Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.09.2023 HFWA/008/2023 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 12, Nein: 2 |
Vorlage: | 40/049/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 272 KB | ||
Variante 2 2 MB |
Herr Jakobs verweist auf die Beschlussfassung im Vorjahr und geht kurz auf die Sitzungsvorlage ein, nach der die Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH (ABUV) beabsichtigt das Hallenbad Aquella umfangreich zu sanieren/modernisieren. Bis auf das bereits sanierte Schwimmerbecken und das Lehrschwimmbecken in Edelstahlmaterial ist die komplette Schwimmhalle seitens ABUV untersucht worden. Ursache für die erforderliche Sanierungsuntersuchung sind zum einen erhebliche energetische Verluste sowie zum anderen bestehende Wasserverluste durch Undichtigkeiten im Bereich der Becken und Beckenumgangsbereiche. Fokus liegt auf der inzwischen abgeschriebenen Pumpentechnik und der sich derzeit nicht abdeckbaren Wasserflächen im Außenbereich.
Der Aufsichtsrat der Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH hat
die Sanierungsmaßnahme mit einem Investitionsvolumen von rd. 17,5 Mio. € für
die drei Jahre 2024, 2025 und 2026 vorgesehen. Inzwischen liegen die Kosten bei
geschätzt netto 18,5 Mio. €.
Im Zuge der Konzeptstudie sind verschiedene
Sanierungsvarianten untersucht worden. Die Variante 2 mit neuen Edelstahlbecken
wird aufgrund von nicht unerheblichen Energieeinspareffekten sowie verringerten
Reinigungskosten favorisiert.
Nach ersten Vorabsprachen mit der Regierung von Mittelfranken
und der ABUV kommt eine Förderung nach FAG nicht in Frage, da eine hierfür
erforderliche Ausweitung der Schulschwimmkapazitäten als nicht möglich
angesehen wird.
Bereits im Herbst 2022 wurde sich für die Förderprogramme
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
(Bund) sowie „Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung von
Treibhausgasemissionen in kommunalen Infrastrukturen“ (Freistaat) beworben.
Für beide Förderprogramme erhielten wir damals eine Absage.
Für das aktuell laufende Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollte die
Interessebekundung bis zum 15. September digital eingereicht werden, dies ist
seitens der Kämmerei bereits geschehen. Hier könnte nach ersten Einschätzungen bis
zu 6 Mio. € Fördermittel eingeworben werden.
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend u.
Kultur“ zuwendungsfähige
Ausgaben (netto) Ä davon maximale Förderung
(Höchstbetrag pro Projekt: 6 Mio. €) Ä davon Eigenanteil ABuV / Stadt |
18,55 Mio. € 6,00 Mio. € 12,55 Mio. € |
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Zur Nutzung dieser staatlichen Fördermöglichkeit muss die
Stadt Ansbach einen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben einbringen. Seitens der Stadt Ansbach müssten somit mindestens
1,86 Mio. € eingebracht werden. Dieser Anteil wird auf insgesamt max. 3,0 Mio.
€ erhöht.
Da staatliche Fördermittel frühestens im Jahr 2024 fließen,
sollte der Baukostenzuschuss auf die Jahre 2024 – 2026 entsprechend dem
voraussichtlichen Eingang der Fördermittel verteilt werden.
In der Haushalts-/Finanzplanung sind zunächst städtische
Netto-Anteile in Höhe von 2024 (0,50 Mio. €), 2025 (1,25 Mio. €) und 2026 (1,25
Mio. €) vorzusehen.
Herr Hüttinger stellt die Frage, warum der Netto-Baukostenzuschuss, die Bezeichnung „Netto“ beinhaltet.
Herr Jakobs erläutert, dass der Begriff „Netto“ nicht auf die Steuer zurückzuführen ist.
Die Gesamtkosten (netto) der Aquellasanierung belaufen sich auf insgesamt rund 18,5 Mio. €, wovon maximal 6 Mio. € Fördermittel generiert werden könnten. Die restlichen 12,5 Mio. € sind durch die ABuV zu finanzieren. Die Stadt Ansbach gewährt in Abhängigkeit dieser 6 Mio. € Förderung (Freistaat Bayern) weitere Zahlungen von insgesamt 3,0 Mio. € verteilt auf die Jahre 2024 bis 2026.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Zur
Aquella-Sanierung – Becken/-umgänge – nach Variante 2 gewährt die Stadt Ansbach
einen Netto-Baukostenzuschuss von max. 3,00 Mio. €, verteilt auf drei Jahre
(2024-2026), unter der Voraussetzung einer gesicherten Zuwendung durch den Bund.
Der Zuschuss des
Bundes erhöht die städtische Förderung entsprechend. Die Stadt Ansbach hat den
notwendigen Zuwendungsantrag bereits gestellt.
Im Haushalt 2024
sowie in der zugehörigen Finanzplanung sind entsprechende Beträge verbindlich
einzuplanen.