Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Prüfantrag Regenwasserbewirtschaftung durch AWEAN - Antrag Bündnis 90/Die Grünen

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.05.2023   BA/005/2023 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF3/007/2023 

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat einen Prüfantrag auf Regenwasserbewirtschaftung durch die awean Abwasserentsorgung AÖR gestellt.

Herr Büschl berichtet, dass dieser Prüfantrag different zu betrachten ist; dieser betrifft u.a. die awean, das Tiefbauamt und das Rechtsamt.

 

Ziel des Antrags ist die Prüfung, ob Regenwasser vor Sammlung und Ablauf in die Kläranlage z.B. für Bewässerung von Stadtgrün genutzt werden könnte.

 

Aus Sicht der awean fällt eine Regenwasserbewirtschaftung für „Private“ und auch für die Stadt Ansbach, wie diese im Antrag der Stadtratsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ ausgeführt wird, nicht in den Aufgabenbereich der awean. Da im Stadtgebiet hauptsächlich das sog. Mischsystem vorliege, wonach Regenwasser nicht vom übrigen Schmutzwasser getrennt, sondern gemeinsam von der Grundstücksgrenze der jeweiligen Bewohner von der awean aufgenommen werde, sei eine Regenwasserbewirtschaftung alleine schon technisch nicht möglich. Darüber hinaus sei es der awean als Kommunalunternehmen, auch mit der derzeitigen Gesetzeslage rechtlich nicht möglich, privatrechtlich tätig zu werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird auf Folgendes hingewiesen:

Prinzipiell ist bei Regenwasser nicht zwischen städtischen und nicht- städtischen Regenwasser zu unterscheiden. Private Bauherrn könnten Zisternen bauen; auf entsprechende Fördermöglichkeiten wird hingewiesen. Das gilt auch für die Stadt Ansbach, wenn diese in deren Flächen vor Übergabe an den Kanal eine Zisterne errichten würde und das Wasser zur Bewässerung (hier z.B. Stadtgärtnerei bzw. Friedhofswesen im Betriebsamt) nutzen würde. Die Nutzung von Regenwasser ist immer über Zisternen möglich, wird nur bei Dimensionierung Neubau Regenwasserkanal (noch) nicht angesetzt.

 

Unabhängig davon sollte also vor einer weitergehenden Bewirtschaftung von Niederschlagswasser der Ausbau des Trennsystems im Stadtgebiet vorangetrieben werden.

 

In der anschließenden Diskussion werden die Planungen von Regenrückhalte-vorkehrungen in den Neubaugebieten, beim Straßen- bzw. Tiefbau, sowie der Einsatz von Rigolen, die Umnutzung von stillgelegten Güllegruben zu Zisternen und der Wasserbedarf der Stadtgärtnerei angesprochen.


Beschluss: