Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.09.2023 SR/008/2023 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/031/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 215 KB | ||
2023-08-30 Konzept VBP Cl 7 175 KB |
Herr Büschl präsentiert den Sachverhalt anhand von Folien und beantwortet wie folgt den Antrag aus der Mitte des Bauausschusses, dass dieser Grundsatzbeschluss auch für Windkraftanlagen ausgeweitet werden soll:
Ergebnisse der Recherche:
- Bislang vordinglich Bürgersolaranlagen auf Dachflächen realisiert (u.a. Stadtwerke Roth)
- Unterschiedliche Modelle bei Freiflächenphotovoltaik realisiert:
• Windpark Kammerstein bietet u.a. Bürgerstromtarife
• Bürgerenergie Burgsalach (Finanzierung durch die Kreditinstitut WUG)
• Grundsatzbeschluss Markt Lichtenau zur Regionalen Wertschöpfung (Mind. 50% Bürgerbeteiligung)
• Beispiel Amberg Beschluss aus 12/2022
Herr Büschl erklärt, dass die Bürgerbeteiligung bei einem Bauleitplanverfahren im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einbezogen werden kann, solange noch kein Durchführungsvertrag unterschrieben und der Satzungsbeschluss nicht gefasst wurde.
Herr Deffner lässt nach ausgiebiger Diskussion über folgende Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschluss:
Grundsatzbeschluss für die
Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der
Stadt Ansbach
Aufgrund der Häufung von Investorenanfragen zur Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen sollen neben der Beachtung der Kriterien aus dem Standortkonzept vom Februar 2023 nur noch Anträge in den städtischen Gremien beraten werden, der eine Bürger(investitions)beteiligung ermöglichen.
Alternativ kann eine nachgewiesene Mehrheitsbeteiligung (Mind. 51%) der Stadtwerke Ansbach die Bürgerbeteiligung ersetzen. Diese Bereitschaft soll vor Beratung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt erfolgen. Dies soll aus Gründen der Gleichbehandlung auch für die derzeit eingeleiteten bzw. laufenden Bauleitplanverfahren gelten, sofern hierüber nicht bereits ein Satzungsbeschluss gefasst wurde.
Die Auflagen für die Bürgerbeteiligung sind gesondert zu beraten und zu beschließen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, einen Entwurf hierfür auszuarbeiten und die Stadtwerke Ansbach einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: Ja
36 Nein 1
Mehrheitlich
beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag an
den Stadtrat für das aktuell gegenständliche Projekt:
Die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Cl 7 „Photovoltaikanlage südlich der Autobahn
A6 und östlich von Winterschneidbach“ mit dem im Entwurf des Plans vom
30.08.2023 festgelegten Geltungsbereiches wird beschlossen.
Der Grundsatzbeschluss für die Errichtung von
Freiflächenphotovoltaik in der Stadt Ansbach vom 26.09.2023 ist hierbei
anzuwenden und einzuarbeiten.
Der Vorhabenträger hat zur Verwirklichung des Vorhabens einen auslegungsfähigen Vorentwurf des Bebauungsplanes vorzulegen.