Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Haushaltsreste 2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.05.2023   HFWA/005/2023 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Jugendhilfeausschuss, Schul- und Kulturausschuss 
Gremium:Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2
Vorlage:  40/022/2023 

Herr Jakobs beginnt seinen Sachvortrag mit der Erläuterung, was Haushaltsreste sind und stellt die Zahlen und Ausführungen zu den Haushaltsresten 2022 anhand einer Power-Point-Präsentation dar.

 

Nach § 79 Abs. 2 KommHV-K ist in der Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Haushaltsmittel noch verfügbar sind und welcher Höhe sie in das folgende Jahr zu übertragen sind.

 

Haushaltsreste sind kein Sparbuch, sondern die Fortschreibung von haushalterischen Ermächtigungen. Haushaltsreste belasten bzw. begünstigen rechnerisch das Jahresergebnis ihrer Einstellung und führen damit unvermeidbar zu einem verzerrten Haushaltsbild. Ihre Bildung ist daher grundsätzlich zu vermeiden.

 

Sinn der Übertragung ist es, begonnene Maßnahmen fertigzustellen. Soweit also eine Maßnahme fertiggestellt und abgerechnet ist, sind die unverbrauchten Mittel hierfür einzuziehen. Diese Mittel dürfen auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Soweit eine Maßnahme noch nicht fertiggestellt und abgerechnet ist, jedoch Mittel erwartbar nicht oder nicht in Gänze in Anspruch genommen werden können, sind diese ebenfalls entsprechend einzuziehen. Soweit eine Zweckverwirklichung erst in Folgejahren möglich ist, wären diese Mittel im Folgejahr neu zu veranschlagen.

 

Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplans 2022 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.

 

Grundsätzlich sind alle nicht verbrauchten Ansätze des Vermögenshaushaltes sowie alle für übertragbar erklärten Ansätze des Verwaltungshaushaltes übertragbar. Ausgaben sind als Ausgabereste des Vermögenshaushaltes nahezu unbefristet übertragbar, Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und Einnahmen des Vermögenshaushaltes hingegen dürfen als Haushaltsreste nur einmal ins Folgejahr übertragen werden.

 

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen und Beiträge sowie für Kredite zulässig. Sie stehen meist in direkter Beziehung zu entsprechenden Haushaltsausgaberesten (HAR) und tragen zu deren Deckung bei.

 

Im Rahmen der Rechnungslegung 2022 wurden die ins Haushaltsjahr 2023 zu übertragenden Haushaltsreste ermittelt.

 

 

1. Haushaltsausgabereste (HAR)

 

Im Vermögenshaushalt waren zum Jahresende 2022 Haushaltsansätze und HAR aus Vorjahren in Höhe von etwa 20,2 Mio. € noch verfügbar (VJ: knapp 25 Mio. €). Die Übertragung von HAR war von den bewirtschaftenden Fachämtern mit Begründung zu beantragen. Insbesondere bei Haushaltsstellen, bei denen auch im Haushaltsjahr 2023 wieder Mittel zur Verfügung stehen, war kritisch zu prüfen, ob die Haushaltsreste im neuen Jahr zusätzlich noch benötigt werden.

 

Die bei den einzelnen Budgets bestehenden HAR im Vermögenshaushalt sind gem. § 18 Abs. 5 KommHV-K im Rahmen der Budgetabschlüsse als HAR zu übertragen, weil HAR des Vermögenshaushaltes nicht zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden dürfen. Im Rahmen der Budgets werden 851.194,05 € als HAR übertragen.

 

Übertragungen ab 50.000 € sind in der Anlage 1 zusammengefasst. In der Anlage 3 sind alle zum Einzug vorgesehenen Ansätze von über 5.000 € aufgelistet.

 

Als größte Einzelmaßnahmen, für die HAR gebildet werden, sind zu nennen:

 

Digitalisierung in sämtlichen Schulen                                                                       3.053.666,34 €

Sanierung Retti-Palais; Investitionszuschuss                                                              756.700,00 €

Erwerb von Grundstücken zur Siedlungsentwicklung                                                 745.558,25 €

Sanierung Luitpoldschule                                                                                             733.564,77 €

Neubau Grundschule Schalkhausen                                                                           557.097,27 €

Radabstellanlage Bahnhof                                                                                           481.900,00 €

Neubau Kindergarten Brodswinden                                                                             331.516,84 €

Integrierte Leitstelle; Hardwaretausch u. a.                                                                 250.000,00 €

Neubau Kindergarten Elpersdorf                                                                                 217.701,96 €

Beschaffungen Betriebsamt, u.a. Fahrzeuge                                                              217.261,15 €

Ausbau Urlasstraße                                                                                                     154.885,58 €

 

Insgesamt ergeben sich im Vermögenshaushalt zu übertragene Ausgabereste in Höhe von 15.281.293,79 €, dies sind gut 0,75 Mio. € weniger als im Vorjahr. Mit Blick auf Vorjahre ist ein Trend zur Reduzierung der Ausgabereste erkennbar (2017: 18,6 Mio. €, 2018: 17,9 Mio. €, 2019: 16,5 Mio. €, 2020: 13,5 Mio. €, 2021: 16,0 Mio. €)

 

Im Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze einmal für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Hier ergeben sich Übertragungen in Höhe von insgesamt 671.571,77 € (Vorjahr: 414.348,14 €), dabei ist der größte Posten die Landesausstellung mit 521.141,92 €.

