Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Haushaltsreste 2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.05.2023   SR/005/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/022/2023 

Herr Jakobs verweist auf seine umfangreichen Ausführungen zu diesem Thema in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 16.5.2023.

 

Er weist darauf hin, dass gegenüber dem Sachvortrag im HFWA am 16.05.2023 die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts wie folgt geändert werden und dies im Beschlussvorschlag bereits aufgenommen wurde:

 

- HSt. 02.5600.9631 Einzug von                  12.000,00 € (Bewässerung Tennenplatz, wird nicht mehr benötigt)

- HSt. 02.8804.9630 Einzug von                    3.385,33 € (apl. Mittel Distlersaal, dürfen nicht übertragen werden)

- HSt. 02.8817.9321 Einzug von                  61.112,37 € (üpl. Mittel Siedlungsentwicklung, dürfen nicht übertragen werden)

- HSt. 02.8817.9501 Einzug von                    9.371,87 € (apl. Mittel Siedlungsentwicklung, dürfen nicht übertragen werden)

- HSt. 02.8816.9320 Übertrag von 300.000,00 € (Messegelände, Empfehlung des HFWA)

 

Damit beträgt die Summe der zu übertragenden Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts 15.495.424,22 €.


Beschluss:

 

Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste, und zwar im Einzelnen

 

a) HAR im Verwaltungshaushalt in Höhe von                          671.571,77 €

 

b) HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von                      15.495.424,22 €

 

c) HER im Vermögenshaushalt in Höhe von                      12.654.600,00 €

 

werden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.