Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Innenstadtmanagement - Auswertung der Gutachten und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.09.2023   SR/008/2023 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 16
Vorlage:  20/010/2023 

Einführend stellt Herr Albrecht folgende Übersicht vor:

 

 

Anschließend trägt er folgenden Sachverhalt vor:

 

Innenstadtmanagement – Etablierung von Strukturen

 

In 2022 wurden mehrere Maßnahmen zur Analyse des Einkaufsstandorts und der Förderung der Innenstadt initiiert. Dabei handelt es sich um das städtebauliche Innenstadtmanagement, die Citywerkstatt Ansbach und die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts (EEK). Ermöglicht wurden diese Maßnahmen durch die REACT-EU-Förderung „Innenstädte beleben“ mit der Förderquote von 90 Prozent. Die Förderperiode endete zum 30.06.2023.

 

Die Bereitstellung von Mitteln für die Fortführung der Citywerkstatt bis Ende 2023 wurde im HFWA am 20.06.2023 beschlossen. Weiterhin wurden Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt 2024 i. H. v. 100.000 € für die Fortführung beantragt.

 

Zum Ende der Förderung wurde das EEK im Stadtrat behandelt und zum Innenstadtmanagement eine umfangreiche Abschlussdokumentation vorgelegt. Beide haben – mit unterschiedlicher Zielrichtung – die Rahmenbedingungen für die Altstadt untersucht, Passanten und Betriebe befragt und schlagen Maßnahmen für eine zukunftsfähige Aufstellung der Innenstadt vor.

 

Empfehlungen der Büros für ein Innenstadtmanagement:

 

Der Dienstleister für das Innenstadtmanagement hat die Rahmenbedingungen für ein Stadt- und Innenstadtmanagement untersucht, gibt Empfehlungen zu Inhalten und Strukturen und zeigt Handlungsansätze für ein Nutzungs- und Leerstandsmanagements auf. Dabei wird folgende Ausgangssituation analysiert:

 

·         Zentrale Herausforderung für ein Innenstadtmanagement ist die fehlende Profilierung der Innenstadt („wofür steht die Innenstadt?“) und die gering ausgeprägte Identifikation der Bürgerinnen und Bürger zu „ihrer“ Stadt.

·         Die Innenstadt verfügt über ein städtebaulich attraktives Erscheinungsbild und weist mit dem Altstadt-Ensemble, dem Hofgarten, der Residenz und der Orangerie touristische Anziehungspunkte auf.

·         Gegenüber der Strahlkraft des Brücken-Centers als Einzelhandelsmagnet fällt die Ansbacher Innenstadt aktuell zurück. Es wird empfohlen, in der Innenstadt stärker räumlich-funktional zu denken, die Wegeverbindungen zu verbessern und Defizite in der Aufenthaltsqualität zu beheben.

·         In der Innenstadt werden Leerstände sichtbar und es fehlen Besuchsgründe abseits des Einkaufens, die Menschen in die Innenstadt ziehen.

 

Aus der Analyse leitet der Dienstleister Empfehlungen für ein Innenstadtmanagement ab: 

 

·         Für ein Innenstadtmanagement in Ansbach wird die Verbesserung der Wahrnehmung und die Identifikation der Bürgerschaft mit ihrer Stadt als zentrale Herausforderung gesehen. Sonst sieht der Gutachter hohe Hürden für eine erfolgreiche Innenstadtentwicklung. Dafür bedürfe es einer erlebbaren Positionierung, positiver Kommunikationskultur und einem Ausbau der Identifikation durch Mitmach-Projekte. Es wird empfohlen, diese Prozesse von „innen“ heraus zu gestalten und den Fokus in einem ersten Schritt nach „innen“ mit den Ansbachern als Zielgruppe zu legen.

