Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.04.2023 SR/004/2023 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF2/003/2023 |
a)
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2024-2028
Herr Kleinlein
berichtet, dass die Stadt Ansbach für
die am 01.01.2024 beginnende fünfjährige Amtsperiode für Schöffen bei den
Schöffengerichten und Strafkammern eine Vorschlagsliste zu erstellen hat. Nach
Nr. 7 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022, sind laut der Mitteilung des
Präsidenten des Landgerichts Ansbach vom 09.01.2023 dem Amtsgericht Ansbach von
der Stadt Ansbach in Anlehnung an die aktuelle Einwohnerzahl mindestens 35
Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen. Um die gebotene
Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu
gewährleisten, sollte die festgelegte Zahl von 35 Personen nicht wesentlich
überschritten werden.
Zur Aufnahme in die zu erstellende
„Vorschlagsliste“ liegen der Stadt Ansbach 147 Bewerbungen bzw. Vorschläge vor.
Im Vorfeld der Sitzung des Stadtrates wurden den im Stadtrat vertretenen
Fraktionen die vorliegenden Bewerbungen übermittelt, mit der Bitte sich auf
eine vorläufige Vorschlagsliste zu einigen die die an das Amtsgericht
vorzuschlagenden mindestens 35 Personen enthält. Diese Vorschlagsliste ist als
Anlage beigefügt und enthält 38 Personen, was keine „wesentliche“
Überschreitung darstellt. Leider ist Frau Balai-These zwischenzeitlich
verstorben, für sie wurde Frau Janina-Miriam Schubert als Ersatz aufgenommen.
Für die Aufnahme von Personen in die
endgültige Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden
Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder des Stadtrates erforderlich
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der vorläufigen Vorschlagsliste (Anlage 1) mit der
genannten Änderung (Frau Schubert für Frau Balai-These) zu.
Einstimmig beschlossen.
b) Wahl einer Vertrauensperson
Herr Kleinlein berichtet, dass für den Wahlausschuss 2023 sieben Vertrauenspersonen
für den Amtsgerichtsbezirk Ansbach zu wählen sind. Eine Vertrauensperson
fällt dabei auf die Stadt Ansbach.
Die Vertrauensperson wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl des Stadtrates in geheimer Abstimmung für die Dauer von
fünf Jahren gewählt.
In der Vorbesprechung am 13.04.2023 wurde Herr Otto Schaudig zur
Wahl als Vertrauensperson für die Stadt Ansbach vorgeschlagen.
Herr Kleinlein verteilt die Stimmzettel und der Stadtrat wählt daraufhin in
geheimer Abstimmung die Vertrauensperson für den beim Amtsgericht zu bildenden
Schöffenwahlausschuss.
Die Auszählung der Stimmzettel ergibt folgendes Ergebnis:
2 Stimmen ungültig
1 Stimme Herr Sauerhöfer
28 Stimmen Herr Schaudig
31 Stimmen gesamt
Herr Schaudig nimmt die Wahl zur Vertrauensperson an.