Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 26.09.2023 SR/008/2023 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 22, Nein: 16 |
Vorlage: | 20/010/2023 |
Einführend stellt Herr Albrecht folgende Übersicht vor:
Anschließend trägt
er folgenden Sachverhalt vor:
Innenstadtmanagement – Etablierung von
Strukturen
In 2022 wurden
mehrere Maßnahmen zur Analyse des Einkaufsstandorts und der Förderung der Innenstadt
initiiert. Dabei handelt es sich um das städtebauliche Innenstadtmanagement,
die Citywerkstatt Ansbach und die Fortschreibung des
Einzelhandelsentwicklungskonzepts (EEK). Ermöglicht wurden diese Maßnahmen
durch die REACT-EU-Förderung „Innenstädte beleben“ mit der Förderquote von 90
Prozent. Die Förderperiode endete zum 30.06.2023.
Die Bereitstellung
von Mitteln für die Fortführung der Citywerkstatt bis Ende 2023 wurde im HFWA
am 20.06.2023 beschlossen. Weiterhin wurden Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt
2024 i. H. v. 100.000 € für die Fortführung beantragt.
Zum Ende der
Förderung wurde das EEK im Stadtrat behandelt und zum Innenstadtmanagement eine
umfangreiche Abschlussdokumentation vorgelegt. Beide haben – mit
unterschiedlicher Zielrichtung – die Rahmenbedingungen für die Altstadt
untersucht, Passanten und Betriebe befragt und schlagen Maßnahmen für eine
zukunftsfähige Aufstellung der Innenstadt vor.
Empfehlungen der Büros für ein
Innenstadtmanagement:
Der Dienstleister
für das Innenstadtmanagement hat die Rahmenbedingungen für ein Stadt- und
Innenstadtmanagement untersucht, gibt Empfehlungen zu Inhalten und Strukturen
und zeigt Handlungsansätze für ein Nutzungs- und Leerstandsmanagements auf.
Dabei wird folgende Ausgangssituation analysiert:
·
Zentrale
Herausforderung für ein Innenstadtmanagement ist die fehlende Profilierung der
Innenstadt („wofür steht die Innenstadt?“) und die gering ausgeprägte
Identifikation der Bürgerinnen und Bürger zu „ihrer“ Stadt.
·
Die
Innenstadt verfügt über ein städtebaulich
attraktives Erscheinungsbild und weist mit dem Altstadt-Ensemble, dem
Hofgarten, der Residenz und der Orangerie touristische Anziehungspunkte auf.
·
Gegenüber
der Strahlkraft des Brücken-Centers als Einzelhandelsmagnet fällt die Ansbacher
Innenstadt aktuell zurück. Es wird empfohlen, in der Innenstadt stärker
räumlich-funktional zu denken, die Wegeverbindungen zu verbessern und Defizite
in der Aufenthaltsqualität zu beheben.
·
In der
Innenstadt werden Leerstände sichtbar und es fehlen Besuchsgründe abseits des
Einkaufens, die Menschen in die Innenstadt ziehen.
Aus der Analyse
leitet der Dienstleister Empfehlungen für ein Innenstadtmanagement ab:
·
Für ein
Innenstadtmanagement in Ansbach wird die Verbesserung der Wahrnehmung und die
Identifikation der Bürgerschaft mit ihrer Stadt als zentrale Herausforderung
gesehen. Sonst sieht der Gutachter hohe Hürden für eine erfolgreiche
Innenstadtentwicklung. Dafür bedürfe es einer erlebbaren Positionierung, positiver
Kommunikationskultur und einem Ausbau
der Identifikation durch Mitmach-Projekte. Es wird empfohlen, diese
Prozesse von „innen“ heraus zu gestalten und den Fokus in einem ersten Schritt
nach „innen“ mit den Ansbachern als Zielgruppe zu legen.
