Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr; Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der ÖDP

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2023   UVKA/003/2023 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Vorlage:  21/011/2023 

Herr Wießner erläutert den vorliegenden Sachverhalt zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr.

 

Um die Attraktivität des Radverkehrs in Ansbach zu steigern, sollen Einbahnstraßen in Gegenrichtung freigegeben werden. Die Stadtverwaltung soll daher beauftragt werden, die Freigabe von Einbahnstraßen zu überprüfen und zeitnah umzusetzen.

 

Nachdem es innerhalb von 3 1/2 Werktagen nicht möglich ist, Einbahnstraßen im gesamten Stadtgebiet zu überprüfen, kann hier nur zu den genannten Straßen berichtet werden.

 

Ziel der Freigabe von Einbahnstraßen ist das Schließen von Lücken im Radverkehrsnetz und ggf. Konfliktpunkt zu beseitigen oder zu entschärfen.

Bei der Entscheidung über die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr ist im Einzelfall und nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Straßenverkehrsbehörde zu entscheiden, insbesondere unter Berücksichtigung eines vorliegenden oder anzunehmenden Verkehrsbedürfnisses sowie im Rahmen der allgemeinen Verkehrsregelungspflicht.

 

Jahnstraße

Bei der Jahnstraße handelt es sich um eine parallele Verbindung zur Kronacherstraße.

Nachdem die Breite der Straße ausreichend ist und eher mit einer geringen Anzahl an möglichen Begegnungen zu rechnen ist, spricht nichts gegen eine Öffnung.

 

Alte Poststraße

Die Straße ist bereits für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

 

Johannisweg

Beim Johannisweg handelt es sich um eine Erschließungsstraße, welche von der Friedrichstraße zur Braterstraße verläuft. Auf Grund der geringen Straßenbreite kommt eine Freigabe nicht in Betracht.

 

Karolinenstraße

Bei der Karolinenstraße handelt es sich um die Verbindungsstraße zwischen
Bischof-Meiser-Straße und Maximilianstraße. Parallel verlaufen die
Turnitzstraße/ Bahnhofsplatz sowie die Promenade. Eine Öffnung ist machbar, ist aber an zwei Bedingungen zu knüpfen. Im Bereich der östlichen Karolinenstraße wäre die Ampelanlage vor der Karolinen-Grundschule für den Verkehr gegen die Einbahnstraße aufzurüsten. Dies würde einen Kapitaleinsatz in unterer vierstelliger Höhe erfordern.

 

Im Bereich der westlichen Karolinenstraße wären die ersten drei oder vier Parkplätze auf der Südseite zurückzubauen, damit der Radverkehr bei Rückstau wegen einer Rotphase - an der Einmündung Maximilianstraße - überhaupt in die Straße einfahren kann.

 

Königsberger Straße

Bei der Königsberger Straße handelt es sich um eine Ringstraße, die von der Breslauer Straße abzweigt und in die Breslauer Straße einmündet. Eine Freigabe der Einbahnstraße kommt auf Grund des immensen Parkdrucks nicht in Betracht. Eine Öffnung der Einbahnstraße stellt ein nicht abzuschätzendes Risiko für den Radverkehr dar.

 

Späthstraße

Bei der Späthstraße handelt es sich um eine Verbindungsstraße zwischen Knebel- und Thomasstraße. Sie wird regelmäßig vom ÖPNV befahren und weißt ein Gefälle auf.

Aus Sicht von Polizei und Verwaltung wird eine Öffnung der Einbahnstraße als nicht zielführend betrachtet. Auf Grund der Steigung der Strecke würde der Radfahrer auch weiterhin die Thomasstraße befahren, um die Knebelstraße zu erreichen. Daher würde die Freigabe auch keine Verbesserung für das Radwegenetz darstellen.

 

Albrecht-Achilles-Weg und Markgrafenring

Bei den beiden Straßen handelt es sich um entgegengesetzt verlaufende Einbahnstraßen. Das Straßenbild ist von parkenden Fahrzeugen geprägt. Eine Freigabe der Einbahnstraßen kommt auf Grund der Straßenbreite, des Parkdrucks und der nicht vorhandenen Ausweichmöglichkeiten nicht in Betracht. Die Schaffung von Ausweichmöglichkeiten durch Parkverbote wird auf Grund des immensen Parkdrucks seitens Verwaltung und Polizei abgelehnt.

 

Adolf-Bayer-Straße und Lunckenbeinstraße

Bei den Straßen handelt es sich um eine Ringstraße, die von der B13 abzweigt und in die B13 einmündet. Die Straßen weisen teilweise eine erhebliche Steigung auf. Das Straßenbild ist von geparkten Fahrzeugen geprägt. Eine Freigabe der Einbahnstraße kommt auf Grund des immensen Parkdrucks und des Gefälles der Straße nicht in Betracht. Eine Öffnung der Einbahnstraße stellt ein nicht abzuschätzendes Risiko für den Radverkehr dar.

 

Am Anger, Eichenstraße, Birkenstraße, Finkenstraße

Bei den genannten Straßen handelt es sich um ein geschlossenes System von Einbahnstraßen in einem Wohngebiet. Das Wohngebiet wird wie folgt befahren: Am Anger - Eichenstraße - Birkenstraße - Finkenstraße - Am Anger.

Nach einer Befahrung des Gebiets durch Polizei und Verwaltung wird die Freigabe der genannten Straßen angelehnt. Auch wenn sich die Eichenstraße für eine Freigabe eignet, ist eine Freigabe der Birken und Finkenstraße abzulehnen. Die alleinige Freigabe der Eichenstraße kommt auf Grund des darauffolgenden Aufbruchs des sonst in sich geschlossenen Systems nicht in Betracht.

 

Zur Birkenstraße

Bei der Birkenstraße handelt es sich um eine Erschließungsstraße für Bebauung in zweiter Reihe. Die Straße wird in Fahrtrichtung rechts beparkt. Da die Straße eine „Abkürzung“ für die im südöstlichen Bereich des Wohngebiets lebenden Bewohner darstellt, ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und damit mit einer erhöhten Begegnungswahrscheinlichkeit in der engen Straße zu rechnen.

Hinzu kommt, dass die Öffnung der Einbahnstraße keine Verbesserung des Radwegenetzes darstellt.

 

Zur Finkenstraße

Die Finkenstraße stellt die südliche Erschließungsstraße des Wohngebietes dar. Gegen eine Öffnung der Einbahnstraße sprechen mehrere Zwangspunkte. Zum einen der kurvige Straßenverlauf. Durch diesen ist es keiner Fahrtrichtung möglich, vorausschauend fahren zu können.

Als weiterer Punkt wäre die 90° Kurve am östlichen Ende des Straßenverlaufs zu nennen. Für diese Art von Straßenverläufen sind zwar bewerte Lösungsmöglichkeiten vorhanden, auf Grund der Enge der Straße sind diese hier aber nicht anwendbar.

Nach Prüfung der beantragten Straßen könne er feststellen, dass eine Freigabe des Radverkehrs in der Gegenrichtung in 11 Einbahnstraßen aus verschiedenen Gründen nicht in Frage komme,

 

Herr Dr. Schmid bedankt sich als Antragsteller für die Prüfung der verschiedenen Straßen. Er bittet darum, die Eichenstraße für die Öffnung nochmals zu begutachten, da diese eine wichtige Verbindungsstraße für Radfahrer in das Waldgebiet bedeute.

 

Nach einer eingehenden Diskussion wird durch Herrn Blank die Einzelabstimmung angeregt.

 

Herr Dr. Bucka stellt folgende Beschlüsse, die aus Sicht der Verwaltung machbar sind, zur Abstimmung:

 

Die Jahnstraße wird in der Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet.

 

dafür 12 Stimmen

dagegen 2

Antrag angenommen

 

Die Alte Poststraße wird in der Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet.

 

dafür 12 Stimmen

dagegen 2 Stimmen

Antrag angenommen

 

Die Karolinenstraße wird in der Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet unter folgender Bedingung.

 

Im Bereich der westlichen Karolinenstraße werden die ersten 3 oder 4 Parkplätze auf der Südseite zurückgebaut, damit der Radverkehr bei Rückstau wegen einer Rotphase an der Einmündung Maximilianstraße in die Straße einfahren kann.

 

dafür 6 Stimmen

dagegen 8 Stimmen

Antrag abgelehnt

 

Die Karolinenstraße wird in der Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet unter folgender Bedingung:

 

Im Bereich der östlichen Karolinenstraße wird die Ampelanlage vor der Karolinenstraße für den Verkehr gegen die Einbahnstraße aufgerüstet. Dies erfordert einen unteren vierstelligen Betrag.

 

dafür 11

dagegen 3

Antrag angenommen