Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Ne 6 "Windenergieanlage Strüth" und Deckblatt Nr. 37 zum FNP zur Darstellung einer Sonderbaufläche für Windenergie in Strüth
a) Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans -
Änderung des Geltungsbereiches
c) Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.03.2023   SR/003/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/010/2023 

Herr Stadtrat Sauerhammer nimmt an Beratung und Abstimmung (Art.49 (1) GO) nicht teil.

 

Herr OB Deffner fragt an, ob dagegen Einwände bestehen. Es wird kein Widerspruch erhoben.

 

Herr Büschl erläutert den Sachverhalt anhand von Folien und verweist auf den ausführlichen Sachvortrag im Bauausschuss.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 20.3.2023:

 

a)            Für die Errichtung einer Windenergieanlage nördlich des Ortsteils Strüth wird der Flächennutzungsplan auf der Grundlage des Deckblatts Nr. 37 vom 06.03.2023 gem. § 2 BauGB geändert.

 

b)            Der Geltungsbereich zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Ne 6 „Windenergieanlage Strüth“ wird geändert. Der neue Geltungsbereich entspricht dem Bebauungsplanentwurf vom 06.03.2023.

 

c)            Die Verwaltung wird beauftragt zu der Bauleitplanung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.