Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.05.2023 HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss |
Gremium: | Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/005/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 256 KB |
Herr
Loos (stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses) wird als Leiter
des Kastanienhofs aufgrund persönlicher Beteiligung einstimmig von der Beratung
und Abstimmung des Jugendhilfeausschusses bezüglich dieses TOP ausgeschlossen
(Art. 17 AGSG i. V. m. Art. 49 Abs. 1, 3 GO;
§ 4 Ziff. 2 GeschOStR).
Frau Kilian trägt den Sachverhalt vor.
Die
Kinder- und Jugendhilfe bildet das Fundament einer funktionierenden
Gesellschaft und ist neben Familie und Schule längst zu einer dritten
Sozialisationsinstanz geworden. Durch die Ausübung des staatlichen Wächteramtes
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bildet die Kinder und Jugendhilfe einen
Bestandteil der kritischen (sozialen) Infrastruktur, die eine zentrale
Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft bildet.
Vor
allem die Auswirkungen der Corona Pandemie, des Ukraine Krieges, der Energie-
und Inflationskrise sowie der Fachkräftemangel beeinflussen die Arbeit in den
Jugendämtern stark. Die Auswirkungen der Pandemie werden in der Kinder- und Jugendhilfe
v.a. durch die steigenden Bedarfslagen in den Hilfen zur Erziehung, der Schul-
und Jugendsozialarbeit und besonders beim Kinderschutz deutlich.
Der
bereits seit Jahren zu verzeichnende Fachkräftemangel verstärkt sich
unterdessen in allen Tätigkeitsfeldern der Jugendhilfe. Viele Träger im
Heimbereich bauen Plätze ab, weil die Fachkräfte fehlen. Der Kinderschutz im
Rahmen von Inobhutnahmen wird immer herausfordernder, weil es keine Plätze und
Fachkräfte mehr gibt. Zudem fehlt es an der Bereitschaft von freien Trägern,
ein Kostenrisiko in Kauf zu nehmen. Aufgrund des Fachkräftemangels in den stationären
Einrichtungen wird es immer schwieriger und zeitaufwendiger, Kinder und
Jugendliche im Rahmen von Inobhutnahmen oder Hilfen zur Erziehung in
Einrichtungen unterzubringen. Das Jugendamt rechnet mit einer steigenden Anzahl
von Inobhutnahmen für die Zukunft. Jede Einzelfallunterbringung stellt zudem
einen erhöhten Aufwand für das Jugendamt dar. Gleichzeitig lässt sich nicht
mitteilen, ob etwaige Oppurtunitätskosten für Unterbringungen im Einzelfall
günstiger kämen als die nun vorgeschlagene Lösung mit der Zusicherung eines
festen Platzes. Die Kämmerei weist auf dieses nicht bestimmbare Risiko der
Vorhaltekostentragung hin. Darüber hinaus kann nach Auffassung der Kämmerei nur
schwerlich eine vollumfängliche Abdeckung aller Krisenrisiken vorgenommen
werden.
Die
Jugendämter haben auch in Krisenzeiten die Planungs- und Gesamtverantwortung.
Um diese wahrnehmen zu können, braucht es vor allem eine abgestimmte
konzertierte Aktion mit Politik, Verwaltung und den freien Trägern der Kinder-
und Jugendhilfe.
Mit
der Kinder-Jugend-Familienhilfe Kastanienhof wurde nun ein Träger gefunden, der
bereit ist, eine Inobhutnahmestelle für sieben Kinder und Jugendliche im Alter
zwischen 6 und 17 Jahren in Ansbach einzurichten. Hierfür soll eine Immobilie
in der Leonhart-Fuchs-Str. 14 in Ansbach angemietet werden. Die Immobilie wurde
bereits seitens der Heimaufsicht der Regierung von Mittelfranken und dem
Jugendamt der Stadt Ansbach, zusammen mit der Bauverwaltung, begangen. Für die
Kooperation bezüglich der Eröffnung der Inobhutnahmestelle konnte Herr Loos,
als Trägervertreter, noch den Landkreis Ansbach sowie den Landkreis Neustadt a. d.
Aisch gewinnen. Voraussetzung für die Eröffnung der Einrichtung ist, dass sich
die Jugendämter des Landkreises Ansbach, des Landkreises Neustadt a. d.
Aisch und der Stadt Ansbach bereit erklären, für zwei Jahre einen
Inobhutnahmeplatz „einzukaufen“. Hierfür ist ein entsprechender Vorvertrag zu
unterzeichnen. Seitens des Jugendamtes des Landkreises Ansbach liegt bereits
eine mündliche Zusage vor, auch der Landkreis Neustadt a. d. Aisch wird
eine Zusage erteilen. Der ebenfalls interessierte Landkreis Roth wird eventuell
2024 in die Kooperation mit einsteigen.
Als
täglicher Entgeltsatz wurde seitens des Einrichtungsträgers ein Betrag in Höhe
von 445,74 € kalkuliert. Bei Nichtbelegung des eingekauften Platzes reduziert
sich der Tagessatz auf 407,85 €, das entspricht 91,5 % des Entgeltsatzes.
Insgesamt wird bei den Kosten seitens der Kämmerei noch Spielraum gesehen, da
die Kostenberechnung auf 345 Belegtage gerechnet ist, dies aber mit Blick auf
die zu leistende Vorhaltefinanzierung auf 365 zu berechnen wäre. Hieraus würde
sich ein Tagessatz von 421,90 € bzw. 386,04 € ermäßigt ergeben.
Um den Betrieb der
Einrichtung aufnehmen zu können, benötigt der Kastanienhof zur
Risikoabsicherung die Zustimmung der drei Jugendämter in Form eines
Vorvertrages, der aktuell noch in einigen Punkten überarbeitet wird.
Der Vorvertrag zur
Kooperationsvereinbarung und die Folgeverträge mit dem Kastanienhof müssen entsprechend
§ 14 Nr. 3 bzw. § 9 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat im Einzelfall beschlossen
werden.
Die
geplante Eröffnung der Einrichtung ist am 01.07.2023. Als spätester
Eröffnungstermin wurde der 01.12.2023 festgelegt.
Während
der anschließenden Diskussion und den gestellten Fragen wird die Betroffenheit
deutlich. Der Wunsch nach weiteren Ausbau von Präventionsmaßnahmen wird
geäußert.
Herr Sauerhöfer (CSU) bittet darum, sich auf den
niedrigeren Beitragssatz zu einigen.
Beschluss Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsausschuss:
1.
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Abschluss
des Vorvertrages zur Kooperationsvereinbarung sowie den Folgeverträgen mit dem
Kastanienhof zustimmen.
2.
Herr Oberbürgermeister
Deffner wird ermächtigt, die Verträge abzuschließen.
Herr Oberbürgermeister Deffner entlässt nach Abschluss der Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.