Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Neubau Fußgängerbrücke über B14 zwischen
Katterbach und Bismarck Kaserne

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.04.2023   BA/004/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/014/2023 

Frau Heinlein erklärt anhand einer Präsentation, dass im Auftrag der U. S. Army Garrision Ansbach (kurz: USAG Ansbach) das Staatliche Bauamt Nürnberg zusammen mit dem Büro BPR Consult den Neubau einer Fußgängerbrücke über die B14 zwischen den Kasernen in Katterbach plant.

 

Im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens nach Art. 73 (4) BayBO wird der Stadt Ansbach nach § 37 (2) BauGB die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme bis zum 28.04.2023 abzugeben. Abhängig von der weiteren Finanzierung des Projekts durch die US-Armee wird voraussichtlich im Jahr 2024 mit dem Bau begonnen.

 

Das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz weist darauf hin, dass eine Auflassung der Lichtsignalanlage an der B14 auf Höhe des Kaserneneingangs nicht erfolgen sollte, da der Radverkehr aus Ansbach Richtung Külbingen/ Nürnberg diese Lichtsignalanlage zur Querung benutzt.

 

Aus dem Gremium wird um einen Hinweis zur Nachpflanzung der Bäume gebeten und auf die PFC-Schäden im Umfeld des Kasernengeländes hingewiesen. Zudem wird nachgefragt, welche Konsequenzen entstehen, wenn keine Vereinbarung bzgl. der Querung der Brücke mit dem Gehweg zustande komme.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner sieht keinerlei Zusammenhang zwischen dem geplanten Bauvorhaben und den festgestellten PFC-Schäden.

 

Herr Büschl erklärt, dass eine klare Regelung über eine Vereinbarung von beiderseitigem Interesse sein sollte.

 

Aus der Mitte des Gremiums wird die Aufnahme des Hinweises zum Erhalt der kompletten Ampelanlage bestätigt.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner verweist abschließend auf § 37 Abs. 2 BauGB, welcher bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder mit Vorhaben, die der Landesverteidigung, dienstlichen Zwecken der Bundespolizei oder dem zivilen Bevölkerungsschutz dienen, regelt.


Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach nimmt von dem Vorhaben Kenntnis. Es erfolgt im Rahmen der Stellungnahme der Hinweis, dass ein Rückbau der Lichtsignalanlage an der B 14 in Katterbach am Kaserneneingang nach dem Bau der Brücke nicht erfolgen sollte, da die Lichtsignalanlage regelmäßig vom Radverkehr benutzt wird. 


Die Stadtverwaltung wird beauftragt, entsprechende Vereinbarungen (bzgl. der Querung der Brücke mit dem Gehweg) mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg bzw. der USAG zu treffen.