Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Überarbeitung Nahverkehrsplan

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.06.2023   HFWA/006/2023 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3
Vorlage:  40/034/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs trägt den Sachverhalt vor.

 

Die Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH (ABuV) ist u. a. für den Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs zuständig. Für die Erfüllung dieser Aufgabe leite die Stadt Ansbach über die Ansbacher Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH (AVVH) eine Kapitaleinlage weiter, die seit 2015 von 970.000 € auf aktuell 1,6 Mio. € gestiegen ist. Für die folgenden Jahre 2024 – 2026 soll laut Wirtschaftsplan 2023 die Kapitaleinlage 5,65 Mio. € betragen. Aktuelle Gespräche hätten ergeben, dass gegebenenfalls jeweils 3,8 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2026 anstatt der 5,65 Mio. € ausreichend sein könnten.

 

Trotz dieser möglichen Verbesserung sei ein weiterer Anstieg der Kapitaleinlage im Vergleich zu den Jahren 2020 bis 2023 schwer durch den städtischen Haushalt finanzierbar.

 

Aus diesem Grund soll die VGN GmbH beauftragt werden, den Nahverkehrsplan dahingehend zu überarbeiten, dass auch zukünftig eine Kapitaleinlage von 1,65 Mio. € ausreichend ist.

 

Entsprechend lautet der Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Stadtrat beschließt den Nahverkehrsplan durch die VGN GmbH dahingehend bearbeiten zu lassen, dass auch in den kommenden Jahren eine Kapitaleinlage in Höhe von 1,65 Mio. € ausreichend zur Finanzierung des ÖPNV ist. 

 

Herr Jakobs stellt den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor (s. Anlage zu TOP Ö3), und erläutert, dass der Finanzierungsvorschlag so nicht umgesetzt werden könne. Die jetzigen Einnahmen aus den Parkgebühren müssten sich verdreifachen, um eine Deckelung zu erzielen. Dies würde weder auf Akzeptanz bei der Bevölkerung stoßen noch rechtlich möglich sein, denn eine Anpassung der Gebühren sei nicht beliebig möglich.

 

Der Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wird verlesen:

Der HFWA empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Zweckverband zu beauftragen, den Nachverkehrsplan fortzuschreiben. Die zu untersuchenden Szenarien werden vom eingesetzten AK Nahverkehrsplan der Stadt Ansbach erarbeitet.

 

Herr Hüttinger stellt begründend den Beschlussvorschlag der BAP vor:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Nahverkehrsplan durch die VGN GmbH auf Einsparungspotentiale prüfen zu lassen und konkrete Vorschläge für ein innovatives Verkehrskonzept zu unterbreiten.

 

Den diversen Wortmeldungen aus dem Gremium ist deutlich zu entnehmen, dass man eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, der Linienführung und der Anbindung von Stadt und Landkreis Ansbach fordere. Es wird die Idee eines Arbeitskreises aufgegriffen. Generelle Streichungen und Einsparungen im Ansbacher Busverkehr finden keine Zustimmung.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Beschlussvorschlag der BAP abstimmen.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, den Nahverkehrsplan durch die VGN GmbH auf Einsparungspotentiale prüfen zu lassen und konkrete Vorschläge für ein innovatives Verkehrskonzept zu unterbreiten.


Die Mitglieder äußern sich nach der Beschlussfassung dahingehend, dass sie für die kommende Stadtratssitzung einen neuen fraktionsübergreifenden komplexen Beschlussvorschlag formulieren wollen.

 

Herr Jakobs bittet darum, diesen vorher bei der Verwaltung einzureichen, um eine Prüfung und Stellungnahme seitens der Stadtverwaltung bis zur Stadtratssitzung zu ermöglichen.