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TOP Ö 4: Wohnbaustraße Obereichenbach - Städtebaulicher Vertrag zum Vollzug des Bebauungsplanes He7

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Sitzung:18.09.2023   BA/008/2023 
Beschluss:Wird zurückgestellt.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Heinlein trägt den Sachverhalt des Städtebaulichen Vertrags zum Vollzug des Bebauungsplanes He 7 vor.

 

Die beiden unbebauten Grundstücke in der Wohnbaustraße in Obereichenbach mit den Flurnummern 956 und 960/23, Gemarkung Hennenbach stellen seit Jahrzehnten eine größere Baulücke dar. Der Bauherr hat das ca. 7.941 m² große Areal erworben und beabsichtigt dort Wohnbebauung zu realisieren.

 

Die beiden Flurstücke liegen überwiegend im Bereich des Bebauungsplans „He 7 Hennenbach-Obereichenbach“. Durch den Bauherrn wurde am 24.03.2023 ein Bauantrag (Az.: 2200407) zur Errichtung von sechs Doppelhaushälften und 19 Reihenhäusern mit 25 Carports eingereicht. Die verkehrsmäßige Erschließung soll über eine Stichstraße mit Wendehammer erfolgen. Auf Grund von Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind mehrere Befreiungen nötig. Unter anderem weicht die geplante Lage und Form der öffentlichen Verkehrsfläche von den festgesetzten Straßenflächen ab. Die Grundzüge der Planung sind jedoch nicht berührt. Die Planung wird insgesamt als städtebaulich vertretbar eingeschätzt.

 

Zur Regelung der ordnungsgemäßen Herstellung und Übernahme der öffentlichen Erschließungsstraße soll zwischen dem Bauherrn und der Stadt Ansbach ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Kernpunkte des Vertrags sind Regelungen zur Erstellung der Erschließungsanlagen durch den Bauherrn.

 

·       Die neu herzustellende Erschließung für die Gebäude gliedert sich in einen privaten und einen öffentlichen Bereich. Die öffentliche Stichstraße endet am Wendehammer. 

·       Beide Teilbereiche werden durch den Bauherrn hergestellt.

·       Der öffentliche Teil mit der Wendeanlage soll nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt Ansbach übergehen.

·       Weitere Bestandteile des Vertrages sind:

    • Regelungen zu einer Spielplatzablöse und
    • Regelungen zur Pflanzung von Bäumen im Vertagsgebiet.

 

Im Gremium folgt eine Diskussion zu verschiedenen Themenbereichen:

·       Laufzeit des städtebaulichen Vertrages

·       Fluglärm

·       ob geförderter Wohnraum verlangt werden kann

·       ob die aktuelle Fahrradstellplatzsatzung einschlägig ist

·       ob die Erstellung eines Spielplatzes bzw. Spielplatzablöse erfolge

·       ob es eine Dachbegrünung der Carports geben werde.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner und Herr Büschl empfehlen dem Bauausschuss nicht zu viele Auflagen in den Vertrag aufzunehmen und sagen aber zu, die angesprochenen Themen mit dem Investor bis zum Stadtrat zu klären zu versuchen.

 

Der Beschlussvorschlag, welcher wie folgt lautet:

 

Der Städtebauliche Vertrag zum Vollzug des Bebauungsplanes He7 und zum Bauantrag vom 24.03.2023 (Aktenzeichen: 2200407) wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

 

ist auf den Stadtrat zu vertagen.