Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG; Jahresabschluss 2022; Zuschuss 2024

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.05.2023   HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss 
Gremium:Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6
Vorlage:  40/027/2023 

Herr Porzner (Mitglied im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss) wird als Mitglied des Vorstandes der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG aufgrund persönlicher Beteiligung einstimmig von der Beratung und Abstimmung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bezüglich dieses TOP ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1, 3 GO; § 4 Ziff. 2 GeschOStR).

 

Herr Porzner (SPD) wird bei diesem Tagesordnungspunkt von seiner Fraktions- und Parteikollegin Nadine Vogel vertreten.

 

Frau Vogel (SPD) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung: Der Vorstand des Theater Ansbach soll zugelassen werden und Rederecht erhalten. Ein Wortbeitrag von dieser Seite sei ein wichtiger Teil als Basis zur weiteren Diskussion.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt den Geschäftsordnungsantrag prüfen und ordnet eine zehnminütige Pause (19.11 Uhr bis 19.21 Uhr) an.

 

Die antragsstellende Fraktion (SPD) zieht den Antrag nach der Beratungspause zurück.

 

Herr Jakobs beginnt den Sachvortrag anhand einer Power-Point-Präsentation mit der Erklärung, dass das Theater Ansbach der größte Kulturträger in der Stadt Ansbach sei und dass das Theater Ansbach einen erheblichen Beitrag zum Kulturleben in Ansbach leiste. Dankend und lobend äußert er sich über das große Engagement der Schauspieler und Schauspielerinnen, den weiteren Beschäftigten und auch allen Ehrenamtlichen, die sich für das Theater engagieren. Der mehrheitlich wahrgenommene Wunsch des Stadtrates sei der Fortbestand der Genossenschaft, die Fortführung des Theaterbetriebs und eines Ensembles. Nicht nur die Politik, sondern auch die Verwaltung, allen voran Herr Oberbürgermeister Deffner, würden alles daransetzen, um dies zu ermöglichen.

 

Trotzdem sei es notwendig die Haushaltslage und die finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Grenzen der kommunalen Leistungsfähigkeit dürften nicht überschritten werden (Art. 56 GO).

 

 

Von der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG ist der Jahresabschluss 2022 vorgelegt worden:

 

Im Jahr 2022 ergab sich ein Fehlbetrag von                                                                                        1.494.692,22 €.

 

Vermindert um den städtischen Betriebsmittelzuschuss von                                                      1.034.675,00 €

um den Zuschuss des Freistaates Bayern von                                                                                        407.000,00 €

sowie um den Zuschuss des Bezirks Mittelfranken von                                                                        20.000,00 €

 

ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von                                                                                                    33.017,22 €.

 

Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Der bewilligte Betriebskostenzuschuss für 2022 betrug                                                                1.034.675,00 €

und der Investitionskostenschuss betrug                                                                                                   31.000,00 €.

Die Zuschüsse sind vollumfänglich abgerufen worden.

 

Das Theater erbittet einen um 33.000 € erhöhten Zuschuss in 2023 unter Vorbehalt der noch ausstehenden Feststellung des Jahresabschlusses und die Zuschussbeantragung durch den Aufsichtsrat des Theater Ansbach.

 

Gemäß § 5 des Vertrages zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft „Haus der Volksbildung eG Ansbach“ vom 04.03./02.04.1993 wird mit Anerkennung des Jahresabschlusses durch die Stadt Ansbach der jährliche Zuschuss endgültig festgelegt. Der Jahresabschluss wird dann endgültig in der Generalversammlung des Theaters beschlossen.

 

In der Stadtratssitzung vom 28.09.2022 wurde dem Theater in Aussicht gestellt, dass der laufende Betriebskostenzuschuss im Wirtschaftsplan 2024 mit einer Steigerung von 2% (höchstens: 1.087.000 €) anerkannt wird. Ebenso wurde für das Finanzplanungsjahr 2024 wieder ein Investitionszuschuss in Höhe von 31.000 € in Aussicht gestellt.

 

Gemäß § 4 der vertraglichen Vereinbarung, hat die Genossenschaft der Stadt Ansbach ihren Wirtschaftsplan zur Zustimmung vorzulegen. Für 2024 wurde vereinbart, dass die Genossenschaft ihren Zuschussbedarf zunächst bei der Stadt anmeldet und dieser dann in den städtischen Gremien beraten wird. Nach Beschluss über den Zuschussrahmen, kann der Wirtschaftsplan von den Gremien der Genossenschaft beschlossen und der Stadt Ansbach zur Zustimmung vorgelegt werden.

 

Von der Genossenschaft wurde der in Anlage beigefügte Voranschlag für den Wirtschaftsplan 2024 vorgelegt. Es wird mit einem Gesamterlös aller Sparten in Höhe von 450.000 € kalkuliert und ein Staatszuschuss in Höhe von 370.000 € und ein Zuschuss des Bezirks in Höhe von 25.000 € erwartet. Hinzu kommen noch der städtische Betriebskosten- und Investitionszuschuss. Der veranschlagte Gesamtaufwand beträgt 2.217.983,87 €. Bei der Gewährung des in Aussicht gestellten Betriebskostenzuschusses in Höhe von 1.087.000 € und dem Investitionszuschuss in Höhe von 31.000 € würde ein Defizit in Höhe von rund 254.983,87 € entstehen. Damit der Wirtschaftsplan ausgeglichen ist, müsste der städtische Betriebskostenzuschuss entsprechend auf 1.341.983,87 € erhöht werden. Basierend auf diesem Betrag soll künftig weiterhin eine 2%ige jährliche Anpassung erfolgen.