·
Das
Zentrum solle durch ein funktionsräumliches Entwicklungskonzept (FEK) zu einem
zukunftsfesten, belebten und multifunktionalen Standort entwickelt werden. Das
FEK beinhaltet den Dialog mit den Eigentümern, Bewohnern und Gewerbetreibenden
eines Straßenabschnitts, in dem bauliche und gewerbliche Entwicklungslinien
abgestimmt und festgehalten werden. Damit sollen Nutzungskonflikte reduziert
werden.
·
Zur
Bewältigung des Leerstands und der künftigen Steuerung und Vorbeugung von
Leerständen wird ein strategisches Leerstandsmanagement empfohlen. Folgende
Bausteine werden als notwendig betrachtet:
o
Digitale
Datenbank und Leerstandsbörse
o
Aufbau
einer Standortgemeinschaft mit Immobilieneigentümern
o
Akquise
neuer Nutzungen und innovativer Konzepte, z. B. durch Gründerwettbewerbe
o
Zentraler
Ansprechpartner
o
Vermarktung
und Imagewerbung
o
Unterstützung
bestehender Betriebe z. B. im Bereich der Unternehmensnachfolge
·
Durch
einen Ansprechpartner für die Betriebe könne eine stärkere Wahrnehmung der
Bedürfnisse der Innenstadtakteure erreicht werden.
·
Abschließend
empfiehlt der Dienstleister die Professionalisierung der Strukturen und die
Prüfung, ob personelle Ressourcen bereitgestellt werden können. Damit sollen
vernetzende Formate eingeführt werden, die alle Innenstadtakteure mitnimmt und
sie zu Partnern macht.
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept
baut als gesamtstädtisches Konzept auf eine umfangreiche Angebots-, Nachfrage
und städtebauliche Analyse auf und dient als Grundlage für eine
Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Standortstruktur. Damit
ist es primär ein städtebauliches Instrumentarium. Weiterhin kann es erste
Erkenntnisse für eine aktive Weiterentwicklung der Innenstadt durch das
Aufzeigen von Handlungsansätzen zur Belebung der Innenstadt, der
Nutzungsmischung und geeigneten Maßnahmen zur Begegnung des Strukturwandels im
Einzelhandel unter besonderer Berücksichtigung der Digitalisierung bieten.
Der Gutachter kommt
im EEK zum Ergebnis, dass das Innenstadtzentrum Ansbachs aktuell relativ gut
aufgestellt sei, sieht aber vor dem Hintergrund der Entwicklung des
Online-Handels und der Auswirkungen der aktuellen Krisen einen Handlungsbedarf
zur Stärkung der Einzelhandelslagen sowie zur Sicherung und Stärkung des
historischen Altstadtkerns. Vorgeschlagen werden deshalb potentielle
Handlungsfelder und Maßnahmenpakete für die Innenstadt, aufgeteilt in
Oberziele, Teilziele und Maßnahmen:
·
Organisationsstrukturen
o
Etablierung
Innenstadtmanagement
o
Gründung
eines Netzwerkes zur Vernetzung innerstädtischer Akteure
o
Etablierung
von thematischen Werkstätten
o
Stärkung
lokaler Kooperationen
·
Einzelhandels-
und Gastronomiequalität
o
Stärkung
Facheinzelhandel
o
Weiterbildung-
und Beratungsangebote
o
Stärkung
von lokalen Produkten
o
Aufstellung
Gastronomiekonzept
·
Standort
o
aktives
Flächen- und Leerstandsmanagement
o
Optimierung
Aufenthaltsqualität
o
Weiterentwicklung
Wochenmarkt
·
Marketing
o
kundenspezifische
Sichtbarkeit erhöhen
o
Einkaufsführer/Informationsbroschüre
o
Stärkung
der Online-Präsenz
Citywerkstatt Ansbach
Für die
ganzheitliche Betrachtung der Innenstadtaktivitäten bedarf es der Einbeziehung
der Citywerkstatt Ansbach. Die Citywerkstatt Ansbach wurde im Frühjahr 2022 als
gemeinsame Initiative der Stadt Ansbach und der IHK-Geschäftsstelle Ansbach
gestartet. Projekte sollen prototypischen Charakter haben, d.h. sie sollen
schnell, günstig und ohne größeren Aufwand zu realisieren sein. Für die
Citywerkstatt Ansbach wurden Leitlinien formuliert, nach denen sie die
Innenstadt fördern sollen durch:
·
Steigerung
der Aufenthaltsqualität
·
Generierung
von Innovationen für die (Alt-)Stadt
·
Verbesserung
der Erlebnisqualität
·
Steigerung
der Convenience
·
Aktivierung
von Quartieren
Weiterhin sollen in der Citywerkstatt Ansbach Projekte mit folgenden Merkmalen umgesetzt werden:
·
Projekte
sollen nicht ausschließlich hoheitliche Tätigkeiten umfassen;
·
es
finden sich genügend Mitgestalter in einer Projektidee zusammen;
·
die
wirtschaftliche Umsetzbarkeit einer Projektidee während der Projektphase muss
gegeben sein;
·
schnelle
Umsetzbarkeit.
