Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Zuschuss zur Sanierung des Aquellas

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Sitzung:19.09.2023   HFWA/008/2023 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage:  40/049/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs verweist auf die Beschlussfassung im Vorjahr und geht kurz auf die Sitzungsvorlage ein, nach der die Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH (ABUV) beabsichtigt das Hallenbad Aquella umfangreich zu sanieren/modernisieren. Bis auf das bereits sanierte Schwimmerbecken und das Lehrschwimmbecken in Edelstahlmaterial ist die komplette Schwimmhalle seitens ABUV untersucht worden. Ursache für die erforderliche Sanierungsuntersuchung sind zum einen erhebliche energetische Verluste sowie zum anderen bestehende Wasserverluste durch Undichtigkeiten im Bereich der Becken und Beckenumgangsbereiche. Fokus liegt auf der inzwischen abgeschriebenen Pumpentechnik und der sich derzeit nicht abdeckbaren Wasserflächen im Außenbereich.

 

Der Aufsichtsrat der Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH hat die Sanierungsmaßnahme mit einem Investitionsvolumen von rd. 17,5 Mio. € für die drei Jahre 2024, 2025 und 2026 vorgesehen. Inzwischen liegen die Kosten bei geschätzt netto 18,5 Mio. €.

 

Im Zuge der Konzeptstudie sind verschiedene Sanierungsvarianten untersucht worden. Die Variante 2 mit neuen Edelstahlbecken wird aufgrund von nicht unerheblichen Energieeinspareffekten sowie verringerten Reinigungskosten favorisiert.

 

Nach ersten Vorabsprachen mit der Regierung von Mittelfranken und der ABUV kommt eine Förderung nach FAG nicht in Frage, da eine hierfür erforderliche Ausweitung der Schulschwimmkapazitäten als nicht möglich angesehen wird.

 

Bereits im Herbst 2022 wurde sich für die Förderprogramme „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Bund) sowie „Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in kommunalen Infrastrukturen“ (Freistaat) beworben.

Für beide Förderprogramme erhielten wir damals eine Absage.

 

Für das aktuell laufende Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollte die Interessebekundung bis zum 15. September digital eingereicht werden, dies ist seitens der Kämmerei bereits geschehen. Hier könnte nach ersten Einschätzungen bis zu 6 Mio. € Fördermittel eingeworben werden.

 

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend u. Kultur“

 

zuwendungsfähige Ausgaben (netto)                                                

Ä davon maximale Förderung (Höchstbetrag pro Projekt: 6 Mio. €)

Ä davon Eigenanteil ABuV / Stadt

 

 

 

18,55 Mio. €        

6,00 Mio. €

12,55 Mio. €

 

 

Zur Nutzung dieser staatlichen Fördermöglichkeit muss die Stadt Ansbach einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen. Seitens der Stadt Ansbach müssten somit mindestens 1,86 Mio. € eingebracht werden. Dieser Anteil wird auf insgesamt max. 3,0 Mio. € erhöht.

 

Da staatliche Fördermittel frühestens im Jahr 2024 fließen, sollte der Baukostenzuschuss auf die Jahre 2024 – 2026 entsprechend dem voraussichtlichen Eingang der Fördermittel verteilt werden.

In der Haushalts-/Finanzplanung sind zunächst städtische Netto-Anteile in Höhe von 2024 (0,50 Mio. €), 2025 (1,25 Mio. €) und 2026 (1,25 Mio. €) vorzusehen.

 

Herr Hüttinger stellt die Frage, warum der Netto-Baukostenzuschuss, die Bezeichnung „Netto“ beinhaltet.

 

Herr Jakobs erläutert, dass der Begriff „Netto“ nicht auf die Steuer zurückzuführen ist.

Die Gesamtkosten (netto) der Aquellasanierung belaufen sich auf insgesamt rund 18,5 Mio. €, wovon maximal 6 Mio. € Fördermittel generiert werden könnten. Die restlichen 12,5 Mio. € sind durch die ABuV zu finanzieren. Die Stadt Ansbach gewährt in Abhängigkeit dieser 6 Mio. € Förderung (Freistaat Bayern) weitere Zahlungen von insgesamt 3,0 Mio. € verteilt auf die Jahre 2024 bis 2026.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Zur Aquella-Sanierung – Becken/-umgänge – nach Variante 2 gewährt die Stadt Ansbach einen Netto-Baukostenzuschuss von max. 3,00 Mio. €, verteilt auf drei Jahre (2024-2026), unter der Voraussetzung einer gesicherten Zuwendung durch den Bund.

 

Der Zuschuss des Bundes erhöht die städtische Förderung entsprechend. Die Stadt Ansbach hat den notwendigen Zuwendungsantrag bereits gestellt.

 

Im Haushalt 2024 sowie in der zugehörigen Finanzplanung sind entsprechende Beträge verbindlich einzuplanen.