Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Widmung der Straße An der Eich (SOT und Ortsstraße)

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.09.2023   BA/008/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/024/2023 

Herr Dr. Simons berichtet über die beabsichtigte Widmung von Abschnitten der Straße „An der Eich“.

 

An der Eich (Südosttangente SOT)

 

Bei der Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass die Straße „An der Eich“ (Bestandteil der SOT) noch als Ortsstraße im Bestandsverzeichnis geführt wird. Dieser Bereich, Anfangspunkt am Bahngelände (km 0,000) bis zum Endpunkt an der Staatstraße 2223 (km 0,196) ist deshalb zur Kreisstraße aufzustufen. Straßenbaulastträger ist die Stadt Ansbach.

 

Üblich für klassifizierte Straßen (hier: Kreisstraße) ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (inkl. Widmung). Im vorliegenden Fall wurde das Bauvorhaben über einen Bebauungsplan realisiert. Die Aufstufung zur Kreisstraße ist deshalb nachzuholen.

 

Im Zusammenhang mit der Aufstufung der Straße An der Eich zur Kreisstraße ist die Längenangabe des bereits gewidmeten Teils der SOT von bisher km 0,000 bis km 1,866 auf km 0,000 bis km 1,670 zu korrigieren.

 

An der Eich (Ortsstraße)

 

Bei der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass die Straße „An der Eich“ noch nicht gewidmet ist. Das Flurstück 55/1 der Gemarkung Eyb ist deshalb als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt folgende Widmungen:

 

a)            Die Aufstufung der Ortsstraße „An der Eich“ von km 0,000 bis km 0,196 zur Kreisstraße ANs 3.

 

b)            Die Widmung der Straße „An der Eich“, Fl.Nr. 55/1 der Gemarkung Eyb, zur Ortsstraße.