1.
Stromeinkauf:
Herr Jakobs
erläutert bezugnehmend auf den in der vergangenen Woche erschienen Artikel
„Glücksspiel beim Stromeinkauf“ in der Fränkischen Landeszeitung und den damit
verbundenen Anfragen von Stadträten bei der Stadtverwaltung das Vorgehen des
Stromeinkaufes der Stadt Ansbach seit 2021.
Aufgrund der geänderten Marktsituation in Folge des Krieges
zwischen Russland und der Ukraine sei die bisherige Strombeschaffung unmöglich
geworden. Die Energieversorger bedienen sich inzwischen weitgehend am sogenannten
Spotmarkt. Aktuell beziehe die Stadt Ansbach den Strom von den Stadtwerken
Ansbach über einen sogenannten Spotmarktvertrag.
Detailliert wird auf die Chronik der Ausschreibungen und die
Einholung von Angeboten eingegangen:
03/2021
- Marktbeobachtung der
Börsenpreise für Stromeinkauf
05/2021
- Abstimmung der Objekte,
Abnahmestellen und Lastgänge der letzten Jahre mit den Stadtwerken
- Informationseinholung
über Strategien zur Stromausschreibung
06/2021
- Erstellung eines
vorläufigen Terminplans für eine EU-weite Ausschreibung, Veröffentlichung am
05.08.21, Vergabe BA 18.10.21 bzw. STR 26.10.21
- Beratung durch
Rechtsberatung wegen Einkaufsstrategien und komplexer Ausschreibung
(Festpreis, Tranchen- oder Indexbeschaffung, oder Kombi)
07/2021
- Beauftragung
Rechtsberatung über Beratungsleistungen und Durchführung einer EU-weiten
Ausschreibung Ökostrom mit Lieferbeginn 01.01.2022
08/2021
- Ausschreibungsunterlagen
fertiggestellt, auf Empfehlung der Rechtsberatung jedoch nicht
veröffentlicht, da kein wirtschaftliches Ergebnis zu erwarten sei
Begründung für die
Nichtausschreibung: Es handelt sich derzeit um spekulative Preise für Frontjahr
2022, viel zu hoch, die Jahre 2023 u. 2024 werden wieder günstiger gehandelt.
09/2021
- Marktbeobachtung mit dem
Ergebnis, dass der Preis auf einen Höchststand von fast 15 ct/KWh gestiegen
ist (letzter Einkaufspreis lag bei 4 ct/kWh!)
- Vorschlag Rechtsberatung:
Vertrag mit Stadtwerken vorerst fortsetzen, mit neuen Preisen als
langjähriger Bestandskunde
10/2021
- Einschätzung
Stromlieferanten vom 01.10.21: rund 13,8 ct/kWh für die
Ersatzstromversorgung
- Besprechung unter
Beteiligung von Rechtsberatung mit dem Vorschlag zum 01.01.22 in die
Grund- und Ersatzversorgung zu wechseln
- die Tarife standen zu
diesem Zeitpunkt noch nicht fest, sondern erst Ende Oktober
11/2021
- die Preise der Stadtwerke
stehen nun fest
- Grundversorgung (= bis
10.000 kWh Haushaltsverbraucher) - Preis ist günstig
- Ersatzversorgung (= ab
10.000 kWh größere Abnehmer) - Preis ist sehr teuer
- Es entsteht ein gewaltiger
Nachteil für größere Straßenbeleuchtungen
12/2021
- Besprechung mit
Rechtsberatung zum weiteren Vorgehen. Der Preis für die Ersatzversorgung
liegt nunmehr bei 23,03 € / KWh. Das zeigt die labilen Preise.
- mögliche Lieferanten
wurden bzgl. Angebotsabgabe angeschrieben à
kein Angebot wurde abgegeben
01/2022
- mögliche Lieferanten
wurden bzgl. Angebotsabgabe angeschrieben à
zwei Angebote gingen ein
11/2022
- Angebotseinholung am
Spotmarkt à
drei Angebote gingen ein
03/2023
- Die Energiepreisbremse
Strom ab 03/2023 gilt auch rückwirkend für die Monate Jan. sowie Feb. 2023
à
EK aus dem Spotmarkt lag unter den Preisen für die der Preisbremse
Rückblickend habe sich dieses Vorgehen angesichts der
Marktentwicklung bewährt, obwohl Prognosen nicht oder bestenfalls unscharf
möglich gewesen waren. Der Stromeinkauf unterlag keinem Glücksspielprinzip. Der
Stadt Ansbach könne kein Versäumnis oder hektisches Agieren vorgeworfen werden.