Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.03.2023 SR/003/2023 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 21, Nein: 10 |
Vorlage: | 30/008/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 210 KB | ||
Begruendung zum Entwurf vom 07022023 - zum Aufstellungsbeschluss 214 KB | ||
DB6 zum B6 RRT - 230308 733 KB |
Herr OB Deffner verweist auf die ausführliche Behandlung im Bauausschuss.
Herr Büschl zeigt anhand von Folien die geplante Baufläche und den Geltungsbereich.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 20.3.2023:
1. Für die Schaffung neuen Baurechts innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes wird der Bebauungsplan Nr. B 6 hinsichtlich der Festsetzungen westlich der Gottlieb-Daimler-Straße geändert. Der Stadtrat beschließt das Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. B6 „Änderung der Festsetzungen westlich der Gottlieb-Daimler-Straße“ aufzustellen.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs vom 07.02.2023 und der dazugehörigen Begründung, die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.