Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge -Sachstand-

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.07.2015   JHA/002/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  12/013/2015 

Herr Nießlein gibt bekannt, dass die Zahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen explodieren. Vor zwei Jahren waren es noch 100.000, letztes Jahr waren es 200.000 und dieses Jahr bereits 500.000.

Der Stadt Ansbach wurden 28 Fälle zugewiesen. Davon befinden sich bereits 14 im Kastanienhof und 2 außerhalb von Ansbach. 8 junge Afghanen wurden erst gestern aufgegriffen und befinden sich jetzt in einer Clearingstelle in Nürnberg. Die Suche nach Unterkünften gestaltet sich teilweise dramatisch, ebenso die Bereitstellung von qualifiziertem Personal. Dennoch können derzeit 28 Menschen aufgenommen werden.

In Spitzengesprächen wurde zugesagt, Unterbringungskosten würden vom Land Bayern übernommen. Dies sollte allerdings auch schon für Personalkosten gelten, ist bisher aber noch nicht geschehen.

 

Frau Frauenschläger erkundigt sich nach der Altersstruktur bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

 

Frau Freitag erklärt, die meisten wären zwischen 15 und 18 Jahren, allerdings besteht die Möglichkeit nach § 41 SGB VIII Hilfen für junge Erwachsene in die Wege zu leiten. Solche bestehen bereits mit gutem Erfolg der Verselbständigung.

 

Frau Ehnes hakt nach, ob alle 8 neu aufgegriffenen Menschen von gestern tatsächlich unter 18 Jahren waren. Sie habe sie gesehen und keinen davon für unter 18 gehalten.

 

Laut Frau Freitag muss das Ergebnis von der Clearingstelle Nürnberg abgewartet werden.

 

Frau OB Seidel gibt bekannt, dass eine Verstärkung des Personals bereits auf Städtetag-Ebene diskutiert wird.

 

Herr Höhn hakt nach, ob das Personal für Vormundschaften der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ausreicht.

 

Frau OB Seidel erklärt daraufhin, die Probleme kämen wie eine Welle und darauf muss dann entsprechend reagiert werden.

 

Frau Freitag ergänzt, dass tatsächlich kein großer Puffer vorhanden ist und schon jetzt immer wieder unerwartete Fragen auftauchen. Der Personalbestand wird, sowohl in der Vormundschaft, der wirtschaftlichen Jugendhilfe als auch bei der Fachkraft in der Bezirkssozialarbeit nicht ausreichen.

 

Herr Loos regt an, das Alter der Flüchtlinge schon vor Ort von Qualifiziertem Fachpersonal feststellen zu lassen, da bei Aufnahme in den Clearingstellen der Zug oft schon abgefahren ist.

 

Herr Nießlein warnt davor, eine Doppelstruktur aufzubauen.

 

Auch Frau OB Seidel ist der Meinung Erstuntersuchungen sollten zentral ablaufen.

 

Herr Meyer interessiert sich für Möglichkeiten der Integration vor allem auf dem Arbeitsmarkt.

 

Frau OB Seidel verweist auf bereits vorhandene Möglichkeiten und Gespräche mit möglichen Arbeitgebern.

 

Herr Meyer hakt nach, ob sich die Chancen zu bleiben erhöhen, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.

 

Frau Freitag berichtet aus ihrem Arbeitskreis, dass genau das ein großes Problem und eine Hemmschwelle bei der Einstellung von Flüchtlingen darstellt. Auch Frau OB Seidel bestätigt, dass kein erhöhtes Bleiberecht besteht.

 

Herr Meyer gibt zu bedenken, dass Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren doch Zeit haben müssten eine Ausbildung in Deutschland abzuschließen.

 

Allerdings verweist Frau Freitag darauf, dass nicht immer das Vorhandensein eines Ausbildungsplatzes reicht, Sprachbarrieren müssen überwunden und andere Voraussetzungen geschaffen werden, was wieder viel Zeit in Anspruch nimmt.

 

Frau OB Seidel pflichtet bei, dass dies gute Beispiele für die vorhanden Hemmschwelle bei Arbeitgebern sind, in den Spitzenverbänden wird über diese Probleme bereits diskutiert.

 

Herr Loos fügt hinzu, man müsse Geduld haben, von Arbeitsgeberverbänden gibt es bereits Initiativen.

 

Frau Frauenschläger hält dies für politische Fragen.