Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Schöffenwahl 2023;
a) Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 - 2028
b) Wahl einer Vertauensperson für den Schöffenwahlausschuss

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.04.2023   SR/004/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/003/2023 

a) Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2024-2028

 

Herr Kleinlein berichtet, dass die Stadt Ansbach für die am 01.01.2024 beginnende fünfjährige Amtsperiode für Schöffen bei den Schöffengerichten und Strafkammern eine Vorschlagsliste zu erstellen hat. Nach Nr. 7 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022, sind laut der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Ansbach vom 09.01.2023 dem Amtsgericht Ansbach von der Stadt Ansbach in Anlehnung an die aktuelle Einwohnerzahl mindestens 35 Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die festgelegte Zahl von 35 Personen nicht wesentlich überschritten werden.

 

Zur Aufnahme in die zu erstellende „Vorschlagsliste“ liegen der Stadt Ansbach 147 Bewerbungen bzw. Vorschläge vor. Im Vorfeld der Sitzung des Stadtrates wurden den im Stadtrat vertretenen Fraktionen die vorliegenden Bewerbungen übermittelt, mit der Bitte sich auf eine vorläufige Vorschlagsliste zu einigen die die an das Amtsgericht vorzuschlagenden mindestens 35 Personen enthält. Diese Vorschlagsliste ist als Anlage beigefügt und enthält 38 Personen, was keine „wesentliche“ Überschreitung darstellt. Leider ist Frau Balai-These zwischenzeitlich verstorben, für sie wurde Frau Janina-Miriam Schubert als Ersatz aufgenommen.

 

Für die Aufnahme von Personen in die endgültige Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der vorläufigen Vorschlagsliste (Anlage 1) mit der genannten Änderung (Frau Schubert für Frau Balai-These) zu.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

b) Wahl einer Vertrauensperson

 

Herr Kleinlein berichtet, dass für den Wahlausschuss 2023 sieben Vertrauenspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Ansbach zu wählen sind. Eine Vertrauensperson fällt dabei auf die Stadt Ansbach.

 

Die Vertrauensperson wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates in geheimer Abstimmung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

 

In der Vorbesprechung am 13.04.2023 wurde Herr Otto Schaudig zur Wahl als Vertrauensperson für die Stadt Ansbach vorgeschlagen.

 

Herr Kleinlein verteilt die Stimmzettel und der Stadtrat wählt daraufhin in geheimer Abstimmung die Vertrauensperson für den beim Amtsgericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss.

 

Die Auszählung der Stimmzettel ergibt folgendes Ergebnis:

2 Stimmen ungültig

1 Stimme Herr Sauerhöfer

28 Stimmen Herr Schaudig

31 Stimmen gesamt

 

Herr Schaudig nimmt die Wahl zur Vertrauensperson an.