Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Städtische Radarkontrollen für mehr Verkehrssicherheit in Ansbach; Antrag der OLA

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2023   UVKA/003/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wießner erläutert den vorliegenden Sachverhalt.

 

Im Rahmen des UVKA vom 17.05.2023 wurden die Messergebnisse der ersten fest eingebauten Messtafeln von der Verwaltung vorgestellt.

 

Nachdem die bekannt gegebenen Messergebnisse aus Sicht der antragstellenden Fraktion einen dringenden Handlungsbedarf der Verwaltung erfordert, um die geltenden Verkehrsregeln durchzusetzen, soll eine stadteigene Überwachung des fließenden Verkehrs etabliert werden.

Es wird daher beantragt, dem Stadtrat zu empfehlen, im Rahmen der Haushaltsberatungen die notwendigen Mittel für Materialbeschaffung und Personaleinsatz zur Verfügung zu stellen.

 

Da es bereits im Jahr 2020 gleichlautende Überlegungen seitens der Verwaltung gab, können bereits heute erste Richtwerte bezüglich der notwendigen finanziellen Mittel genannt werden.

 

Messtechnik:

Gemäß der Einschätzung der Verkehrsüberwachung Nürnberg aus 2020 werden für die Überwachung im Stadtgebiet zwei verschiedene Geräte für unterschiedliche Messstellen benötigt.

 

Für die Anschaffung wären ca. 200.000,00 € vorzusehen.

 

Personalkosten:

Für den „Blitzerbetrieb“ werden vier Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter benötigt. Für diese würden jährliche Personalkosten in Höhe von circa 200.000 € anfallen.

 

Für die Auswertung der „Blitzerfotos“ wird ein sog. Sichter benötigt. Für diesen würden jährliche Personalkosten in Höhe von circa 56.000,00 € benötigt.

 

Für die Bearbeitung der Bußgeldbescheide wird mindestens eine weitere Kraft benötigt. Für diese würden jährliche Personalkosten in Höhe von circa 52.000,00 € anfallen.

 

Nicht folgen kann die Verwaltung den Überlegungen der antragstellenden Fraktion zu Finanzierung, Personaleinsatz und den „Kontrollen auf Zuruf“.

 

Personaleinsatz

Der Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) des KODA ist nicht möglich.

 

Das für die Überwachung des Fließverkehrs eingeteilte Personal sind spezialisierte Kräfte. Das gerichtsfeste Einrichten einer Messstelle, deren Dokumentation und die Gerätejustierung sind keine Aufgaben, die ein MA des KODA sich nebenbei aneignet und übernimmt.

 

Kontrollen

Die Einrichtung von Kontrollen auf Bürgerwunsch ist nicht möglich.

Jede neu zu schaffende Messstelle muss für eine Messung geeignet und ausreichend begründet sein sowie vom Polizeipräsidium Mittelfranken bewilligt werden.

 

Finanzierung

Für die (fortlaufenden) Finanzierung der Überwachung des fließenden Verkehrs wird vom Antragsteller die Selbstfinanzierung angeführt. Als Beispiel für eine sich selbst finanzierende Überwachung wird die Überwachung des Fließverkehrs der Stadt Würzburg angeführt. Leider ist dieser Vergleich nicht repräsentativ.

 

Beim Vergleich der beiden beigefügten Karten ist zu erkennen, dass das Straßennetz der Stadt Würzburg deutlich größer ist als das der Stadt Ansbach. Daraus ergibt sich auch eine massive Differenz zwischen den vorhandenen Messstellen.

Lt. Homepage sind für das Würzburger Stadtgebiet 208 Messstellen vorgesehen. Auf dem Gebiet der Stadt Ansbach wurden 94 Messstellen festgesetzt, wovon aber nur 30 aktiv überwacht werden.

 

Eine Abschätzung der Einnahmesituation für den Fall einer stadteigenen Geschwindigkeitsüberwachung bedarf einer umfangreichen Recherche bei Polizei und anderen Verwaltungsbehörden.

 

Herr Dr. Bucka bittet darum, den Antrag zurück zu stellen. Die Bundes- und Staatsstraßen werden bisher durch die Polizei überwacht. Es müsse daher im Vorfeld geklärt werden, ob die Polizei einer Überwachung der Bundes- und Staatsstraßen durch die Stadt Ansbach zustimmen werde.

 

Herr Meyer begründet für die Fraktion der Offenen Linken den Antrag.

Nach der Bekanntgabe der Messergebnisse in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses im Mai dieses Jahres, speziell vor Schulen und Kindergärten, sehe er einen dringenden Behandlungsbedarf. Die Sitzungsvorlage beschreibe viele Messstellen, aber nur wenige könnten durch die Verwaltung überwacht werden. Er sei damit einverstanden, zunächst Gespräche mit der Polizei zu führen und den Antrag in der nächsten Sitzung wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Im Rahmen der anschließenden Diskussion wird auf den Artikel in der heutigen Ausgabe der FLZ zur kommunalen Verkehrsüberwachung in der kommunalen Allianz Kernfranken hingewiesen. Die Verwaltung wird hierzu Kontakt mit der Gemeinde Sachsen aufnehmen und die bereits angesprochenen Gespräche mit der Polizei führen.

 

Herr Hüttinger findet eine Beschlussfassung sinnvoll, um für die Bürger ein Zeichen zu setzen.

 

Der Antragsteller, Herr Meyer, ist mit diesem Vorgehen einverstanden.


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich die Einrichtung einer stadteigenen Überwachung des fließenden Verkehrs mit den in der Sitzungsvorlage genannten materiellen und personellen Mitteln.

 

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung eine Abschätzung der erwartbaren Einnahmesituation vorzunehmen, um die möglichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt beurteilen zu können.