Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 24.05.2023 SR/005/2023 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/022/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 465 KB | ||
Anlage 1 - Bildung HAR 72 KB | ||
Anlage 2 - Bildung HER 64 KB | ||
Anlage 3 - Einzug HAR 72 KB |
Herr
Jakobs verweist auf
seine umfangreichen Ausführungen zu diesem Thema in der Sitzung des Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 16.5.2023.
Er weist darauf hin, dass gegenüber dem Sachvortrag im HFWA am 16.05.2023 die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts wie folgt geändert werden und dies im Beschlussvorschlag bereits aufgenommen wurde:
- HSt. 02.5600.9631 Einzug von 12.000,00 € (Bewässerung Tennenplatz, wird nicht mehr benötigt)
- HSt. 02.8804.9630 Einzug von 3.385,33 € (apl. Mittel Distlersaal, dürfen nicht übertragen werden)
- HSt. 02.8817.9321 Einzug von 61.112,37 € (üpl. Mittel Siedlungsentwicklung, dürfen nicht übertragen werden)
- HSt. 02.8817.9501 Einzug von 9.371,87 € (apl. Mittel Siedlungsentwicklung, dürfen nicht übertragen werden)
- HSt. 02.8816.9320 Übertrag von 300.000,00 € (Messegelände, Empfehlung des HFWA)
Damit beträgt die Summe der zu übertragenden Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts 15.495.424,22 €.
Beschluss:
Die im Rahmen der Rechnungslegung
festgestellten Haushaltsreste, und zwar im Einzelnen
a)
HAR im Verwaltungshaushalt in Höhe von 671.571,77 €
b)
HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von 15.495.424,22 €
c)
HER im Vermögenshaushalt in Höhe von 12.654.600,00 €
werden in das Haushaltsjahr 2023
übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der
Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den
Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.