Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Verkaufsoffene Sonntage 2023

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.03.2023   SR/003/2023 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 4
Vorlage:  20/001/2023 

Herr Kleinlein verweist auf den im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss ausführlich erläuterten Sachverhalt. Die Stadt Ansbach beabsichtigt die Durchführung von drei Sonntagsöffnungen.

 

·         30.04.2023 von 13.00 – 18-00 Uhr: Ansbacher Mess – Food & Feines aus der Region

·         11.06.2023 von 13.00 – 18.00 Uhr: Ansbacher Altstadtfest

·         15.10.2023 von 13.00 – 18.00 Uhr: „Nature - Messe rund um Nachhaltigkeit, Energiesparen, regionale Stärke“ in Brodswinden

 

Er weist darauf hin, dass für den HFWA im 21.03.2023 sowohl in der Sitzungsvorlage als auch im Entwurf der Verordnung vom 21.03.2023 die Aufzählung der erfassten Bereiche nach dem Buchstaben „K“ abgeschnitten wurde.

 

Es fehlen bei der Aufzählung die Straßen:

 

  • Reitbahn 1
  • Reuterstraße 1 - 5
  • Rosenbadstraße 1 - 13
  • Schaitbergerstraße 1 und 2
  • Schwanenstraße
  • Uzstraße

 

Dies betrifft sowohl den 30.04.2023 als auch den 11.06.2023 und jeweils sowohl die Aufzählung der von den Veranstaltungen geprägten Bereiche als auch die von der Ladenöffnung erfassten Bereiche. In den graphischen Darstellungen wurden die erfassten Bereiche in der Sitzungsvorlage des HFWA korrekt dargestellt. Die Ergänzung der Straßennamen bedeute somit keine Ausweitung der betroffenen Bereiche, sondern lediglich eine Korrektur der textlichen Bezeichnung. Der Entwurf der Verordnung wurde angepasst und datiert nun vom 28.03.2023.

 

Ein weiterer Sachvortrag wird nicht gewünscht.


Beschluss:

 

Die Verordnung der Stadt Ansbach über das Offenhalten von Verkaufsstellen an drei Sonntagen im Jahr 2023 in der Fassung des Entwurfs vom 28.03.2023 wird beschlossen.

 

Der dieser Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der Verordnung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1 der Niederschrift).