·         Das Zentrum solle durch ein funktionsräumliches Entwicklungskonzept (FEK) zu einem zukunftsfesten, belebten und multifunktionalen Standort entwickelt werden. Das FEK beinhaltet den Dialog mit den Eigentümern, Bewohnern und Gewerbetreibenden eines Straßenabschnitts, in dem bauliche und gewerbliche Entwicklungslinien abgestimmt und festgehalten werden. Damit sollen Nutzungskonflikte reduziert werden.

·         Zur Bewältigung des Leerstands und der künftigen Steuerung und Vorbeugung von Leerständen wird ein strategisches Leerstandsmanagement empfohlen. Folgende Bausteine werden als notwendig betrachtet:

o   Digitale Datenbank und Leerstandsbörse

o   Aufbau einer Standortgemeinschaft mit Immobilieneigentümern

o   Akquise neuer Nutzungen und innovativer Konzepte, z. B. durch Gründerwettbewerbe

o   Zentraler Ansprechpartner

o   Vermarktung und Imagewerbung

o   Unterstützung bestehender Betriebe z. B. im Bereich der Unternehmensnachfolge

·         Durch einen Ansprechpartner für die Betriebe könne eine stärkere Wahrnehmung der Bedürfnisse der Innenstadtakteure erreicht werden.

·         Abschließend empfiehlt der Dienstleister die Professionalisierung der Strukturen und die Prüfung, ob personelle Ressourcen bereitgestellt werden können. Damit sollen vernetzende Formate eingeführt werden, die alle Innenstadtakteure mitnimmt und sie zu Partnern macht.

 

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept baut als gesamtstädtisches Konzept auf eine umfangreiche Angebots-, Nachfrage und städtebauliche Analyse auf und dient als Grundlage für eine Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Standortstruktur. Damit ist es primär ein städtebauliches Instrumentarium. Weiterhin kann es erste Erkenntnisse für eine aktive Weiterentwicklung der Innenstadt durch das Aufzeigen von Handlungsansätzen zur Belebung der Innenstadt, der Nutzungsmischung und geeigneten Maßnahmen zur Begegnung des Strukturwandels im Einzelhandel unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung bieten.

Der Gutachter kommt im EEK zum Ergebnis, dass das Innenstadtzentrum Ansbachs aktuell relativ gut aufgestellt sei, sieht aber vor dem Hintergrund der Entwicklung des Online-Handels und der Auswirkungen der aktuellen Krisen einen Handlungsbedarf zur Stärkung der Einzelhandelslagen sowie zur Sicherung und Stärkung des historischen Altstadtkerns. Vorgeschlagen werden deshalb potentielle Handlungsfelder und Maßnahmenpakete für die Innenstadt, aufgeteilt in Oberziele, Teilziele und Maßnahmen:

 

·         Organisationsstrukturen

o   Etablierung Innenstadtmanagement

o   Gründung eines Netzwerkes zur Vernetzung innerstädtischer Akteure

o   Etablierung von thematischen Werkstätten

o   Stärkung lokaler Kooperationen

 

·         Einzelhandels- und Gastronomiequalität

o   Stärkung Facheinzelhandel

o   Weiterbildung- und Beratungsangebote

o   Stärkung von lokalen Produkten

o   Aufstellung Gastronomiekonzept

 

·         Standort

o   aktives Flächen- und Leerstandsmanagement

o   Optimierung Aufenthaltsqualität

o   Weiterentwicklung Wochenmarkt

 

·         Marketing

o   kundenspezifische Sichtbarkeit erhöhen

o   Einkaufsführer/Informationsbroschüre

o   Stärkung der Online-Präsenz

 

Citywerkstatt Ansbach

 

Für die ganzheitliche Betrachtung der Innenstadtaktivitäten bedarf es der Einbeziehung der Citywerkstatt Ansbach. Die Citywerkstatt Ansbach wurde im Frühjahr 2022 als gemeinsame Initiative der Stadt Ansbach und der IHK-Geschäftsstelle Ansbach gestartet. Projekte sollen prototypischen Charakter haben, d.h. sie sollen schnell, günstig und ohne größeren Aufwand zu realisieren sein. Für die Citywerkstatt Ansbach wurden Leitlinien formuliert, nach denen sie die Innenstadt fördern sollen durch:

 

·         Steigerung der Aufenthaltsqualität

·         Generierung von Innovationen für die (Alt-)Stadt

·         Verbesserung der Erlebnisqualität

·         Steigerung der Convenience

·         Aktivierung von Quartieren

 

Weiterhin sollen in der Citywerkstatt Ansbach Projekte mit folgenden Merkmalen umgesetzt werden:

 

·         Projekte sollen nicht ausschließlich hoheitliche Tätigkeiten umfassen;

·         es finden sich genügend Mitgestalter in einer Projektidee zusammen;

·         die wirtschaftliche Umsetzbarkeit einer Projektidee während der Projektphase muss gegeben sein;

·         schnelle Umsetzbarkeit.

 

Zentraler Faktor für den Erfolg der Citywerkstatt ist die Moderation und Begleitung der Projektgruppen. Dadurch wird die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Geschäftsleuten (Innenstadtakteuren) erreicht, die sich kreativ und motiviert für die Entwicklung der Innenstadt einsetzen.

 

Die Citywerkstatt hat sich gut entwickelt und bereits Projekte identifiziert, die bis 2024 umgesetzt werden sollen. Zudem ist es gelungen, für alle Akteure des Handels und der Gastronomie zugängliche Treffen zu etablieren, in denen die Beteiligten selbst Projekte und Maßnahmen initiieren.

 

Optionen für die Bearbeitung der Innenstadt-Themen

 

Die Verwaltung hat die Vorschläge ausgewertet. Der mit dem Innenstadtmanagement beauftragte Dienstleister legt der Stadt Ansbach die Schaffung von Kapazitäten im Bereich Innenstadtmanagement nah. Auch in den Handlungsempfehlungen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist die Etablierung eines Innenstadtmanagements als eine potentielle Maßnahme aufgeführt.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung ergeben aktuell zwei Optionen für die weitere Bearbeitung der Innenstadtthemen:

 

1. Fortführung der Citywerkstatt

 

und/ oder

 

2a. Einstellung eines eigenen Innenstadtmanagers oder

 

2b. Beauftragung eines Dritten für das Innenstadtmanagement

 

 

Verwaltungsvorschlag für das Innenstadtmanagement

 

Die Verwaltung schlägt neben der Fortführung der Citywerkstatt Ansbach im Jahr 2024 die Ausschreibung der Innenstadtmanagement-Leistungen für Dienstleister und Büros mit Expertise in dem Bereich für einen Zeitraum von drei Jahren vor (mit der Möglichkeit der Verlängerung) vor. Im Rahmen der Ausschreibung sollen konkrete Ziele und Aufgaben vereinbart werden, sodass die Zielerreichung gewährleistet ist. Zentrale Handlungsfelder für das Innenstadtmanagement sind:

 

1.       Leerstandsmanagement

·         Erfassung von Daten und Aufbau einer städtischen Flächenbörse

·         Etablierung von Maßnahmen zur Belebung von Flächen

o   Gründerwettbewerb

o   Maßnahmen zur Pflege bestehender Betriebe

 

2.       Informationsangebote über den Einzelhandelsstandort

·         Einkaufsführer für Touristen in Ansbach und der Region

·         Webseite

 

3.       Stadtmarketing-Projekte mit Innen-Wirkung

·         Mitmach-Projekte, die darauf zielen den Ansbachern ein besseres Bild von „ihrer“ Stadt zu vermitteln

·         Entwicklung der Innenstadt hin zu einem multifunktionalen Standort im Dialog mit Bürgern und Betrieben (FEK)

 

4.       Umsetzung von Projekten zur Belebung der Innenstadt mit dem Einzelhandel, der Gastronomie und weiteren Innenstadtakteuren

