Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.05.2023 HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss |
Gremium: | Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 14, Nein: 2 |
Vorlage: | 40/026/2023 |
Herr Jakobs erläutert den Gremiumsmitgliedern, dass das
Defizit in der Mittagsbetreuung in den letzten Jahren stetig angewachsen ist und
sich im Jahr 2022 auf rund 524.400 € beläuft. Der Kostendeckungsgrad ist
von über 50 % auf mittlerweile 37,5 % gefallen. Die Entwicklung der
Jahresergebnisse kann aus der Anlage 1 entnommen werden.
Die Gebühren für
die Mittagsbetreuung wurden letztmals zum 01.09.2004 erhöht. Aufgrund des
niedrigen Kostendeckungsgrades und des stetig wachsenden Defizites sind die Gebühren
anzupassen.
Da die aktuellen
Gruppen- und Kinderzahlen für das Schuljahr 22/23 bei der Erstellung der
Kalkulation noch nicht vorlagen, wurden die Gebühren anhand des
Rechnungsergebnisses 2021 ermittelt. Bei den Ausgaben für die Mittagsbetreuung
handelt es sich überwiegend um Personalkosten, auf eine differenzierte
Darstellung wird daher verzichtet. Zur Entlastung der Eltern ist vorgesehen,
dass analog des Offenen Ganztagsangebotes ein städtischer Zuschuss in Höhe von
6.604,00 € pro Gruppe gewährt wird. Der Gesamtzuschuss der Stadt Ansbach
liegt somit bei rund 205.000 €.
Die
Gebührenermittlung kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Steigerung der
Gebühren beträgt rund 33 Prozent. Da die Gebühren seit 2004 nicht
verändert wurden und somit keine stufenweise moderate Gebührenanpassung
erfolgte, fällt die Gebührenanpassung nun etwas höher aus. Aber selbst nach der
Gebührenanpassung liegt der Preis pro Betreuungsstunde noch bei unter einem
Euro. Ein solcher Preis ist zumutbar und aufgrund der Betreuungsqualität auch
gerechtfertigt.
Die Elternbeiräte
der Grundschulen Meinhardswinden-Brodswinden, Hennenbach, Eyb, Weinbergschule,
Friedrich-Güll-Schule, Karolinenschule und der Grund- und Mittelschule
Luitpoldschule wurden über die geplante Gebührenanpassung vorab informiert. Wir
haben zwei Rückmeldungen von den Elternbeiräten der Grundschulen
Meinhardswinden-Brodswinden und Eyb erhalten (s. Anlagen 3 und 4).
Aufgrund der geringen Anzahl an Rückmeldungen hat für die
Mittagsbetreuungsgebühren kein separates Informationsgespräch wie bei den
Kindertagesstättengebühren stattgefunden. In beiden Stellungnahmen wurde
zugestimmt, dass im Hinblick auf die Entlohnung der Betreuungskräfte eine
regelmäßige Gebührenanpassung notwendig ist. Eine Gebührenanpassung um rund
33 Prozent wurde jedoch als zu hoch angesehen. Von der
Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden wurde
vorgeschlagen, dass nur die tatsächliche Betreuungszeit abgerechnet wird. Wenn
ein Kind an jedem Tag die Mittagsbetreuung besucht, kostet es aktuell genauso
viel, wie wenn das Kind nur einmal in der Woche in der Mittagsbetreuung ist.
Eine Differenzierung
der Gebühren je nach Anzahl der gebuchten Tage pro Woche wäre sachgerechter und
könnte zu einer größeren Akzeptanz bei den Gebührenschuldnern führen, jedoch
könnten unter Umständen Auswirkungen auf die staatliche Förderung hervorgerufen
werden. Denn um Anspruch auf staatliche Fördermittel zu haben, ist bei jeder
Gruppe eine Mindestanzahl von 12 Kindern erforderlich. Bei einer möglicherweise
tageweisen Betreuung ist jedoch nicht mehr gewährleistet, dass die
Mindestanzahl von 12 Kindern bestehen bleibt und damit die staatlichen
Fördermittel entfallen könnten.
Familien, denen die
Kosten für die Mittagsbetreuung aufgrund ihres Einkommens nicht zugemutet
werden können, haben weiterhin die Möglichkeit, dass die Gebühren analog
§ 22 ff und § 90 Abs. 4 SGB VIII von der Stadt Ansbach
übernommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass keine sozialen Härten
entstehen. Im Schuljahr 21/22 wurden Gebührenbefreiungen in Höhe von insgesamt
44.560 € bewilligt.
Die Gebühren für
die Mittagsbetreuung wurden zuletzt auch in Burgoberbach und Leutershausen
angepasst.
Beschluss Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsausschuss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung „Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Ansbacher Grund- und Mittelschulen“ durch die Stadt Ansbach“ in der Fassung des Entwurfs vom 08.05.2023 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.