Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2014-2020)

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.06.2015   HFWA/006/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Nießlein führt aus:

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen werde. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gelte lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Die evang. Kirche wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:                                 Herr Udo Müller

Als Vertreter:                                               Herr Hans Stiegler

 

Vom Evang.-Luth. Dekanat Ansbach wurde nun mit Schreiben vom 21.04.2015 als neues beratendes Mitglied

 

Herr

Simon Schäffler

Schaitbergerstraße 20

91522 Ansbach

 

benannt.

 

Stellvertretendes beratendes Mitglied sei weiterhin Herr Hans Stiegler.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Simon Schäffler als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.