Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.06.2015 HFWA/006/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Nießlein führt aus:
Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen werde. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gelte lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Die evang. Kirche wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Beratendes
Mitglied: Herr Udo Müller
Als Vertreter: Herr Hans Stiegler
Vom Evang.-Luth. Dekanat Ansbach wurde nun mit Schreiben vom 21.04.2015 als neues beratendes Mitglied
Herr
Simon Schäffler
Schaitbergerstraße 20
91522 Ansbach
benannt.
Stellvertretendes beratendes Mitglied sei weiterhin Herr Hans Stiegler.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Simon Schäffler als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.