Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Ne 8 "für einen Teilbereich im Ortsteil Wasserzell" und Deckblatt Nr. 41 zum Flächennutzungsplan
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.09.2023   SR/008/2023 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 11
Vorlage:  30/027/2023 

Herr Büschl verweist auf die mehrheitliche Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss und trägt den Sachverhalt anhand von Folien vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 18.09.2023:

 

a) Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Ne 8 „für einen Teilbereich im Ortsteil Wasserzell“ wird zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich entspricht dem im Bauleitplanentwurf vom 08.08.2023 festgesetzten Geltungsbereich.

 

Der Flächennutzungsplan wird auf der Grundlage des Deckblatts Nr. 41 vom 28.08.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB geändert.

 

b) Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von den Planungen zu unterrichten und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen.