Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Prüfantrag „Ansbach steigt in eine nachhaltige kommunale Wärmeversorgung ein" - Antrag Bündnis 90/Die Grünen

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Sitzung:15.05.2023   BA/005/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/006/2023 

Herr Büschl berichtet über den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen zu prüfen, ob „für das geplante Quartier (Neubaugebiet) Weinberg-Plateau II zur Versorgung von Wärme ein Wärmenetz der 4. Generation, ein sogenanntes „kaltes Nahwärmenetz“ zum Einsatz kommen kann.

 

Gemäß Gesellschaftsvertrag sind die Stadtwerke Ansbach in Ansbach unter anderem zuständig für die Versorgung mit Strom, Erdgas, Wasser und Wärme.

 

Die Stadtverwaltung steht deshalb bereits seit Einstieg in die Entwicklung des Baugebiets in engem Austausch mit den Stadtwerken zur Versorgung mit Energie und der Erschließung in den besagten Sparten. Ein zentrales Thema nimmt dabei die Versorgung mit Wärme ein, da tradierte, konventionelle Versorgungseinrichtungen z.B. über Erdgas spätestens seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine als keine nachhaltige Quelle mehr angesehen wird. Hinzu kommt, dass die Bundes-Gesetzgebung zunehmend auf die Ziele der CO²-Neutralität und ausschließlichen Verwendung von regenerativen Energien ausgelegt wird.

 

Nicht zuletzt deshalb haben die Stadtwerke bereits reagiert und einen „Dekarbonisierungsplan Wärme“ für das Ansbacher Stadtgebiet beauftragt.

 

Ziel der Planung ist es eine zukunftsorientierte und möglichst klimaneutrale Versorgung des neuen Standquartiers sicherzustellen.

Die Bauverwaltung möchte somit in Entsprechung der Ziele des Antrags weiterhin in Kooperation mit den Stadtwerken voranschreiten.

 

In der nachfolgenden Debatte werden Fragen zu künftigen Heizmöglichkeiten und die technische Umsetzbarkeit eines kalten Nahwärmenetzes diskutiert.

Künftig wird eine Mischung aus verschiedenen Alternativen, wie z.B. Wasserstoff, Biogas, Solarthermie, Wärmepumpen usw., zum Heizen in Frage kommen müssen. Die bestehenden Leitungen sollen dabei im Falle einer Einspeisung von z.B. Biogas oder Wasserstoff, wo möglich weiter genutzt werden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stellt fest, dass gemäß dem Sachvortrag der Verwaltung die dem Antrag immanenten Ziele bereits in Umsetzung sind und beauftragt die Verwaltung dies kontinuierlich weiterzubearbeiten.