Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Weiterführung der Ansbach Open;
Gewährung eines Zuschusses an den Ansbacher Kammerspiele e.V. für die Durchführung der Veranstaltung

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.04.2023   SR/004/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/020/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Wilhelm berichtet, dass die Ansbach Open als eine der Leuchtturmveranstaltungen im Ansbacher Kulturkalender unter einem neuen Träger fortgeführt werden soll.

 

Veranstalter des Events wird der Ansbacher Kammerspiele e.V. Er legt den Vorverkauf an, betreut das Projekt buchhalterisch und ist für das Marketing und den Außenauftritt verantwortlich. Die Concertbüro Franken GmbH wird als Dienstleister dem Event zuarbeiten und die Künstlerakquise sowie die diesbezügliche Beratung übernehmen. Die KammerEvents & Gastronomie GmbH übernimmt die Koordination der Produktion, die Buchung diverser Dienstleister, die Durchführung des Events und wird die Gastronomie leitend übernehmen. Alle drei Partner sind durch die bisherigen Ansbach Open mit dem Veranstaltungsformat eng vertraut und auch bislang erfolgreich als Partner aufgetreten.

 

Da die Reitbahn als Veranstaltungsort für das Open Air nicht mehr zur Verfügung steht, ist als neuer Veranstaltungsort der Campus der Hochschule Ansbach angedacht. Durch den neuen Standort kann die Zusammenarbeit der Hochschule mit den Kulturanbietern intensiviert und der Zielgruppe besser begegnet werden. Die nötige Infrastruktur wie Backstage-Bereiche und Stromversorgung sind ebenfalls vorhanden. Hinzu kommt, dass weniger Anwohner beeinträchtigt werden und keine Störung des Verkehrsflusses aufgrund von Straßensperrungen vorgenommen werden muss.

 

Geplant ist, dass die Ansbach Open künftig alle zwei Jahre stattfinden. Angedachter nächster Termin ist in der Tradition das 3. Juli-Wochenende, 19. - 21. Juli 2024. Auch in den folgenden Jahren wäre dieses Wochenende festgesetzt, da sich ein fester Sommertermin bei den die Künstler verbuchenden Agenturen ebenso einprägt, wie bei den Besuchern.

 

Bei der Künstlerauswahl wird weiterhin darauf geachtet, ein Programm für verschiedene Altersgruppen und Musikgeschmäcker anzubieten. So werden insbesondere deutsche und internationale Pop- und Rock-Gruppen unter den Künstlern vertreten sein, aber auch Klassik, Musical und Comedy-Auftritte sollen Bestandteil der Ansbach Open bleiben. Ein großes Augenmerk liegt auf der frühzeitigen Sichtung und Buchung von sich aktuell schnell entwickelnden Künstlern. Viele der in den vergangenen Jahren aufgetretenen Künstler füllen mittlerweile deutlich größere Veranstaltungsorte.

 

Durch die verschiedenen Programme soll für drei Tage ein unterschiedliches und damit sehr breites Publikum angesprochen werden. Die Zielgruppe entspricht dem des jeweiligen Künstlers. Die Altersgruppen überlappen sich hierbei. Um nicht von „mehrtägigen Besuchern“ abhängig zu sein, wird eine signifikante Unterscheidbarkeit zwischen den Tagen angepeilt. Je nach Künstler kann der Platz bestuhlt oder unbestuhlt angeboten werden.

 

Von dem Ansbacher Kammerspiele e.V. wurde ein Kurzkonzept erstellt, um den Rahmen aufzuzeigen, in dem die Durchführung der 20. Auflage des Open Airs möglich sein kann. Bei der Grobkalkulation ging der Verein von drei unterschiedlichen Szenarien aus, um den städtischen Förderbedarf zu bestimmen. Im schlechtesten Szenario wurde mit 5.500 Besuchern gerechnet. Hier würde voraussichtlich ein Defizit in Höhe von rund 100.000 € entstehen, das von der Stadt Ansbach auszugleichen wäre. Sollte ein schlechteres Ergebnis erzielt werden, wird dieses vom Verein getragen. Als am wahrscheinlichsten wird ein Zuschussbedarf in der Größenordnung von rund 50.000 € angenommen. Hierfür würden in etwa 6.900 Besucher benötigt. Ab ca. 8.000 Besuchern könnte sich die Veranstaltung selber tragen und die Stadt Ansbach müsste keinen Zuschuss leisten.

 

Aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung des Open Airs, wird von der Verwaltung empfohlen, dass dem Ansbacher Kammerspiele e.V. für die Durchführung der Ansbach Open ein Zuschuss von bis zu 100.000 € gewährt wird. Wie bei der Bachwoche soll sich der städtische Zuschuss auf das Vorbereitungsjahr und das Durchführungsjahr verteilen. Ab dem nächsten Haushaltsjahr sollen für den Zuschuss jeweils Mittel in Höhe von 50.000 € eingeplant werden. Der Zuschuss wird im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Dies bedeutet, dass auch nur der Betrag zugewendet wird, der tatsächlich benötigt wird, um die Finanzierungslücke zu schließen. Der maximale Zuschussbetrag ist auf 100.000 € beschränkt. Da in diesem Haushaltsjahr keine Mittel eingeplant wurden, werden die in diesem Jahr bereits anfallenden Ausgaben aus dem Budget für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus gezahlt.

 

Neben den weiteren großen prestigeträchtigen Veranstaltungen im Bereich Klassik / Theater / Kultur (Bachwoche / Rokoko /Kaspar-Hauser-Festspiele) ist das Ansbach Open ein etabliertes Format, das in den Genres Pop / Rock / Kabarett / Mundart andere, bzw. zusätzliche Zielgruppen anspricht. Die Konzertreihe ist insbesondere für Ansbacher Bürgerinnen und Bürger attraktiv und lockt darüber hinaus auch überregionale Besucherinnen und Besucher an. Die Veranstaltung wirkt sich einerseits positiv auf die Attraktivität und das Image der Stadt aus und sorgt für Weiterempfehlungen durch die Besucher. Des Weiteren generiert sie durch die Vielzahl an Besuchern einen signifikanten ökonomischen Wert. Ziel ist es daher, dass das Ansbach Open als eines der großen Veranstaltungsformate in der Stadt Ansbach fortgeführt wird.

 

Frau Wilhelm informiert, dass Herr Sauerhöfer im HFWA den Antrag gestellt hat, „Ansbach Open“ als Marke schützen zu lassen. Dieser Antrag ist einstimmig beschlossen worden. Herr Peters habe sich der Sache schon angenommen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 18.04.2023:

 

Für die Durchführung der Ansbach Open wird dem Ansbacher Kammerspiele e. V. ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 € im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Hierfür werden ab dem Haushaltsjahr 2024 jeweils 50.000 € bereitgestellt.