Zentraler Faktor
für den Erfolg der Citywerkstatt ist die Moderation und Begleitung der
Projektgruppen. Dadurch wird die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern wie
auch Geschäftsleuten (Innenstadtakteuren) erreicht, die sich kreativ und
motiviert für die Entwicklung der Innenstadt einsetzen.
Die Citywerkstatt
hat sich gut entwickelt und bereits Projekte identifiziert, die bis 2024
umgesetzt werden sollen. Zudem ist es gelungen, für alle Akteure des Handels
und der Gastronomie zugängliche Treffen zu etablieren, in denen die Beteiligten
selbst Projekte und Maßnahmen initiieren.
Optionen für die Bearbeitung der
Innenstadt-Themen
Die Verwaltung hat
die Vorschläge ausgewertet. Der mit dem Innenstadtmanagement beauftragte
Dienstleister legt der Stadt Ansbach die Schaffung von Kapazitäten im Bereich
Innenstadtmanagement nah. Auch in den Handlungsempfehlungen des
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist die Etablierung eines
Innenstadtmanagements als eine potentielle Maßnahme aufgeführt.
Aus Sicht der
Stadtverwaltung ergeben aktuell zwei Optionen für die weitere Bearbeitung der
Innenstadtthemen:
1. Fortführung der Citywerkstatt
und/ oder
2a. Einstellung eines eigenen Innenstadtmanagers oder
2b. Beauftragung eines Dritten für das Innenstadtmanagement
Verwaltungsvorschlag für das
Innenstadtmanagement
Die Verwaltung
schlägt neben der Fortführung der Citywerkstatt Ansbach im Jahr 2024 die
Ausschreibung der Innenstadtmanagement-Leistungen für Dienstleister und Büros
mit Expertise in dem Bereich für einen Zeitraum von drei Jahren vor (mit der
Möglichkeit der Verlängerung) vor. Im Rahmen der Ausschreibung sollen konkrete
Ziele und Aufgaben vereinbart werden, sodass die Zielerreichung gewährleistet
ist. Zentrale Handlungsfelder für das Innenstadtmanagement sind:
1.
Leerstandsmanagement
·
Erfassung
von Daten und Aufbau einer städtischen Flächenbörse
·
Etablierung
von Maßnahmen zur Belebung von Flächen
o
Gründerwettbewerb
o
Maßnahmen
zur Pflege bestehender Betriebe
2.
Informationsangebote
über den Einzelhandelsstandort
·
Einkaufsführer
für Touristen in Ansbach und der Region
·
Webseite
3.
Stadtmarketing-Projekte
mit Innen-Wirkung
·
Mitmach-Projekte,
die darauf zielen den Ansbachern ein besseres Bild von „ihrer“ Stadt zu vermitteln
·
Entwicklung
der Innenstadt hin zu einem multifunktionalen Standort im Dialog mit Bürgern
und Betrieben (FEK)
4.
Umsetzung
von Projekten zur Belebung der Innenstadt mit dem Einzelhandel, der Gastronomie
und weiteren Innenstadtakteuren
5.
Etablierung
einer Innenstadt-Taskforce
6.
