Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Neufassung Schulsatzung ANregiomed gKU und Änderung der
Unternehmenssatzung ANregiomed gKU

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.06.2015   HFWA/006/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/002/2015 

Herr Nießlein führt aus:

 

Das ANregiomed gKU beabsichtige die Gründung einer Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger (Berufsfachschule). In Folge der rückläufigen Attraktivität des Hebammenberufes könne es zu einem Engpass bei der Suche nach Fachkräften kommen. Auf Grund dieser Sachlage plane ANregiomed die Gründung einer eigenen Berufsfachschule, um den Bedarf zukünftig aus eigener Kraft decken zu können.

 

Für die Auswahl des Standortes der zu gründenden Berufsfachschule erfolgte eine Bewertung der einzelnen Klinikstandorte Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg o.d.T..

Im Vergleich zu den Klinikstandorten Dinkelsbühl und Rothenburg liege in Ansbach die leistungsstärkste Gynäkologie und Geburtshilfe vor. Dies bilde sich sowohl in den Geburtenzahlen als auch in der Anzahl der hauptberuflichen Ärzte ab, welche eine höhere Flexibilität in der Ausrichtung des Unterrichts mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund werde seitens ANregiomed die Errichtung der Berufsfachschule am Standort Ansbach empfohlen.

 

Da es sich bei der Gründung der Berufsfachschule um eine Erweiterung der Akademie handelt, sei eine Neufassung der bisherigen Schulsatzung (in der Fassung vom 06.08.2013) erforderlich. Mit Erlass der Neufassung der Schulsatzung trete die Schulsatzung vom 06.08.2013 außer Kraft.

Mangels Ermächtigung zum Erlass von Satzungen in der Unternehmenssatzung ANregiomed gKU könne der Verwaltungsrat keine Satzung erlassen. Die Zuständigkeit hierfür liege bei Stadtrat und Kreistag.

 

Wegen der Gründung der Berufsfachschule bedarf es zudem einer Änderung der Unternehmenssatzung des ANregiomed gKU. § 2 (Zweck und Gegenstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens) muss in den Absätzen 1 und 4 um den Betrieb einer Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger am Klinikum Ansbach ergänzt werden.

Nach § 8 Abs. 4 der Unternehmenssatzung ANregiomed gKU sei für Änderungen der Unternehmenssatzung die Zustimmung der Träger, also des Stadtrates und Kreistages, notwendig.

 

Finanzierung:

Bei der Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger handelt es sich um eine Schule des Gesundheitswesens. Dies bedeute, dass die Schule nach §17a KHG finanziert werde, d. h. die entstehenden Kosten werden nach Abzug des staatlichen Lehrpersonalzuschusses durch die GKV (Gesetzlichen Krankenversicherungen) im Rahmen der Budgetverhandlungen übernommen.

Nach Beschluss der Satzung werde durch ANregiomed die kommunale Schule zum Betrieb angezeigt und mit einer Schulnummer kenntlich gemacht.

Alle nötigen Kosten, die durch den Schulbetrieb entstehen, werden nach § 17a KHG abgedeckt, d. h. sowohl die Kosten für das Lehrpersonal, als auch die Kosten, die durch die Anstellung der Schülerinnen und Schüler entstehen. Eine Finanzierung der Schule für die ersten drei Jahre (wie bei frei-gemeinnützigen Trägern) entfalle, da die Schule als kommunale BFS per Satzung errichtet werden soll.

Die Infrastruktur soll anfänglich in enger Zusammenarbeit mit der bestehenden BFS für Krankenpflege genutzt werden.

 

Die vorliegende Fassung der Schulsatzung wurde vom Leiter der Akademie Herrn Hans-Peter Mattausch, erstellt und mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt. Der Verwaltungsrat des ANregiomed hat in seiner Sitzung vom 22.04.2015 die Änderung der Unternehmenssatzung beschlossen und den Trägern empfohlen, die Schulsatzung neu zu fassen und der Änderung der Unternehmenssatzung zuzustimmen, so dass die neue Berufsfachschule ab 1.10.2015 den Schulbetrieb aufnehmen kann.

 

Die als Anlage 2 beigefügte 4. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mittelfränkischen Amtsblatt in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der als Anlage 1 beigefügten Schulsatzung ist auf 1.10.2015 (Schuljahresbeginn) festgesetzt.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

1.         Die Satzung für die Berufsfachschulen des ANregiomed gemeinsames Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach (Schulsatzung) wird entsprechend der vorgelegten Fassung (Anlage I) neu gefasst.

 

2.         Der Stadtrat stimmt der Neufassung des § 2 Abs. 1 und Abs. 4 der Unternehmenssatzung ANregiomed gKU (4. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung für das ANregiomed gemeinsames Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach) in der vorgelegten Fassung (Anlage II) zu.

 

Die Schulsatzung (Anlage I) sowie die 4. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung (Anlage II) sind Bestandteil des Beschlusses.