Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.09.2023 UVKA/003/2023 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/013/2023 |
Herr Büschl erläutert den vorliegenden Sachverhalt:
In der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 25.05.2022 wurde der Antrag auf Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung behandelt und folgendes beschlossen:
1. Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung wird zunächst im Rahmen der bestehenden Ressourcen nur in ausgewählten Ortschaften vorgenommen, welche keine gesonderten Installationen zur Trennung der Schaltungen erfordern.
2. Die nächtliche Straßenbeleuchtung in den Industriegebieten wird wie bisher beibehalten.
3. Die Fassadenanstrahlungen der Sehenswürdigkeiten werden im Sommerhalbjahr nicht mehr eingeschaltet. Im Winterhalbjahr wird die Fassadenbeleuchtung ab 21:00 Uhr abgeschaltet.
Die Straßenbeleuchtung wurde bis Ende 2022 in allen Ortschaften ausgeschaltet, ausgenommen Ortsteile, welche durch wichtige Verbindungsstraßen tangiert werden (Schalkhausen, Elpersdorf, Katterbach, Windmühle).
Beschwerden gegen die nächtliche Abschaltung waren bislang nur in geringer Zahl vorgekommen, wobei zu einem Teil davon auch die Gleichbehandlung mit der Kernstadt betraf, welche eingefordert wurde.
Die Tiefbauverwaltung hatte den Auftrag auch entsprechende Überlegungen für die Kernstadt anzustellen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Polizeiinspektion Ansbach beteiligt (s. Stellungnahme).
Geplante Nachtabschaltung
Kernstadt, Schalkhausen und Elpersdorf
Die Verwaltung hat die zukünftig zur Abschaltung vorgesehenen Straßenzüge im Stadtkern Ansbachs auf den beiliegenden Lageplänen visuell dargestellt.
Zur Ausführung
kommen sollen ausgewählte Gebiete, welche ein geringes Verkehrsaufkommen
aufweisen, also ohne Staats- und Bundesstraßen und wichtige
Hauptverbindungsstraßen s. beiliegende Übersicht. Ausgenommen bleiben weiterhin
Fußgängerüberwege mit sog. Zebrastreifen und signalisierte Überwege.
Grundsätzliches:
Die Abschaltung
einzelner Straßen und Straßenzüge wird durch die Änderung der Schaltzeiten der
Rundsteuerempfänger des jeweils verbundenen Leitungsstranges erzielt. Die
Umprogrammierung dieser Steuereinheiten wird bei den Stadtwerken vor Ort in der
Rundsteuerzentrale vorgenommen.
Da die
abzuschaltenden Gebiete oft durch Hauptverkehrsstraßen gekreuzt werden, ist
hier ein „Umklemmen“ der Leitungen notwendig. Die Durchführung der Arbeiten
erfolgt durch städtisches Personal.
Nach derzeitigem
Kenntnisstand sind folgende Szenarien vorstell- und umsetzbar:
1. Die Abschaltung
der einzelnen Gebiete erfolgt Zug um Zug, voran die Gebiete, welche ohne
aufwendige, technische Eingriffe abgeschaltet werden können. Bsp.:
Weinbergplateau, Bocksbergsiedlung, Teile der Randgebiete. Mit der Umsetzung
könnte sofort begonnen werden.
Vorteile dieser
Variante sind, dass Zug um Zug Einsparungen realisiert werden können. Nachteil
ist, dass es über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren vorkommen wird, dass
vergleichbare Straßenzüge in den späten Nacht- bzw. frühen Morgenstunden an-
oder abgeschaltet sind und es zu Irritationen bei der Bevölkerung kommen
kann.
2. Die Abschaltung
erfolgt für das gesamte Stadtgebiet in einem Zug, quasi „übers Wochenende“. In
diesem Falle müssen zuerst alle Vorarbeiten erledigt bzw. die zur Abschaltung
vorgesehenen Stadtteile/Quartiere ansteuerbar sein. Die Nachtabschaltung könnte
nach Durchführung der technischen Voraussetzungen frühestens Anfang 2025
durchgeführt werden.
Die Kosten zur Änderung der Schaltzeiten und Anpassung der Leitungsstränge können derzeit aus dem städtischen Haushalt durch Mittel des Unterhalts bestritten werden.
Durch die Nachabschaltung der Ortsteile und des Stadtgebietes zwischen 23:30 Uhr und 04:30 Uhr kann (bei bestehendem Netz) überschlagsmäßig eine Einsparung bis zu 38 % gegenüber den bisherigen Beleuchtungskosten erzielt werden.
Bei einem derzeitigen Haushaltsvolumen von etwa 600.000,- Euro für Energiekosten (c.p.) würde dies eine Einsparung von bis zu 240.000,- EUR bedeuteten und einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung der nächtlichen Lichtemissionen leisten.
Herr Hüttinger weist darauf hin, dass bereits im Jahr 2019 ein diesbezüglicher Antrag seiner Fraktion gestellt wurde. Zudem bittet er darum, den Rezatparkplatz bei der Abschaltung mit einzubeziehen.
Frau Erbguth-Felder bittet darum,
1. Die Bevölkerung über die Nachtabschaltung durch die Medien zu informieren
2. zuerst die Bereiche anzugehen, die noch nicht auf LED-Technik umgestellt seien
3. die Möglichkeit zu prüfen, ob in kritischen Bereichen die Bevölkerung über das Handy die Beleuchtung selbständig anschalten könnte.
Herr Büschl erklärt, dass
Herr Dr. Bucka teilt mit, dass entgegen der bisherigen Beschlussempfehlung eine abschließende Vorlage und Abstimmung des Tagesordnungspunktes im Haupt- und Finanzausschuss nicht erfolgte müsste, da der Umwelt- und Verkehrsausschuss ein beschließender Ausschuss sei.
Beschluss:
Die Nachtabschaltung wird zu den gleichen Zeiten wie bisher in den Ortsteilen gemäß den vorgelegten Plänen in den aufgezeigten Gebieten der Kernstadt und von Schalkhausen und Elpersdorf, sowie möglichst auch am Rezatparkplatz, durchgeführt.
Ausgenommen sind bedeutende Verkehrswege, Fußgängerüberwege und Gefahrenstellen.
Die Umsetzung erfolgt nach Variante 1.
(„Die
Abschaltung der einzelnen Gebiete erfolgt Zug um Zug, voran die Gebiete, welche
ohne aufwendige, technische Eingriffe abgeschaltet werden können. Bsp.:
Weinbergplateau, Bocksbergsiedlung, Teile der Randgebiete. Mit der Umsetzung
könnte sofort begonnen werden“).