Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Eltern- Jugend- und Familienbetreuungsstelle des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach;
Bewilligung überplanmäßiger Mittel

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.04.2023   HFWA/004/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/019/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erläutert dem Gremium den Sachverhalt wie folgt:

 

Der Landkreis Ansbach ist der Träger der Eltern- Jugend- und Familienberatungsstelle in Ansbach. Gemäß der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach, beteiligt sich die Stadt Ansbach am Aufwand der Beratungsstelle durch die Übernahme der entstehenden Personal- und Sachkosten prozentual nach den Fallzahlen des Vorjahres.

 

Vom Landkreis Ansbach wurde mitgeteilt, dass für das Jahr 2022 noch eine Nachzahlung i. H. v. 26.372,54 €

zu leisten ist.

Die monatlichen Abschläge für 2023 wurden auf 15.000,00 € festgesetzt, so dass im Jahr 2023 Vorauszahlungen i. H. v.                                                                                                                                                                                    180.000,00 €

geleistet werden müssen.

Die staatliche Förderung wird vom Landkreis geltend gemacht und anteilig auf den von der Stadt zu erbringenden Personalaufwand angerechnet. Dieser Zuschuss wird im städtischen Haushalt durchgebucht, d.h. der Betrag wird bei der Haushaltsstelle 01.4651.6720 verausgabt und bei der Haushaltsstelle 01.4651.1710 wieder vereinnahmt. Die anteilige staatliche Förderung beträgt                                                                                                           21.449,82 €,

 

so dass im Jahr 2023 ein Ausgabedarf i. H. v. insgesamt                                                                       227.822,36 €

besteht.

 

Bei der Haushaltsstelle 01.4651.6720 sind Mittel i. H. v.                                                                      200.000,00 €

eingeplant.

 

Mittel in Höhe von                                                                                                                                                 27.822,36 €

sind überplanmäßig bereitzustellen.

 

Herr Jakobs liest den Beschlussvorschlag vor und weist darauf hin, dass der Satz in der Sitzungsvorlage „Die Deckung ist im Rahmen der Jahresrechnung gewährleistet.“ wie folgt korrekt lauten und entsprechend geändert werden müsse: „Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.“

 

Das Gremium befürwortet die Änderung der geplanten Tagesordnung, da Frau Wilhelm noch nicht eingetroffen sei, um für Rückfragen zum TOP „Weiterführung des Ansbach Open“ zur Verfügung zu stehen. Man entscheidet sich mit der Fortführung der Sitzung und beginnt mit dem TOP „Erweiterung Kia TIZ Kids im Technologiezentrum“.


Beschluss:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.4651.6720 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 27.822,36 € bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.