Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden des Seniorenbeirates

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.09.2023   HFWA/008/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/007/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 249 KBVorlage 249 KB

Herr Jakobs trägt den Sachverhalt vor.

 

Der Vorsitzende des Seniorenbeirates organisiert sämtliche Sitzungen des Seniorenbeirates, koordiniert die einzelnen Arbeitsgruppen, vertritt die Belange der Senioren gegenüber der Stadt Ansbach sowie sonstiger Behörden und Einrichtungen. Darüber hinaus arbeitet er mit der Landesseniorenvertretung Bayern zusammen, ist außerdem für die Pressearbeit im Seniorenbereich zuständig und übernimmt repräsentative Aufgaben im Rahmen der Seniorenarbeit.

 

Diese verantwortungsvollen Aufgaben werden von ihm ehrenamtlich im Namen der Stadt Ansbach ausgeübt. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird seit Juli 2011 monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 175,00 € an den Vorsitzenden des Seniorenbeirates ausgezahlt. Darüber hinaus erhielt er bisher pro Jahr 16 Einzelfahrtscheine für den Ansbacher Stadtverkehr.

 

Aufgrund der langen Zeitspanne, die der Betrag unverändert ausgezahlt worden ist, schlägt die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates eine Anpassung der Aufwandsentschädigung vor. Der Vorsitzende des Seniorenbeirates soll ab dem 01.01.2024 monatlich eine Entschädigung in Höhe von 225,00 € erhalten. Zusätzlich werden ihm 20 Einzelfahrtscheine für den Ansbacher Stadtverkehr zur Verfügung gestellt. Diese können von ihm selbst sowie den weiteren Mitgliedern des Seniorenbeirates zur Evaluierung des Verkehrs genutzt werden.

 

Herr Schildbach möchte wissen, ob es eine Grundlage für die Höhe der Aufwandsentschädigung gibt oder ob man Vergleiche bei anderen Kommunen eingeholt habe.

 

Herr Jakobs erläutert, dass es die Zahlung aufgrund langjähriger Praxis erfolge und die ursprüngliche Beschlussfassung hierzu nicht auffindbar sei. Es erfolgte jedoch eine vorherige Besprechung mit dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates

Nach Einschätzung der Stadtverwaltung führt der Vorsitzende des Seniorenbeirates sein Ehrenamt hervorragend aus. Mit Blick auf das geleistete Engagement erscheint die Erhöhung auch im Vergleich zu anderen von der Stadt gewährten Aufwandsentschädigungen angemessen.

 

Herr Schildbach merkt an, dass er eine noch höhere Aufwandsentschädigung als gerechtfertigt ansieht.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner führt aus, dass der Vorsitzende des Seniorenbeirates mit der Aufwandsentschädigungshöhe einverstanden sei.


Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 erhält der Vorsitzende des Seniorenbeirates ab 01.01.2024 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 225,00 €. Darüber hinaus werden ihm 20 Einzelfahrtscheine für den Ansbacher Stadtverkehr zur Verkehrsevaluierung zur Verfügung gestellt.