Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.06.2023   HFWA/006/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen

1.       Stromeinkauf:

 

Herr Jakobs erläutert bezugnehmend auf den in der vergangenen Woche erschienen Artikel „Glücksspiel beim Stromeinkauf“ in der Fränkischen Landeszeitung und den damit verbundenen Anfragen von Stadträten bei der Stadtverwaltung das Vorgehen des Stromeinkaufes der Stadt Ansbach seit 2021.

 

Aufgrund der geänderten Marktsituation in Folge des Krieges zwischen Russland und der Ukraine sei die bisherige Strombeschaffung unmöglich geworden. Die Energieversorger bedienen sich inzwischen weitgehend am sogenannten Spotmarkt. Aktuell beziehe die Stadt Ansbach den Strom von den Stadtwerken Ansbach über einen sogenannten Spotmarktvertrag.

 

Detailliert wird auf die Chronik der Ausschreibungen und die Einholung von Angeboten eingegangen:

 

03/2021

  • Marktbeobachtung der Börsenpreise für Stromeinkauf

 

05/2021

  • Abstimmung der Objekte, Abnahmestellen und Lastgänge der letzten Jahre mit den Stadtwerken
  • Informationseinholung über Strategien zur Stromausschreibung

 

06/2021

  • Erstellung eines vorläufigen Terminplans für eine EU-weite Ausschreibung, Veröffentlichung am 05.08.21, Vergabe BA 18.10.21 bzw. STR 26.10.21
  • Beratung durch Rechtsberatung wegen Einkaufsstrategien und komplexer Ausschreibung (Festpreis, Tranchen- oder Indexbeschaffung, oder Kombi)

 

07/2021

  • Beauftragung Rechtsberatung über Beratungsleistungen und Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung Ökostrom mit Lieferbeginn 01.01.2022

 

08/2021

  • Ausschreibungsunterlagen fertiggestellt, auf Empfehlung der Rechtsberatung jedoch nicht veröffentlicht, da kein wirtschaftliches Ergebnis zu erwarten sei

Begründung für die Nichtausschreibung: Es handelt sich derzeit um spekulative Preise für Frontjahr 2022, viel zu hoch, die Jahre 2023 u. 2024 werden wieder günstiger gehandelt.

 

09/2021

  • Marktbeobachtung mit dem Ergebnis, dass der Preis auf einen Höchststand von fast 15 ct/KWh gestiegen ist (letzter Einkaufspreis lag bei 4 ct/kWh!)
  • Vorschlag Rechtsberatung: Vertrag mit Stadtwerken vorerst fortsetzen, mit neuen Preisen als langjähriger Bestandskunde

 

10/2021

  • Einschätzung Stromlieferanten vom 01.10.21: rund 13,8 ct/kWh für die Ersatzstromversorgung
  • Besprechung unter Beteiligung von Rechtsberatung mit dem Vorschlag zum 01.01.22 in die Grund- und Ersatzversorgung zu wechseln
  • die Tarife standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, sondern erst Ende Oktober

 

11/2021

  • die Preise der Stadtwerke stehen nun fest
  • Grundversorgung (= bis 10.000 kWh Haushaltsverbraucher) - Preis ist günstig
  • Ersatzversorgung (= ab 10.000 kWh größere Abnehmer) - Preis ist sehr teuer
  • Es entsteht ein gewaltiger Nachteil für größere Straßenbeleuchtungen

 

12/2021

  • Besprechung mit Rechtsberatung zum weiteren Vorgehen. Der Preis für die Ersatzversorgung liegt nunmehr bei 23,03 € / KWh. Das zeigt die labilen Preise.
  • mögliche Lieferanten wurden bzgl. Angebotsabgabe angeschrieben à kein Angebot wurde abgegeben

 

01/2022

  • mögliche Lieferanten wurden bzgl. Angebotsabgabe angeschrieben à zwei Angebote gingen ein

 

11/2022

  • Angebotseinholung am Spotmarkt à drei Angebote gingen ein

 

03/2023

  • Die Energiepreisbremse Strom ab 03/2023 gilt auch rückwirkend für die Monate Jan. sowie Feb. 2023 à EK aus dem Spotmarkt lag unter den Preisen für die der Preisbremse

 

Rückblickend habe sich dieses Vorgehen angesichts der Marktentwicklung bewährt, obwohl Prognosen nicht oder bestenfalls unscharf möglich gewesen waren. Der Stromeinkauf unterlag keinem Glücksspielprinzip. Der Stadt Ansbach könne kein Versäumnis oder hektisches Agieren vorgeworfen werden.