbieter belaufe sich auf 2,5 bis 3 Millionen Euro. Die Deckungslücke wurde in den zahlreichen Kommunen in Mittelfranken, die sich bereits am Förderprogramm beteiligen, von den Anbietern bei zumeist 20 Prozent der Gesamtinvestitionssumme kalkuliert. Unter diesen Annahmen würde die Deckungslücke für die Investition rd. 600.000 Euro betragen. Bei einer Förderung von 80 Prozent durch den Freistaat würden Kosten für die Stadt Ansbach in Höhe von 120.000 Euro anfallen.

 

Herr Deffner setzt sich für gleiche Kommunikationsmöglichkeiten in den Ortsteilen wie in der Kernstadt Ansbach ein. Weiterhin erkundigt sich Herr Deffner nach Kooperationsmöglichkeiten für Nachbarkommunen.

 

Herr Albrecht führt aus, dass der Zuschuss um 50.000 € erhöht werden könne, wenn auch Nachbarkommunen in das Förderprogramm einsteigen.

 

Herr Albrecht verweist darauf, dass die Kommunen im Umland bereits weiter sind in den jeweiligen Verfahrensschritten und dass für den Kooperationszuschuss die Verfahrensschritte erfolgen müssten.

 

Herr Hüttinger lobt die guten Verhandlungen mit der Telekom.

 

Herr Albrecht erklärt, dass die Unternehmen selbst investieren sollen. Die Wirtschaftlichkeitslücke werde vom Anbieter ermittelt und an die Kommune weitergereicht. Genaue Details ergeben sich im laufenden Verfahren bis zur endgültigen Vergabeentscheidung.

 

Herrn Porzner interessiert, wär die Kosten für die Markterkundungsstudie trage.

Herr Albrecht führt aus, dass hierfür ein Gutachter hinzugezogen werde. Die Kosten (zwischen 5.000 € – 15.000 €) trage die Stadt.

 

Herrn Porzner interessiert, ob noch andere Kosten außer Leitungskosten auf die Stadt zukommen.

 

Herr Albrecht erklärt, dass ihm keine weiteren Kosten bekannt seien.

 

Frau Dr. von Blohn interessiert, ob außer der Telekom noch andere Anbieter in Frage kommen und vorhandener Leerrohre verwendet werden könnten. Herr Albrecht antwortet, dass nach Aussagen von Personen, die am Förderprogramm beteiligt sind, ein Großteil der Förderprojekte über die Deutsche Telekom abgewickelt würde. Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, Leerrohre zu verwenden. Herr Albrecht verweist darauf, dass Leerrohre nicht von der Stadt, sondern von städtischen Gesellschaftern oder privaten Anbietern verlegt würden. Diese verfolgen damit eine bestimmte Absicht und würden kritisch prüfen, ob sie die Leerrohre für andere Anbieter zur Verfügung stellen.

 

Herr Nießlein ergänzt, dass nach dem Telekommunikationsgesetz ein Einbau weiterer Leerrohre zulässig sei.

 

Herrn Schalk interessiert, welche Haushalte noch nicht versorgt seien.

Herr Albrecht verweist auf die Aufstellung in der Sitzungsvorlage.

 

Herr Meyer ist für eine Grundsatzentscheidung, da in heutiger Sitzung nicht jede Einzelmaßnahme diskutiert werden könne.

 

Herr Albrecht fügt an, dass bei idealen Bedingungen im Frühjahr nächsten Jahres ein Baubeginn möglich sei. Das Programm laufe bis 2017.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung zu beauftragen, ins bayerische Förderprogramm „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen“ einzusteigen, den Förderantrag zu stellen, die notwendigen Eigenmittel haushaltsrechtlich bereitzustellen und die erforderlichen Maßnahmen bis zur Vergabeentscheidung durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird die Gremien über die erfolgten Schritte unterrichten und die Einzelbeschlüsse für die Mittelbereitstellung vorbereiten.