 

Die Finanzierung des zusätzlichen Zuschussbedarfs von 254.983,87 € im Jahr 2024 hat durch laufende Einnahmeerhöhungen oder dauerhafte Ausgabeminderungen zu erfolgen. Beispielsweise könnten die Zuschüsse an andere Kulturanbieter wie den Kammerspielen, dem Kulturforum, dem Theater Kopfüber oder dem Spiel.Werk angepasst werden, um den erhöhten Mittelbedarf der Genossenschaft zu decken. Im Weiteren wird auf das Haushaltskonsolidierungskonzept sowie auf die freiwilligen Leistungen verwiesen.

 

Herr Jakobs stellt den Antrag der Partei „Die Grünen“ (s. Anlage zum TOP Ö8) vor und erläutert die Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

 

 

 

 

 

Seitens der Verwaltung sei der Antrag zurückzuweisen, da er nicht mit geltendem Haushaltsrecht vereinbar sei und darüber hinaus keine gesicherte Finanzierung bestünde.

 

Herr Jakobs verliest den Beschlussvorschlag mit den notwendigen Änderungen (folgend fett gedruckt; nach Hinweis vom Theater Ansbach) gegenüber der versendeten Sitzungsvorlage:

 

Der vorbehaltlich der Beschlussfassung des Aufsichtsrates vorgelegte Jahresabschluss 2022 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft anerkannt.

Der Betriebsmittelzuschuss 2022 der Stadt Ansbach an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird endgültig auf 1.034.675,00 € und der Investitionskostenzuschuss auf 31.000,00 € festgelegt.

Der Betriebsmittelzuschuss 2023 wird aufgrund des entstandenen Bilanzverlustes 2022 um 33.000 € erhöht.

Die Stadt Ansbach stellt in Aussicht, einem Wirtschaftsplan 2024 der Genossenschaft zuzustimmen, der einen Betriebsmittelzuschuss in Höhe von bis zu 1.341.983,87 € und einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 31.000,00 € enthält. Für die weitere Zukunft wird eine jährliche Anpassung in Höhe von 2% in Aussicht gestellt. Die Finanzierung der erhöhten Zuschüsse soll wie folgt erfolgen: [Festlegung durch Stadtrat]

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bittet die Fraktionen um entsprechende Finanzierungsvorschläge.

 

Herr Meyer (OLA) und Herr Stephan (BAP) beantragen den Verweis in die Fraktionen, um sich die Zahlen genauer ansehen zu können. Es würden noch nähere Angaben benötigt, um eine Entscheidung treffen zu können.

 

Herr Rühl (Die Grünen) betont, dass der Antrag es dem Theater ermögliche, verlässlich in der Zukunft planen zu können. Er fordert die Abstimmung zu jedem einzelnen Antragsanteil.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt wie gefordert über die Anträge abstimmen. Zuerst hat der Schul- und Kulturausschuss abzustimmen, anschließend der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss.

 

Herr Jakobs liest die entsprechenden Teilanträge vor. Danach erfolgt nach jedem Teil die Abstimmung, es sind insgesamt drei Anträge:

 

  1. Aufgrund des Alleinstellungmerkmals des Theater Ansbach für die Kultur eines Oberzentrums beantragen wir im Haushalt 2025 eine Erhöhung des Gesamtzuschusses um 745.000 €.

 

Beschluss Schul- und Kulturausschuss:

Abstimmungsergebnis: Ja  2  Nein 13

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschluss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

Abstimmungsergebnis: Ja  2  Nein 13

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

  1. Der Zuschuss für das Theater soll sich zukünftig aus einem Festbetragszuschuss in Höhe von 60 % und einem Defizitausgleich von 40 % ab 01.01.2025 zusammensetzen. Für die Folgejahre beantragen wir eine Steigerung entsprechend der Tarifabschlüsse für Theaterberufe. Für das Haushaltsjahr 2024 beantragen wir einen einmaligen Zuschuss von 296.00 € als Defizitausgleich.

Zur Finanzierung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2024 von 295.000 € sind die zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen aus dem Jahr 2023 zu verwenden.

 

Beschluss Schul- und Kulturausschuss:

Abstimmungsergebnis: Ja  2  Nein 13

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschluss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

Abstimmungsergebnis: Ja  2  Nein 13

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

  1. Wir beantragen die Umwandlung des bestehenden indexbasierten Mietvertrages in einen Mietvertrag zu einem symbolischen Mietzins von 1 € pro Monat bzw. zu einem geringen Mietzins vergleichbar anderer Häuser (wie z. B. Oper München) ab dem 01.01.2024.

 

Beschluss Schul- und Kulturausschuss:

Abstimmungsergebnis: Ja  4  Nein 11

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschluss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

Abstimmungsergebnis: Ja  4  Nein 11

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Antrag von Herrn Meyer und Herrn Stephan, Verweis in die Fraktionen, abstimmen.


Beschluss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der vorgelegte Jahresabschluss 2022 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft anerkannt. Der Betriebsmittelzuschuss 2022 der Stadt Ansbach an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird endgültig auf 1.034.675,00 € und der Investitionskostenzuschuss auf 31.000,00 € festgelegt.

 

Die Stadt Ansbach stellt in Aussicht, einem Wirtschaftsplan der Genossenschaft zuzustimmen, der einen Betriebsmittelzuschuss in Höhe von bis zu 1.341.983,87 € und einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 31.000,00 € enthält. Für die weitere Zukunft wird eine jährliche Anpassung in Höhe von 2% in Aussicht gestellt.

 

Für die Finanzierung des erhöhten Zuschusses sollen wie folgt erfolgen:

[Festlegung durch Stadtrat]