Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Cl 7 "Photovoltaikanlage südlich der Autobahn A 6 und östlich von Winterschneidbach"

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.09.2023   SR/008/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/031/2023 

Herr Büschl präsentiert den Sachverhalt anhand von Folien und beantwortet wie folgt den Antrag aus der Mitte des Bauausschusses, dass dieser Grundsatzbeschluss auch für Windkraftanlagen ausgeweitet werden soll:

 

Ergebnisse der Recherche:

-          Bislang vordinglich Bürgersolaranlagen auf Dachflächen realisiert (u.a. Stadtwerke Roth)

-          Unterschiedliche Modelle bei Freiflächenphotovoltaik realisiert:

       Windpark Kammerstein bietet u.a. Bürgerstromtarife

       Bürgerenergie Burgsalach (Finanzierung durch die Kreditinstitut WUG)

       Grundsatzbeschluss Markt Lichtenau zur Regionalen Wertschöpfung (Mind. 50% Bürgerbeteiligung)

       Beispiel Amberg Beschluss aus 12/2022

 

Herr Büschl erklärt, dass die Bürgerbeteiligung bei einem Bauleitplanverfahren im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einbezogen werden kann, solange noch kein Durchführungsvertrag unterschrieben und der Satzungsbeschluss nicht gefasst wurde.

 

Herr Deffner lässt nach ausgiebiger Diskussion über folgende Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Beschluss:

 

Grundsatzbeschluss für die

Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Stadt Ansbach

 

Aufgrund der Häufung von Investorenanfragen zur Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen sollen neben der Beachtung der Kriterien aus dem Standortkonzept vom Februar 2023 nur noch Anträge in den städtischen Gremien beraten werden, der eine Bürger(investitions)beteiligung ermöglichen.

Alternativ kann eine nachgewiesene Mehrheitsbeteiligung (Mind. 51%) der Stadtwerke Ansbach die Bürgerbeteiligung ersetzen. Diese Bereitschaft soll vor Beratung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt erfolgen.  Dies soll aus Gründen der Gleichbehandlung auch für die derzeit eingeleiteten bzw. laufenden Bauleitplanverfahren gelten, sofern hierüber nicht bereits ein Satzungsbeschluss gefasst wurde.

 

Die Auflagen für die Bürgerbeteiligung sind gesondert zu beraten und zu beschließen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, einen Entwurf hierfür auszuarbeiten und die Stadtwerke Ansbach einzubeziehen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 36 Nein 1

Mehrheitlich beschlossen


 

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag an den Stadtrat für das aktuell gegenständliche Projekt:

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Cl 7 „Photovoltaikanlage südlich der Autobahn A6 und östlich von Winterschneidbach“ mit dem im Entwurf des Plans vom 30.08.2023 festgelegten Geltungsbereiches wird beschlossen.

 

Der Grundsatzbeschluss für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaik in der Stadt Ansbach vom 26.09.2023 ist hierbei anzuwenden und einzuarbeiten.

 

Der Vorhabenträger hat zur Verwirklichung des Vorhabens einen auslegungsfähigen Vorentwurf des Bebauungsplanes vorzulegen.