 

5.       Etablierung einer Innenstadt-Taskforce

 

6.       Etablierung eines festen Ansprechpartners für den Handel

 

Eine erste und unverbindliche Anfrage unter in Frage kommenden Dienstleistern hat für das dargelegte Aufgabenpaket je nach Detaillierungsgrad und Betreuungsintensität eine Kostenspanne von 90.000 Euro (bei klar abgegrenzten Projekten und Aufgaben) und 200.000 Euro (Aufgabenbündel plus zusätzlicher personeller Präsenz vor Ort) jährlich ergeben. Ergänzend kommen 100.000 Euro jährlich für die City-Werkstatt hinzu.

 

Herr Hüttinger beantragt wie auch im HFWA folgende Beschlussfassung über weiteres Vorgehen:

 

Ausdrücklich vorbehaltlich der verbindlichen Einplanung von finanziellen Mitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 wird für die Koordination des Innenstadtmanagements ein Mitarbeiter im Bereich Wirtschaftsförderung befristet für 3 Jahre (19,5 Stunden) eingestellt und projektbezogenen Leistungen des Innenstadtmanagements für einen Zeitraum von drei Jahren an einen oder mehrere externe Dienstleister vergeben.

 

Herr Meyer beantragt, die Stelle im Bereich Wirtschaftsförderung unbefristet mit Priorisierung auf Flächenmanagement auszuschreiben.

 

Frau Erbguth-Feldner geht nochmal näher auf Ihren Antrag vom HFWA ein.

 

Herr Porzner wird keinen der beiden Vorschläge annehmen und beantragt in diesem Zusammenhang eine Haushaltsklausur und diese Entscheidung bis dahin zu verschieben.

 

Herr Büschl beantwortet die Anfrage der ödp wie folgt:

 

Da die Stadt Ansbach nicht zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zählt, ist keine Satzungskompetenz für den Erlass einer Wohnraumzweckentfremdungssatzung eröffnet. Sollte unabhängig davon im Rahmen der Beschlussfassung die Aufgabe des Leerstandsmanagements auch auf den Wohnungssektor ausgedehnt werden, wären die Ressourcen hierfür im Baureferat besser angesiedelt, da dort auch die Wohnraumförderung zugeordnet ist.

 

Es ist sicher wünschenswert, Wohnungsleerstand auch über ein Innenstadtmanagement aktiv zu bekämpfen, wie dies im Übrigen auch für Grundstücke mit Baurecht besteht, die unbebaut sind (sog. Baulücken). Grundsätzlich kann auch das (bewusste) Leerstehenlassen von Wohnraum unter den Begriff der Zweckentfremdung fallen, wenn diesen durch den Verfügungsberechtigten absichtlich leer stehen gelassen wird, um ihn auf Dauer der vorhandenen Nachfrage im Rahmen angemessener Bedingungen zu entziehen.

 

Die vom Anfragesteller aufgeführten Beispiele können verschiedenste Ursachen haben und müssen nicht zwingend absichtlich herbeigeführt worden sein.

 

Da die Stadt Ansbach, wie bereits angeführt, nicht zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zählt, blieben nur persuasive „weiche“ Mittel, dem Wohnungsleerstand entgegenzuwirken. Letztendlich ist die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Art.14) durchschlagend.

 

 

Anschließend wird über den Geschäftsordnungsantrag zur Haushaltsklausur von Herrn Porzner abgestimmt:

 

 

Abstimmungsergebnis: Ja 5  Nein 33

Mehrheitlich abgelehnt

 

Abschließend wird über den Verwaltungsvorschlag aus dem HFWA abgestimmt:

 

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftssauschuss vom 19.09.2023:

 

Ausdrücklich vorbehaltlich der verbindlichen Einplanung von finanziellen Mitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 werden die Leistungen des Innenstadtmanagements für einen Zeitraum von drei Jahren an einen oder mehrere externe Dienstleister zu vergeben.