Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.05.2023   HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss 
Gremium:Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5
Vorlage:  40/028/2023 

Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt:

 

Für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern werden in Ansbach sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Tagespflegeplätze angeboten. Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder, bei der individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden können. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. In Ansbach werden in der Tagespflege überwiegend unter Dreijährige betreut.

 

Mit der Neufassung des BayKiBiG wurde als Fördervoraussetzung festgelegt, dass die Tagespflege nur dann staatlich gefördert wird, wenn die Elternbeteiligung auf maximal die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der kindbezogenen Förderung nach Art. 21 BayKiBiG begrenzt wird (vgl. Art. 20 Satz 1 Nr. 3 BayKiBiG). Der Basiswert für das Bewilligungsjahr wird jeweils rückwirkend festgestellt. Anhaltspunkt für die Festlegung der maximalen Elternbeteiligung ist daher der vorläufige Basiswert für das laufende Jahr. Dieser beträgt derzeit 1.253,18 €. Außerdem spielt der sogenannte Gewichtungsfaktor (GW) und der Buchungszeitfaktor (BF) eine Rolle. Der Gewichtungsfaktor beträgt in der Tagespflege einheitlich 1,3. Der Buchungszeitfaktor beträgt bei einer Buchung von bis zu vier Stunden 1,0. Er verändert sich pro Stunde jeweils um 0,25 nach oben oder unten.

 

Beispiel - Ermittlung der Elternbeteiligung:

bis 3 Stunden: 1.253,18 € x 1,3 GW x 0,75 BF x 1,5 : 12 = 152,73 €

bis 4 Stunden: 1.253,18 € x 1,3 GW x 1,00 BF x 1,5 : 12 = 203,64 €

bis 5 Stunden: 1.253,18 € x 1,3 GW x 1,25 BF x 1,5 : 12 = 254,55 €

 

Die Tagespflege wird verstärkt als gleichwertige Betreuungsform alternativ zur Krippe wahrgenommen und wird vor allem für die flexiblen Betreuungszeiten im familiennahen Rahmen in kleinen Gruppen mit einer konstanten Betreuungsperson geschätzt. Da die Tagespflege ein gleichwertiges Angebot zur Betreuung in einer Krippe darstellt, sollten die Elternbeiträge für die Kindertagespflege auch in etwa den Gebühren für einen Krippenplatz entsprechen. Gegenwärtig kostet ein Platz in der städtischen Kinderkrippe bei einer Betreuungszeit von täglich sechs Stunden 239 €. Der Elternbeitrag für einen Krippenplatz soll zum 01.09.2023 auf 382 € erhöht werden. Zum Vergleich kostet ein Tagespflegeplatz mit derselben Betreuungszeit aktuell lediglich 127 €. Nach Anpassung der Gebühren beträgt der Elternbeitrag für einen Tagespflegeplatz bei einer Betreuungszeit von täglich sechs Stunden 305 €.

 

Aufgrund der aktuell sehr unterschiedlichen Gebühren für einen Krippenplatz und einen Platz in der Kindertagespflege, sollten die Elternbeiträge für einen Tagespflegeplatz ebenfalls zum 01.09.2023 angepasst werden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze können aus der Anlage 2 entnommen werden. Die Gebühren entsprechen der 1,5-fachen Höhe des staatlichen Anteils der kindbezogenen Förderung. Im Haushaltsjahr 2022 entstand im Bereich der Kindertagespflege ein Defizit in Höhe von rund 373.800 €. Um das Defizit ausgleichen zu können, müssten deutlich höhere Elternbeiträge verlangt werden. Zum Vergleich wurden die kostendeckenden Gebühren ebenfalls in Anlage 2 ermittelt. Die Elternbeiträge sind somit auch nach der Gebührenanpassung nicht kostendeckend.

 

In Nürnberg wurden die Gebühren für die Kindertagespflege zum 01.02.2022 ebenfalls auf die 1,5-fachen Höhe des staatlichen Anteils der kindbezogenen Förderung festgesetzt.

 

Auch in der Kindertagespflege werden Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes über das Bayerische Krippengeld mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld erhalten Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze beträgt grundsätzlich 60.000 € und erhöht sich um 5.000 € für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug. Das Krippengeld wird direkt an die Eltern ausgezahlt.

 

Außerdem gilt auch für die Tagespflege: Sind die finanziellen Belastungen aus Elternbeiträgen nicht zumutbar, sind diese gem. § 22 ff. und § 90 Abs. 4 SGB VIII zu erlassen bzw. zu übernehmen. Diese Eltern sind von der Beitragsanpassung somit nicht betroffen.

 

Frau Erbguth-Feldner (Die Grünen) erklärt, dass es sich hier um eine enorme Kostensteigerung handeln würde und stellt den Antrag, die Erhöhung in zwei Schritten zu vollziehen (jeweils die zum 01.09.2023 und zum 01.09.2024.).

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt zunächst über den Verwaltungsvorschlag im Jugendhilfeausschuss abstimmen.

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass sich somit der Antrag der Fraktion „Die Grünen“ erledigt hätte.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss stimmt über den Beschlussvorschlag ab.


Beschluss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Stadtrat:

 

Die „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege in der Stadt Ansbach“ in der Fassung des Entwurfs vom 08.05.2023 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.