 

Die Gründe für die notwendigen Übertragungen sind dabei vielfältig:

 

  • Die hohe Personalauslastung wurde in den vergangenen Monaten verstärkt durch die Personalfluktuation und immer wieder notwendige Einarbeitung.
  • Die Beschäftigten des Baureferats sind in den vergangenen Monaten immer wieder auch in ämterübergreifende Themen wie Schulentwicklung, Landesausstellung, Projekten Dritter (Freistaat, Bahn) eingebunden gewesen.
  • Die Durchführung von Baumaßnahmen ist zunehmend von Dritten beeinflusst Bsp. Radabstellanlage am Bahnhof.
  • Sowohl Abschlags- als auch Schlussrechnungen laufen nur stark verzögert ein.
  • Im Rahmen von Abnahmen werden zunehmend Mängelbeseitigung erforderlich, auch dies führt zu Verzögerungen.
  • Witterungsabhängigkeit: 2022 nur gering, aber bspw. Rothenburger Straße
  • Verzögerungen durch Auslastung von Auftragnehmern, Firmen und Planungsbüros
  • Lieferverzögerungen mit Kaskade / Bauablaufstörung für Gewerkeabfolge.
  • Verzögerungen in Förderverfahren: Bsp. KiTa-Förderprogramm 4.SIP überzeichnet, mind. 5 Monate Zeitverlust, da kein vorzeitiger Beginn erteilt
  • Durchführung ressourcenintensiver Kleinprojekte, bspw.:
    • Schießhaus Zeilberg
  • Unvorhergesehene Projekte: Herrieder Tor
  • Nachträgliche Planänderungen und Bauablaufstörungen, bspw.:
    • Gutachten Organisation Bürgerservice
    • Wärmeversorgung GS Schalkhausen
  • Reibungsverluste durch Homeoffice, dringliche Partikularanliegen etc.

 

 

2. Haushaltseinnahmereste (HER)

 

Haushaltseinnahmereste (HER) können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden; eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig.

 

Die Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 12.654.600,00 € nach 2023 zu übertragen sind (Vorjahr 15.575.030,42 €). Die Einzelübersicht ist aus Anlage 2 ersichtlich. Es handelt sich neben Krediten überwiegend um staatliche Zuwendungen zu Investitionen. Deren Eingang ist abhängig von der bewilligten Förderrate und dem jeweiligen Kostenstand. In der Regel ist eine längere Vorfinanzierung durch die Stadt erforderlich. Neben den staatlichen Zuwendungen in Höhe von 4.299.900 € werden die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von 8.354.700 € übertragen. Damit bilden die Haushaltseinnahmereste ein vergleichbares Gegengewicht zu den Haushaltsausgaberesten.

 

Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts in Höhe von 5.309.904,70 € bilden die Einnahmereste mit 17.964.504,70 € ein Übergewicht zu den unter Nr. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten. Übersteigende Einnahmereste verursachen damit voraussichtlich einen negativen Finanzmittelsaldo. Auf diese Problemstellung wurde bereits in den Vorjahren hingewiesen. Aufgrund der derzeit unwägbaren globalen Wirtschaftsentwicklung sollten jedoch insbesondere die Kreditermächtigungen nicht leichtfertig zurückgegeben werden. Dem Stadtrat muss dabei jedoch bewusst sein, dass die allgemeine Rücklage weiterhin nicht vollumfänglich mit Liquidität hinterlegt ist.

 

Es folgen aus dem Gremium Fragen und Anmerkungen zu verschiedenen Haushaltsstellen.

 

Herr Meyer (OLA) und Frau Erbguth-Feldner (Die Grünen) beantragen, dass die Haushaltsausgabereste in Höhe von 300.000 € für das Bauprojekt am Messegelände (Haushaltsstelle 02.8816.9320) in das Haushaltsjahr 2023 übertragen und nicht eingezogen werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 12  Nein 4

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

Aufgrund dieses Beschlusses ändert sich der Betrag im Beschlussvorschlag der Verwaltung bei

 

b) HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von                      15.281.293,79 €

 

um 300.000 €.

 

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über diesen Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste, und zwar im Einzelnen

 

a) HAR im Verwaltungshaushalt in Höhe von                          671.571,77 €

 

b) HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von                      15.581.293,79 €

 

c) HER im Vermögenshaushalt in Höhe von                      12.654.600,00 €

 

werden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.