Etablierung
eines festen Ansprechpartners für den Handel
Eine erste und unverbindliche Anfrage unter in Frage kommenden Dienstleistern hat für das dargelegte Aufgabenpaket je nach Detaillierungsgrad und Betreuungsintensität eine Kostenspanne von 90.000 Euro (bei klar abgegrenzten Projekten und Aufgaben) und 200.000 Euro (Aufgabenbündel plus zusätzlicher personeller Präsenz vor Ort) jährlich ergeben. Ergänzend kommen 100.000 Euro jährlich für die City-Werkstatt hinzu.
Herr Hüttinger beantragt wie auch im HFWA folgende Beschlussfassung über weiteres Vorgehen:
Ausdrücklich
vorbehaltlich der verbindlichen Einplanung von finanziellen Mitteln im Rahmen
der Haushaltsberatungen 2024 wird für die Koordination des Innenstadtmanagements
ein Mitarbeiter im Bereich Wirtschaftsförderung befristet für 3 Jahre (19,5
Stunden) eingestellt und projektbezogenen Leistungen des Innenstadtmanagements
für einen Zeitraum von drei Jahren an einen oder mehrere externe Dienstleister
vergeben.
Herr Meyer beantragt, die Stelle im Bereich Wirtschaftsförderung unbefristet mit Priorisierung auf Flächenmanagement auszuschreiben.
Frau Erbguth-Feldner geht nochmal näher auf Ihren Antrag vom HFWA ein.
Herr Porzner wird keinen der beiden Vorschläge annehmen und beantragt in diesem Zusammenhang eine Haushaltsklausur und diese Entscheidung bis dahin zu verschieben.
Herr Büschl beantwortet die Anfrage der ödp wie folgt:
Da die Stadt
Ansbach nicht zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des
Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zählt, ist keine
Satzungskompetenz für den Erlass einer Wohnraumzweckentfremdungssatzung
eröffnet. Sollte unabhängig davon im Rahmen der Beschlussfassung die Aufgabe
des Leerstandsmanagements auch auf den Wohnungssektor ausgedehnt werden, wären
die Ressourcen hierfür im Baureferat besser angesiedelt, da dort auch die
Wohnraumförderung zugeordnet ist.
Es ist sicher
wünschenswert, Wohnungsleerstand auch über ein Innenstadtmanagement aktiv zu
bekämpfen, wie dies im Übrigen auch für Grundstücke mit Baurecht besteht, die
unbebaut sind (sog. Baulücken). Grundsätzlich kann auch das (bewusste)
Leerstehenlassen von Wohnraum unter den Begriff der Zweckentfremdung fallen,
wenn diesen durch den Verfügungsberechtigten absichtlich leer stehen gelassen
wird, um ihn auf Dauer der vorhandenen Nachfrage im Rahmen angemessener
Bedingungen zu entziehen.
Die vom
Anfragesteller aufgeführten Beispiele können verschiedenste Ursachen haben und
müssen nicht zwingend absichtlich herbeigeführt worden sein.
Da die Stadt
Ansbach, wie bereits angeführt, nicht zu den Gebieten mit angespanntem
Wohnungsmarkt zählt, blieben nur persuasive „weiche“ Mittel, dem
Wohnungsleerstand entgegenzuwirken. Letztendlich ist die Eigentumsgarantie des
Grundgesetzes (Art.14) durchschlagend.
Anschließend wird über den Geschäftsordnungsantrag zur Haushaltsklausur von Herrn Porzner abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Ja 5 Nein 33
Mehrheitlich
abgelehnt
Abschließend wird über den Verwaltungsvorschlag aus dem HFWA abgestimmt:
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftssauschuss vom
19.09.2023:
Ausdrücklich
vorbehaltlich der verbindlichen Einplanung von finanziellen Mitteln im Rahmen
der Haushaltsberatungen 2024 werden die Leistungen des Innenstadtmanagements
für einen Zeitraum von drei Jahren an einen oder mehrere externe Dienstleister
zu vergeben.