Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.05.2023 HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss |
Gremium: | Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 14, Nein: 2 |
Vorlage: | 40/022/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 465 KB | ||
Anlage 1 - Bildung HAR 72 KB | ||
Anlage 2 - Bildung HER 64 KB | ||
Anlage 3 - Einzug HAR 72 KB |
Herr
Jakobs beginnt
seinen Sachvortrag mit der Erläuterung, was Haushaltsreste sind und stellt die
Zahlen und Ausführungen zu den Haushaltsresten 2022 anhand einer
Power-Point-Präsentation dar.
Nach § 79 Abs. 2 KommHV-K ist in der
Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Haushaltsmittel noch
verfügbar sind und welcher Höhe sie in das folgende Jahr zu übertragen sind.
Haushaltsreste sind kein Sparbuch,
sondern die Fortschreibung von haushalterischen Ermächtigungen. Haushaltsreste
belasten bzw. begünstigen rechnerisch das Jahresergebnis ihrer Einstellung und
führen damit unvermeidbar zu einem verzerrten Haushaltsbild. Ihre Bildung ist
daher grundsätzlich zu vermeiden.
Sinn der Übertragung ist es,
begonnene Maßnahmen fertigzustellen. Soweit also eine Maßnahme fertiggestellt
und abgerechnet ist, sind die
unverbrauchten Mittel hierfür einzuziehen.
Diese Mittel dürfen auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Soweit eine
Maßnahme noch nicht fertiggestellt und abgerechnet ist, jedoch Mittel erwartbar nicht oder nicht in Gänze in Anspruch genommen
werden können, sind diese
ebenfalls entsprechend einzuziehen.
Soweit eine Zweckverwirklichung erst in Folgejahren möglich ist, wären diese
Mittel im Folgejahr neu zu veranschlagen.
Durch die Bildung von
Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen
(Ansätze des Haushaltsplans 2022 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein
weiteres Jahr verfügbar.
Grundsätzlich sind alle nicht
verbrauchten Ansätze des Vermögenshaushaltes sowie alle für übertragbar
erklärten Ansätze des Verwaltungshaushaltes übertragbar. Ausgaben sind als
Ausgabereste des Vermögenshaushaltes nahezu unbefristet übertragbar, Ausgaben
des Verwaltungshaushaltes und Einnahmen des Vermögenshaushaltes hingegen dürfen
als Haushaltsreste nur einmal ins Folgejahr übertragen werden.
Die Bildung von
Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen und Beiträge
sowie für Kredite zulässig. Sie stehen meist in direkter Beziehung zu
entsprechenden Haushaltsausgaberesten (HAR) und tragen zu deren Deckung bei.
Im Rahmen der Rechnungslegung 2022 wurden
die ins Haushaltsjahr 2023 zu übertragenden Haushaltsreste ermittelt.
1.
Haushaltsausgabereste (HAR)
Im Vermögenshaushalt waren zum
Jahresende 2022 Haushaltsansätze und HAR aus Vorjahren in Höhe von etwa 20,2 Mio. €
noch verfügbar (VJ: knapp 25 Mio. €). Die Übertragung von HAR war von
den bewirtschaftenden Fachämtern mit
Begründung zu beantragen. Insbesondere bei Haushaltsstellen, bei denen auch
im Haushaltsjahr 2023 wieder Mittel zur Verfügung stehen, war kritisch zu
prüfen, ob die Haushaltsreste im neuen Jahr zusätzlich noch benötigt werden.
Die bei den einzelnen Budgets
bestehenden HAR im Vermögenshaushalt sind gem.
§ 18 Abs. 5 KommHV-K im Rahmen der Budgetabschlüsse als HAR
zu übertragen, weil HAR des Vermögenshaushaltes nicht zur Deckung von Ausgaben
des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden dürfen. Im Rahmen der Budgets
werden 851.194,05 € als HAR übertragen.
Übertragungen ab 50.000 € sind
in der Anlage 1 zusammengefasst. In der Anlage 3 sind alle zum Einzug vorgesehenen
Ansätze von über 5.000 € aufgelistet.
Als größte Einzelmaßnahmen, für die
HAR gebildet werden, sind zu nennen:
Digitalisierung
in sämtlichen Schulen 3.053.666,34 €
Sanierung
Retti-Palais; Investitionszuschuss 756.700,00 €
Erwerb
von Grundstücken zur Siedlungsentwicklung 745.558,25 €
Sanierung
Luitpoldschule 733.564,77 €
Neubau
Grundschule Schalkhausen 557.097,27 €
Radabstellanlage
Bahnhof 481.900,00 €
Neubau
Kindergarten Brodswinden 331.516,84 €
Integrierte
Leitstelle; Hardwaretausch u. a. 250.000,00 €
Neubau
Kindergarten Elpersdorf 217.701,96 €
Beschaffungen
Betriebsamt, u.a. Fahrzeuge 217.261,15 €
Ausbau
Urlasstraße 154.885,58 €
Insgesamt ergeben sich im Vermögenshaushalt
zu übertragene Ausgabereste in Höhe von 15.281.293,79 €, dies sind gut 0,75 Mio. €
weniger als im Vorjahr. Mit Blick auf Vorjahre ist ein Trend zur Reduzierung der
Ausgabereste erkennbar (2017: 18,6 Mio. €, 2018:
17,9 Mio. €, 2019: 16,5 Mio. €, 2020:
13,5 Mio. €, 2021: 16,0 Mio. €)
Im Verwaltungshaushalt können
Ausgabeansätze einmal für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit
eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Hier ergeben sich Übertragungen
in Höhe von insgesamt 671.571,77 € (Vorjahr: 414.348,14 €), dabei ist
der größte Posten die Landesausstellung mit 521.141,92 €.
Die Gründe für die notwendigen
Übertragungen sind dabei vielfältig:
2.
Haushaltseinnahmereste (HER)
Haushaltseinnahmereste (HER) können
nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden;
eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig.
Die Überprüfung der Einzelansätze
ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 12.654.600,00 € nach 2023 zu
übertragen sind (Vorjahr 15.575.030,42 €). Die Einzelübersicht ist aus
Anlage 2 ersichtlich. Es handelt sich neben Krediten überwiegend um staatliche
Zuwendungen zu Investitionen. Deren Eingang ist abhängig von der bewilligten
Förderrate und dem jeweiligen Kostenstand. In der Regel ist eine längere
Vorfinanzierung durch die Stadt erforderlich. Neben den staatlichen Zuwendungen
in Höhe von 4.299.900 € werden die nicht in Anspruch genommenen
Kreditermächtigungen in Höhe von 8.354.700 € übertragen. Damit bilden die
Haushaltseinnahmereste ein vergleichbares Gegengewicht zu den
Haushaltsausgaberesten.
Zusammen mit den
Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts in Höhe von 5.309.904,70 €
bilden die Einnahmereste mit 17.964.504,70 € ein Übergewicht zu den unter
Nr. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten. Übersteigende Einnahmereste
verursachen damit voraussichtlich einen negativen Finanzmittelsaldo. Auf diese Problemstellung
wurde bereits in den Vorjahren hingewiesen. Aufgrund der derzeit unwägbaren
globalen Wirtschaftsentwicklung sollten jedoch insbesondere die
Kreditermächtigungen nicht leichtfertig zurückgegeben werden. Dem Stadtrat muss
dabei jedoch bewusst sein, dass die allgemeine Rücklage weiterhin nicht
vollumfänglich mit Liquidität hinterlegt ist.
Es folgen aus dem Gremium Fragen und
Anmerkungen zu verschiedenen Haushaltsstellen.
Herr
Meyer (OLA) und Frau Erbguth-Feldner (Die Grünen)
beantragen, dass die Haushaltsausgabereste in Höhe von 300.000 € für das
Bauprojekt am Messegelände (Haushaltsstelle 02.8816.9320) in das Haushaltsjahr
2023 übertragen und nicht eingezogen werden sollen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 4
Mehrheitlich beschlossen.
Aufgrund dieses Beschlusses ändert
sich der Betrag im Beschlussvorschlag der Verwaltung bei
b)
HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von 15.281.293,79 €
um
300.000 €.
Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über diesen
Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsausschuss:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die im Rahmen der Rechnungslegung
festgestellten Haushaltsreste, und zwar im Einzelnen
a)
HAR im Verwaltungshaushalt in Höhe von 671.571,77 €
b)
HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von 15.581.293,79 €
c)
HER im Vermögenshaushalt in Höhe von 12.654.600,00 €
werden in das Haushaltsjahr 2023
übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der
Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den
Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.