Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Ansbach
a) Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
b) Beschluss des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.06.2023   BA/006/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/023/2023 

Frau Heinlein stellt die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Ansbach vor:

 

Bereits seit dem Jahr 2010 wird die Entwicklung des Einzelhandels in Ansbach durch kommunale Einzelhandelsentwicklungskonzepte aktiv begleitet und gesteuert. Das zuletzt beschlossene Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) stammt aus dem Jahr 2015.

Angesichts der andauernden, sowie durch das rasante Wachstum des Online-Handels verstärkten, Strukturwandels und den multiplen Krisen (Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation) mit den einhergehenden Auswirkungen auf den Einzelhandel hat der Bauausschuss am 21.03.2022 beschlossen, das Büro Stadt+Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH mit der Fortschreibung des EEK zu beauftragen.

 

Methodisch waren zur Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen verschiedene Erarbeitungsschritte erforderlich, in die analytische und bewertende Leistungsbausteine eingebunden sind, die wiederum auf mehrere primärstatistische, empirische Erhebungen zurückgreifen.

Aufbauend auf eine flächendeckende Vollerhebung der Einzelhandelsbetriebe wurden durch das Büro verschieden Befragungen (Haushalts- und Passantenbefragung, Händlerbefragung, Kundenherkunftserhebung) und Experteninterviews mit den ausgewählten Akteuren durchgeführt sowie eine Innenstadtbegehung mit relevanten Stakeholdern veranstaltet.

 

Aufgrund der Tragweite der Empfehlungen und Konzeptbausteine für die künftige Stadtentwicklung wurden alle wichtigen Zwischenschritte und erarbeiteten Empfehlungen eng zwischen dem Büro und der Verwaltung abgestimmt und zusätzlich in drei Arbeitskreisen mit der Fachöffentlichkeit und Vertretern des Stadtrates erörtert. Auf diese Weise wurde im Erarbeitungsprozess sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte in die Bearbeitung einfließen und auch die besonderen örtlichen Gegebenheiten in Ansbach Berücksichtigung finden.

 

In der Stadtratssitzung vom 25.04.2023 wurde der, bis dato, aktuelle Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes durch Herrn Beyer vom Büro Stadt+Handel dem Stadtrat ausführlich vorgestellt.

Ab dem 17.04.2023 wurde allen Stadtratsmitgliedern das Einzelhandelsentwicklungskonzept, per Downloadlink, zur Verfügung gestellt. Bis einschließlich 12.05.2023 konnten Stellungnahmen und Anregungen dazu an das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz herangetragen werden. Von Seiten des Stadtrates wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme abgeben.

 

Im selben Zeitraum wurde eine Beteiligung ausgewählter Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Stellungnahmen wurden in diesem Zeitraum von folgenden Stellen abgegeben: Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, IHK Mittelfranken und Brücken-Center Ansbach.

 

Von Seiten der Stadt Ansbach wurden von der Beauftragten für Gleichstellung und Vielfalt und von der Wirtschaftsförderung eine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung im Konzept sind aus der beiliegenden Tabelle ersichtlich.

 

Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in der Stadt Ansbach zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt das Konzept primär Empfehlungen für die Bauleitplanung und die Baugenehmigungspraxis zur Verfügung. Weiterhin enthält es auch Inhalte und Empfehlungen, die für weitere Adressaten, wie beispielsweise örtliche Händler und ggf. deren Zusammenschlüsse, Gastronomie, Immobilieneigentümer, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Kultur oder Stadtmarketing von Interesse sein können.

 

Im Gremium werden folgende Punkte erörtert:

 

Kann in den Bebauungsplänen eine weitere Nutzung, z.B. Handel/Gewerbe, außerhalb des zentralen Bereichs ausgeschlossen werden, wenn ein zentraler Bereich festgelegt wird?

 

Frau Heinlein erläutert, dass die rechtlichen Möglichkeiten derzeit nicht gegeben sind. Es soll hier aber kein Ausschluss formuliert werden. 

 

Des Weiteren wird angefragt, ob ein Bestandsschutz der bisherigen Geschäfte besteht, und eine Erweiterung des Sortiments möglich ist, da diesbezüglich Bedenken von Geschäftsinhabern geäußert wurde?

 

Herr Büschl erklärt, dass wenn ein Einzelhändler sein Sortiment erweitern möchte, ihm dies aufgrund dieses Konzeptes nicht verwehrt ist. Dies wäre erst der Fall, wenn der Stadtrat aktiv durch Bauleitplanung bestimmte Sachen dort ausschließt. Es handelt sich bei dem städtebaulichen Konzept um eine Leitlinie für die Bauleitplanung und für Baugenehmigungen, wenn sich eine unerwünschte Entwicklung hinsichtlich Nutzungen, die ein Sondergebiet großflächiger Einzelhandel erfordern würden, abzeichnen würde.

 

In der nachfolgenden Diskussion kamen aus dem Gremium noch folgende Anmerkungen:

 

Falls das Ladenschlussgesetz geändert werde, auch im Hinblick auf digitalisierte Shops, sollte Einzelhandel gerade auch im Bahnhofsumfeld möglich sein. Es soll gerade in diesem Bereich diesbezüglich nichts „verbaut“ werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Dem durch das Büro Stadt & Handel erarbeiteten Konzept „Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Ansbach“ in der Fassung vom 05.06.2023 wird zugestimmt. Das Konzept wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen.