Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.03.2023 SR/003/2023 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 26, Nein: 4 |
Vorlage: | 20/001/2023 |
Herr Kleinlein verweist auf den
im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss ausführlich erläuterten
Sachverhalt. Die Stadt Ansbach
beabsichtigt die Durchführung von drei Sonntagsöffnungen.
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30.04.2023
von 13.00 – 18-00 Uhr: Ansbacher Mess – Food & Feines aus der Region
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11.06.2023
von 13.00 – 18.00 Uhr: Ansbacher Altstadtfest
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15.10.2023
von 13.00 – 18.00 Uhr: „Nature - Messe rund um Nachhaltigkeit, Energiesparen,
regionale Stärke“ in Brodswinden
Er weist darauf
hin, dass für den HFWA im 21.03.2023 sowohl in der Sitzungsvorlage als auch im
Entwurf der Verordnung vom 21.03.2023 die Aufzählung der erfassten Bereiche
nach dem Buchstaben „K“ abgeschnitten wurde.
Es fehlen bei der
Aufzählung die Straßen:
Dies betrifft
sowohl den 30.04.2023 als auch den 11.06.2023 und jeweils sowohl die Aufzählung
der von den Veranstaltungen geprägten Bereiche als auch die von der
Ladenöffnung erfassten Bereiche. In den graphischen Darstellungen wurden die
erfassten Bereiche in der Sitzungsvorlage des HFWA korrekt dargestellt. Die
Ergänzung der Straßennamen bedeute somit keine Ausweitung der betroffenen
Bereiche, sondern lediglich eine Korrektur der textlichen Bezeichnung. Der
Entwurf der Verordnung wurde angepasst und datiert nun vom 28.03.2023.
Ein weiterer Sachvortrag wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Die Verordnung der Stadt Ansbach über das Offenhalten von Verkaufsstellen an drei Sonntagen im Jahr 2023 in der Fassung des Entwurfs vom 28.03.2023 wird beschlossen.
Der dieser Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der Verordnung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1 der Niederschrift).