Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Signalisierung der Bahnunterführung
Am Bocksberg / Sonnenstraße -
Zustimmung zur Planung und Ausführung

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.04.2023   BA/004/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/003/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Oberbürgermeister Deffner begrüßt Herrn Werner Lenz vom Ingenieurbüro BERNARD Gruppe ZT GmbH.

 

Herr Büschl informiert, dass das Ingenieurbüro beauftragt wurde, die Machbarkeit einer signaltechnischen Regelung an der Bahnunterführung der Bahnlinie Ansbach – Crailsheim im Bereich Am Bocksberg/Sonnenstraße zu untersuchen. Die Bahnunterführung ist sehr schmal und ein Begegnungsverkehr ist selbst zwischen Fußgängern und Radfahrern mit dem PKW-Verkehr von der Durchfahrtsbreite zu gering um den Sicherheitsabstand von 1,50 m einhalten zu können.

 

Herr Lenz stellt in einem ausführlichen Sachvortrag das Vorhaben Signalisierung der Bahnunterführung am Bocksberg/Sonnenstraße vor.

 

Frau Ruis berichtet, dass die Maßnahme als Auftakt eine neuralgische Stelle mit dem höchsten Verkehrssicherheitsdefizit an der Verbindung zwischen Ortskern Schalkhausen und dem Stadtquartier Bocksberg verbessern soll, so dass im Anschluss daran die Fortsetzung der Fußgängerverbindung geplant und umgesetzt werden kann.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner dankt Herrn Lenz für die Ausführungen. Anlass der Maßnahme ist ein Antrag der CSU in der letzten Wahlperiode. Die Anfangsidee verfolgte die Sicherheit der Schulkinder, nun sei eine Entschärfung mittels einer Ampelanlage der erste Baustein. Das Vorhaben an dieser heiklen Stelle sei schwierig, HH-Mittel bestehen hierfür bereits.  

 

In der anschließenden Diskussion werden im Gremium die Räumzeiten und Schaltintervalle, Ausführungskosten und Straßenführung, sowie die verschiedenen möglichen Situationen und Konstellation für Fußgänger, Radfahrer, Traktoren, Busse, Personenkraftwagen und dem LKW-Verkehr angesprochen. Zudem wird auf eine mögliche Förderung im Rahmen des Härtefonds hingewiesen.

 

Die Fördermöglichkeit wird laut Herrn Büschl aufgenommen.

 

Frau Ruis erklärt nochmals, dass Fußgänger und Radfahrer stets Vorrang haben, aufgrund des geringen Verkehrs werde eher selten eine Anforderung der Signalanlage ausgelöst. Die Ausführungskosten in Höhe von 60.000,- € beinhalten die Signalanlage, sowie die Detektoren.

 

Herr Lenz ergänzt, dass die Erfassung aller Verkehrsteilnehmer eine Grundvoraussetzung sei.

 

Abschließend wird aus dem Gremium um eine Beleuchtung beidseitig der Unterführung gebeten. Herr Büschl sagt eine Prüfung zu.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung und Ausführung zu.