Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Geplante Eröffnung einer Inobhutnahmestelle im Stadtgebiet Ansbach; Träger der Einrichtung: Kinder-Jugend-Familienhilfe Kastanienhof Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.05.2023   HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss 
Gremium:Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/005/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Loos (stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses) wird als Leiter des Kastanienhofs aufgrund persönlicher Beteiligung einstimmig von der Beratung und Abstimmung des Jugendhilfeausschusses bezüglich dieses TOP ausgeschlossen (Art. 17 AGSG i. V. m. Art. 49 Abs. 1, 3 GO; § 4 Ziff. 2 GeschOStR).

 

Frau Kilian trägt den Sachverhalt vor.

 

Die Kinder- und Jugendhilfe bildet das Fundament einer funktionierenden Gesellschaft und ist neben Familie und Schule längst zu einer dritten Sozialisationsinstanz geworden. Durch die Ausübung des staatlichen Wächteramtes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bildet die Kinder und Jugendhilfe einen Bestandteil der kritischen (sozialen) Infrastruktur, die eine zentrale Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft bildet.

 

Vor allem die Auswirkungen der Corona Pandemie, des Ukraine Krieges, der Energie- und Inflationskrise sowie der Fachkräftemangel beeinflussen die Arbeit in den Jugendämtern stark. Die Auswirkungen der Pandemie werden in der Kinder- und Jugendhilfe v.a. durch die steigenden Bedarfslagen in den Hilfen zur Erziehung, der Schul- und Jugendsozialarbeit und besonders beim Kinderschutz deutlich.

 

Der bereits seit Jahren zu verzeichnende Fachkräftemangel verstärkt sich unterdessen in allen Tätigkeitsfeldern der Jugendhilfe. Viele Träger im Heimbereich bauen Plätze ab, weil die Fachkräfte fehlen. Der Kinderschutz im Rahmen von Inobhutnahmen wird immer herausfordernder, weil es keine Plätze und Fachkräfte mehr gibt. Zudem fehlt es an der Bereitschaft von freien Trägern, ein Kostenrisiko in Kauf zu nehmen. Aufgrund des Fachkräftemangels in den stationären Einrichtungen wird es immer schwieriger und zeitaufwendiger, Kinder und Jugendliche im Rahmen von Inobhutnahmen oder Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen unterzubringen. Das Jugendamt rechnet mit einer steigenden Anzahl von Inobhutnahmen für die Zukunft. Jede Einzelfallunterbringung stellt zudem einen erhöhten Aufwand für das Jugendamt dar. Gleichzeitig lässt sich nicht mitteilen, ob etwaige Oppurtunitätskosten für Unterbringungen im Einzelfall günstiger kämen als die nun vorgeschlagene Lösung mit der Zusicherung eines festen Platzes. Die Kämmerei weist auf dieses nicht bestimmbare Risiko der Vorhaltekostentragung hin. Darüber hinaus kann nach Auffassung der Kämmerei nur schwerlich eine vollumfängliche Abdeckung aller Krisenrisiken vorgenommen werden.

 

Die Jugendämter haben auch in Krisenzeiten die Planungs- und Gesamtverantwortung. Um diese wahrnehmen zu können, braucht es vor allem eine abgestimmte konzertierte Aktion mit Politik, Verwaltung und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Mit der Kinder-Jugend-Familienhilfe Kastanienhof wurde nun ein Träger gefunden, der bereit ist, eine Inobhutnahmestelle für sieben Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren in Ansbach einzurichten. Hierfür soll eine Immobilie in der Leonhart-Fuchs-Str. 14 in Ansbach angemietet werden. Die Immobilie wurde bereits seitens der Heimaufsicht der Regierung von Mittelfranken und dem Jugendamt der Stadt Ansbach, zusammen mit der Bauverwaltung, begangen. Für die Kooperation bezüglich der Eröffnung der Inobhutnahmestelle konnte Herr Loos, als Trägervertreter, noch den Landkreis Ansbach sowie den Landkreis Neustadt a. d. Aisch gewinnen. Voraussetzung für die Eröffnung der Einrichtung ist, dass sich die Jugendämter des Landkreises Ansbach, des Landkreises Neustadt a. d. Aisch und der Stadt Ansbach bereit erklären, für zwei Jahre einen Inobhutnahmeplatz „einzukaufen“. Hierfür ist ein entsprechender Vorvertrag zu unterzeichnen. Seitens des Jugendamtes des Landkreises Ansbach liegt bereits eine mündliche Zusage vor, auch der Landkreis Neustadt a. d. Aisch wird eine Zusage erteilen. Der ebenfalls interessierte Landkreis Roth wird eventuell 2024 in die Kooperation mit einsteigen.

 

 

Als täglicher Entgeltsatz wurde seitens des Einrichtungsträgers ein Betrag in Höhe von 445,74 € kalkuliert. Bei Nichtbelegung des eingekauften Platzes reduziert sich der Tagessatz auf 407,85 €, das entspricht 91,5 % des Entgeltsatzes. Insgesamt wird bei den Kosten seitens der Kämmerei noch Spielraum gesehen, da die Kostenberechnung auf 345 Belegtage gerechnet ist, dies aber mit Blick auf die zu leistende Vorhaltefinanzierung auf 365 zu berechnen wäre. Hieraus würde sich ein Tagessatz von 421,90 € bzw. 386,04 € ermäßigt ergeben.

 

Um den Betrieb der Einrichtung aufnehmen zu können, benötigt der Kastanienhof zur Risikoabsicherung die Zustimmung der drei Jugendämter in Form eines Vorvertrages, der aktuell noch in einigen Punkten überarbeitet wird.

Der Vorvertrag zur Kooperationsvereinbarung und die Folgeverträge mit dem Kastanienhof müssen entsprechend § 14 Nr. 3 bzw. § 9 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat im Einzelfall beschlossen werden.

 

Die geplante Eröffnung der Einrichtung ist am 01.07.2023. Als spätester Eröffnungstermin wurde der 01.12.2023 festgelegt.

 

Während der anschließenden Diskussion und den gestellten Fragen wird die Betroffenheit deutlich. Der Wunsch nach weiteren Ausbau von Präventionsmaßnahmen wird geäußert.

 

Herr Sauerhöfer (CSU) bittet darum, sich auf den niedrigeren Beitragssatz zu einigen.


Beschluss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

1.       Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Abschluss des Vorvertrages zur Kooperationsvereinbarung sowie den Folgeverträgen mit dem Kastanienhof zustimmen.

 

2.       Herr Oberbürgermeister Deffner wird ermächtigt, die Verträge abzuschließen.


Herr Oberbürgermeister Deffner entlässt nach Abschluss der Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.