Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.09.2023 UVKA/003/2023 |
Beschluss: | Mehrheitlich abgelehnt. |
Abstimmung: | Ja: 1, Nein: 12 |
Vorlage: | 21/009/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 607 KB | ||
Antrag: Öffnung der FGZ für den Kfz-Verkehr 67 KB |
Herr Kleinlein erläutert den vorliegenden Sachverhalt und ergänzt, dass es sich hierbei um die Behandlung eines Antrags handle, d.h. der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvortrag wurden nicht auf Initiative der Verwaltung eingebracht. Der Antrag sei gestellt und die rechtliche Umsetzung geprüft worden. Eine Entscheidung über den Antrag obliege dem Ausschuss.
Mit Schreiben vom 11.07.2023 beantragt die AfD-Fraktion die Öffnung eines Teils der Fußgängerzone (FGZ) sowie die Beschränkung von Teilen des Martin-Luther-Platzes, des Johann-Sebastian-Bach-Platzes und der Promenade unter der Beachtung einiger Vorgaben und Einschränkungen.
Folgende Einschränkungen möchte die beantragende Fraktion dabei berücksichtigt wissen:
Folgende Vorgaben möchte die beantragende Fraktion dabei berücksichtigt wissen:
Begründet wird der Antrag mit der Belebung und besseren
Erschließung der FGZ, da diese von vielen Bürgern - insbesondere aus den Ortsteilen
und den
Umlandgemeinden - gemieden wird, weil sie keine langen Fußmärsche auf sich
nehmen und auf ein Lastenfahrrad verzichten wollen.
Herr Danielis als Antragsteller begründet den Antrag damit, dass seine Fraktion die Innenstadt wieder belebter und attraktiver machen wolle. Die Probleme der Innenstadt seien zum einen durch die Eröffnung des Brückencenters und zum anderen durch die komplette Sperrung weiter Teile der Innenstadt entstanden. Auch in anderen Städten wie Dinkelsbühl oder Nördlingen sei die Innenstadt für den Verkehr offen.
Nach eingehender Diskussion stellt Herr Dr. Bucka den Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die Freigabe der Fußgängerzone gemäß des hier gegenständlichen Antrags zu erarbeiten und vorzustellen.