Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung "Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Ansbacher Grund- und Mittelschulen" durch die Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.05.2023   HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss 
Gremium:Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2
Vorlage:  40/026/2023 

Herr Jakobs erläutert den Gremiumsmitgliedern, dass das Defizit in der Mittagsbetreuung in den letzten Jahren stetig angewachsen ist und sich im Jahr 2022 auf rund 524.400 € beläuft. Der Kostendeckungsgrad ist von über 50 % auf mittlerweile 37,5 % gefallen. Die Entwicklung der Jahresergebnisse kann aus der Anlage 1 entnommen werden.

 

Die Gebühren für die Mittagsbetreuung wurden letztmals zum 01.09.2004 erhöht. Aufgrund des niedrigen Kostendeckungsgrades und des stetig wachsenden Defizites sind die Gebühren anzupassen.

 

Da die aktuellen Gruppen- und Kinderzahlen für das Schuljahr 22/23 bei der Erstellung der Kalkulation noch nicht vorlagen, wurden die Gebühren anhand des Rechnungsergebnisses 2021 ermittelt. Bei den Ausgaben für die Mittagsbetreuung handelt es sich überwiegend um Personalkosten, auf eine differenzierte Darstellung wird daher verzichtet. Zur Entlastung der Eltern ist vorgesehen, dass analog des Offenen Ganztagsangebotes ein städtischer Zuschuss in Höhe von 6.604,00 € pro Gruppe gewährt wird. Der Gesamtzuschuss der Stadt Ansbach liegt somit bei rund 205.000 €.

 

Die Gebührenermittlung kann der Anlage 2 entnommen werden. Die Steigerung der Gebühren beträgt rund 33 Prozent. Da die Gebühren seit 2004 nicht verändert wurden und somit keine stufenweise moderate Gebührenanpassung erfolgte, fällt die Gebührenanpassung nun etwas höher aus. Aber selbst nach der Gebührenanpassung liegt der Preis pro Betreuungsstunde noch bei unter einem Euro. Ein solcher Preis ist zumutbar und aufgrund der Betreuungsqualität auch gerechtfertigt.

 

Die Elternbeiräte der Grundschulen Meinhardswinden-Brodswinden, Hennenbach, Eyb, Weinbergschule, Friedrich-Güll-Schule, Karolinenschule und der Grund- und Mittelschule Luitpoldschule wurden über die geplante Gebührenanpassung vorab informiert. Wir haben zwei Rückmeldungen von den Elternbeiräten der Grundschulen Meinhardswinden-Brodswinden und Eyb erhalten (s. Anlagen 3 und 4). Aufgrund der geringen Anzahl an Rückmeldungen hat für die Mittagsbetreuungsgebühren kein separates Informationsgespräch wie bei den Kindertagesstättengebühren stattgefunden. In beiden Stellungnahmen wurde zugestimmt, dass im Hinblick auf die Entlohnung der Betreuungskräfte eine regelmäßige Gebührenanpassung notwendig ist. Eine Gebührenanpassung um rund 33 Prozent wurde jedoch als zu hoch angesehen. Von der Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden wurde vorgeschlagen, dass nur die tatsächliche Betreuungszeit abgerechnet wird. Wenn ein Kind an jedem Tag die Mittagsbetreuung besucht, kostet es aktuell genauso viel, wie wenn das Kind nur einmal in der Woche in der Mittagsbetreuung ist.

 

Eine Differenzierung der Gebühren je nach Anzahl der gebuchten Tage pro Woche wäre sachgerechter und könnte zu einer größeren Akzeptanz bei den Gebührenschuldnern führen, jedoch könnten unter Umständen Auswirkungen auf die staatliche Förderung hervorgerufen werden. Denn um Anspruch auf staatliche Fördermittel zu haben, ist bei jeder Gruppe eine Mindestanzahl von 12 Kindern erforderlich. Bei einer möglicherweise tageweisen Betreuung ist jedoch nicht mehr gewährleistet, dass die Mindestanzahl von 12 Kindern bestehen bleibt und damit die staatlichen Fördermittel entfallen könnten.

 

Familien, denen die Kosten für die Mittagsbetreuung aufgrund ihres Einkommens nicht zugemutet werden können, haben weiterhin die Möglichkeit, dass die Gebühren analog § 22 ff und § 90 Abs. 4 SGB VIII von der Stadt Ansbach übernommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass keine sozialen Härten entstehen. Im Schuljahr 21/22 wurden Gebührenbefreiungen in Höhe von insgesamt 44.560 € bewilligt.

 

Die Gebühren für die Mittagsbetreuung wurden zuletzt auch in Burgoberbach und Leutershausen angepasst.


Beschluss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung „Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Ansbacher Grund- und Mittelschulen“ durch die Stadt Ansbach“ in der Fassung des Entwurfs vom 08.05.2023 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.