Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.09.2023 SR/008/2023 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 27, Nein: 11 |
Vorlage: | 30/027/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 257 KB | ||
BEGRUENDUNG zum Aufstellungsbeschluss 313 KB | ||
D41 FNP 763 KB | ||
VEP Ne 8 714 KB |
Herr Büschl verweist auf die mehrheitliche Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss und trägt den Sachverhalt anhand von Folien vor.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 18.09.2023:
a) Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Ne 8 „für einen Teilbereich im Ortsteil Wasserzell“ wird zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich entspricht dem im Bauleitplanentwurf vom 08.08.2023 festgesetzten Geltungsbereich.
Der Flächennutzungsplan wird auf der Grundlage des Deckblatts Nr. 41 vom 28.08.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB geändert.
b) Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von den Planungen zu unterrichten und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen.